Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090804
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190908040
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090804
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-08
- Tag1909-08-04
- Monat1909-08
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Msendllltt für dt» Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 ^il, für Nichtmilglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.: Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 178. Leipzig, Mittwoch ven 4. August 1909. 76. Jahrgang. Amtlicher Teil. Allgemeiner Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen-Berband. Wir laden unsere Mitglieder hierdurch zur 32. (außerordentlichen) Hauptversammlung ergebenst ein, die am Sonnabend, den 25. September 1909, abends 7*/, Uhr, nn linken Saale (Portal I) des Buchhändlerhauses stattfinden wird. Einlaß und Stimmenprüfung von 7 Uhr an. Als Ausweis dienen den Leipziger Mitgliedern die ihnen noch zugehenden Stimmkarten, den auswärtigen die Beitragsquittung für das III. Vierteljahr 1909. Tagesordnung: Anträge des Vorstandes: 1. Die Hauptversammlung wolle beschließen, a) den §2 Absatz 2 der Satzung zu ergänzen durch die Worte: »A) die Krankenkasse Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen, eingeschriebene Hilfskasse;« b) die Zustimmung der Hauptversammlung der Kranken- und Begräbniskasse, der Witwenkasse und der Jnvalidenkasse vorausgesetzt, dem Absatz 3 folgende Fassung zu geben: »Die unter o—6 und § genannten Kassen bilden Körper schaften für sich. Die Verbandskasse übernimmt für die unter o—s angeführten Kassen auch die Kosten der Organisation und Verwaltung, soweit bezüglich der direkten Unkosten die Satzungen der Kassen nicht anders bestimmen« sowie e) den Beschluß zu b) rückwirkend bis 1. Januar 1909 in Kraft zu setzen. 2. Die Hauptversammlung wolle beschließen, in die Satzung zwischen § 7 und 8 neu aufzunehmen als: § 7u. »1. Die Hermann Schönlein-Stiftung besteht aus dem Kapital, das der am 11. September 1908 zu Stuttgart ver storbene Buchhändler Hermann Schönlein der Unterstützungs kasse letztwillig hinterlassen hat. Das Kapital ist nach Ab zug der Erbschaftssteuer in 3V-Aigen Wertpapieren im Nennwerte von 336 000 ^ der Unterstützungskasse über wiesen worden. Die vom Erblasser getroffenen Bestim mungen sind in den nachstehenden Sätzen ausgenommen und treten für die Stiftung in Kraft. »2. Das Kapital ist als besondere Stiftung dauernd zu verwalten und darf keine Verminderung erfahren. »3. Das Reinerträgnis des Kapitals ist ohne Abzug für andere Zwecke einzig nur zur Unterstützung bedürftiger Witwen in der Weise zu verwenden, daß so viele derselben, als es das Reinerträgnis gestattet, außer ihren Bezügen aus der Witwen- und Unterstützungskasse jedes Jahr noch eine Extra gabe von mindestens 60 ^ erhalten. Diejenigen, die am längsten verwitwet sind, sollen den Vorzug haben. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. »4. Den bei Errichtung der Stiftung vorhandenen, wie auch den hinzutretenden Witwen ist von der Stiftung Kenntnis zu geben. »5. Uber die eingehenden Gesuche beschließt der Verbandsvorstand. Die Auszahlung der bewilligten Extragaben findet in der Regel Ende des Monats Dezember statt. »6. Falls eine Veränderung in der Verfassung der Witwenkasse eintritt, die die unter 3 bezeichnte Art der Verteilung un tunlich macht, so ist dafür eine geeignete andere zu wählen.« 4. Bericht betr. den Stand der Frage der Stellenlosen-Unterstützung. Um zahlreichen Besuch bittet Leipzig, am 2. August 1909. Der Vorstand Otto Berthold. Rich. Hintzsche. Wold. Egert. Kranken- und Begräbniskasse des Allgemeinen Deutschen Bnchhandlungs-Gehilfen-Vcrbandcs Hierdurch laden wir unsere Mitglieder zu einer außerordentlichen Hauptversammlung auf Sonnabend, den 25. September 1909, abends 8*/, Uhr, im linken Saale (Portal I) des Buchhändlerhauses ergebenst ein. Für den Ausweis gelten die für den Verband festgesetzten Bestimmmungen. Tagesordnung: Anträge des Vorstandes: 1. Die Hauptversammlung wolle beschließen, a) in H 1 Absatz 3 der Satzung Zeile 3 das Wort: drei durch »sechs« zu ersetzen und denselben Satz mit den Worten zu ergänzen: »auf die mit dem Ablaufe der Frist verbundene Rechtsfolge ist in der Entscheidung des Berufungsausschusses hinzuweisen«; d) in 8 3 Absatz 3 Zeile 4 hinter »Brief« die Worte: »an seine letzte, der Kasse bekannte Adresse«, ferner e) in Absatz 4 Zeile 6 hinter »Beteiligten« die Worte: »an dessen letzte, der Kasse bekannte Adresse« und ck) auf derselben Zeile hinter »ist« das Wort: »außerdem« ein zuschalten; e) in 8 4 den Absatz 6 zu streichen, wodurch Absatz 7 zum Absatz 6 wird; 1) in 8 5 den Absatz 3 zu streichen; §) dem 8 6 den neuen Absatz 6 hinzuzufügen: »Mitglieder, die sich nicht innerhalb acht Wochen seit ihrer Entlassung vom Militär wieder anmelden, sind gemäß 8 3 Absatz 3u auszu schließen;« b) im 8 8 Absatz 3 Zeile 1 hinter »Jahren« einzufügen: »seit dem Schlüsse des Jahres, in dem das Mitglied verstorben ist,« und 1163
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder