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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1909
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1909
- Sprache
- Deutsch
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8958 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Amtlicher Teil. 178 4. August 1909. i) in Absatz 4 die Worte »und der Quittung des Empfangs berechtigten« und den Satz »Reklamationen sind —zulässig« zu streichen. 2. Die Hauptversammlung wolle beschließen, a) den § 14 Absatz 1 durch folgende zwei Sätze zu ergänzen: »Dagegen hat die Kasse die direkten Unkosten, als Druck sachen, Postgelder, Steuern, Verwaltungsgebühren der Bank, andere Bankspesen, Sachverständigen-Gutachten, so wie die anteiligen Kosten der Abschlußprüfung und der Hauptversammlung selbst zu tragen. Die Anteile sind nach dem Verhältnis der Einnahme aus Mitgliederbeiträgen festzustellen«, sowie d) den Beschluß zu 3) mit Wirkung vom 1. Januar 1909 an in Kraft zu setzen. Um recht zahlreiche Beteiligung bittet Leipzig, am 2. August 1909. Der Vorstand Otto Berthold. Richard Hintzsche. Rich. Hohlfeld, Witwenkasse des AllgemeincnDcutschcnBuchhandliiiigs-Gehilfen-Berbandcö. Unsere Mitglieder werden hierdurch zu einer außerordentlichen Hauptversammlung aus Sonnabend, den 2S. September 1909. abends 9 Uhr, im linken Saale (Portal I) des Buchhändlerhauser, ergebenst cingeladen. Für den Ausweis gelten die für den Verband festgesetzten Bestimmungen. Tagesordnung: Anträge des Vorstandes: 1. Die Hauptversammlung wolle beschließen, s.) in § 1 Absatz 3 der Satzung Zeile 3 das Wort »drei« durch »sechs« zu ersetzen und denselben Satz mit den Worten zu ergänzen: »auf die mit dem Ablaufe der Frist verbundene Rechtsfolge ist in der Entscheidung des Berufungsausschusses hinzuweisen«; b) in § 3 den Absatz 3 zu streichen; o) in Absatz 4 (neu: Absatz 3) Zeile 4 hinter das Wort »Brief« die Worte »an seine letzte, der Kasse bekannte Adresse«, ferner ck) in Absatz 5 (neu: Absatz 4) Zeile 5 hinter »Beteiligten« die Worte »an dessen letzte, der Kasse bekannte Adresse« und s) auf derselben Zeile hinter »ist« das Wort »außerdem« ein zuschalten und zu ändern Absatz 6 in 5 und Absatz 7 in 6; k) in § 4 Absatz 3 die Worte »nachträglich — hat sie mit« durch »nur bei« und am Schluß die Worte »zu erfolgen« durch »genommen werden« zu ersetzen; 8) den Absatz 6 zu streichen, wodurch Absatz 7 zu Absatz 6 und Absatz 8 zu 7 wird; b) in § ü die Absätze I, 2 und 4 zu streichen; i) in § 6 als neuen Absatz 6 aufzunehmen: »Mitglieder, die sich nicht innerhalb acht Wochen nach ihrer Entlassung vom Militär wieder anmelden, sind gemäß § 3 Absatz 3 a aus zuschließen;« 1c) in § 7 Absatz 2 den zweiten Satz (»Erfolgt — verfallen«) und über Tafel II die Worte (»nur für — § 4 Absatz 6«) zu streichen; l) in ß 8 Absatz 1 das letzte Wort »Quittungen« durch »Nach weise über die Bezugsberechtigung« und m) in Absatz 2 Zeile 1 »Die Quittungen« durch -Diese Nach weise,« sowie auf Zeile 3 »25.« durch »15.« zu ersetzen; ferner n) in Absatz 2 den dritten Satz (»Sind diese — gezahlt worden«) und endlich o) in Absatz 3 die Worte »Reklamationen — zulässig« zu streichen. 2. Die Hauptversammlung wolle beschließen, a) den § 14 Absatz 1 durch folgende zwei Sätze zu ergänzen: »Dagegen hat die Kasse die direkten Unkosten als Druck sachen, Postgelder, Steuern, Verwaltungsgebühren der Rank und andere Bankspesen, Sachverständigen-Gutachten sowie die anteiligen Kosten der Abschlußprüfung und der Haupt versammlung selbst zu tragen. Die Anteile sind nach dem Verhältnis der Einnahmen aus den Mitgliederbeiträgen festzustellen« sowie b) den Beschluß zu 3) mit Wirkung vom 1. Januar 1909 an in Kraft zu setzen. Um recht zahlreiche Teilnahme bittet Leipzig, am 2. August 1909 Der Vorstand Otto Berthold. Richard Hintzsche. Edgar Pilz. Jnvalidenkasse des AllgemeinenDeutschenBuchhandlungs-Gehilfen-Verbandes. Wir laden hierdurch unsere Mitglieder zu einer außerordentlichen Hauptversammlung auf Sonnabend, den 25. September 1909, abends 9V» Uhr, im linken Saale (Portal I) des Buchhändlerhauses, ergebenst ein. Für den Ausweis gelten die für den Verband festgesetzten Bestimmungen. Tagesordnung: Anträge des Vorstandes: 1. Die Hauptversammlung wolle beschließen: 3) in § 1 Absatz 3 der Satzung Zeile 3 das Wort: »drei« durch »sechs« zu ersetzen und denselben Satz mit den Worten zu ergänzen: »auf die mit dem Ablaufe der Frist verbundene Rechtsfolge ist in der Entscheidung des Berufungsausschusses hinzuweisen;« b) in § 3 Absatz 3 Zeile 3 nach: »Brief« die Worte: »an seine letzte, der Kasse bekannte Adresse«, ferner e) in Absatz 3 unter e) Zeile 2 nach »oder« die Worte: »in anderer Weise« und ä) in Absatz 4 Zeile 5 nach »Beteiligten« die Worte: »an dessen letzte, der Kasse bekannte Adresse- sowie o) auf derselben Zeile nach »ist« das Wort: »außerdem« ein zuschalten; t) im 8 4 Absatz 3 das erste »für« durch »mit«, die folgenden Worte »nachträglich nur — hat sie mit« durch »nur bei« und am Schluß »zu erfolgen« durch »genommen werden« zu ersetzen; 8) den Absatz 5 zu streichen, wodurch Absatz 6 zu Absatz 5 und 7 zu 6 wird; b) den 8 5 durch einen neuen Absatz 5 zu ergänzen wie folgt: »Mitglieder, die sich nicht innerhalb acht Wochen nach ihrer Entlassung vom Militär wieder anmelden, sind gemäß 8 3 Absatz 33 auszuschließen«; 1) in 8 53 den Absatz 2, ferner 1c) in 8 6 über der Tafel II die Worte »(nur für — § 4 Ab- 1) in 8 7 Absatz 1 Zeile 5 die Worte »Reklamation — zulässig« zu streichen; 2. Die Hauptversammlung wolle beschließen, 3) in 8 13 Absatz 1 als zweiten und dritten Satz aufzunehmen: »Dagegen hat die Kasse die direkten Unkosten als Druck sachen, Postgelder, Steuern, Verwaltungsgebühren der Bank und andere Bankspesen, Sachverständigen-Gutachten sowie die anteiligen Kosten der Abschlußprüfung und der Hauptversammlung selbst zu tragen. Die Anteile sind nach dem Verhältnis der Einnahme aus dem Mitgliederbeiträgen festzustellen« sowie b) den Abschluß zu 3) mit Wirkung vom 1. Januar 1909 an in Kraft zu setzen. Um recht zahlreiche Teilnahme bittet Leipzig, am 2. August 1909. Der Vorstand Otto Berthold. Rich. Hintzsche. Karl Schmidt.
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