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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1909
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- Deutsch
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^ 173, 29. Juli 1909 Nichtamtlicher Teil. Börscirdlatl s. d. Ttschu. BuchhailLcl. 8787 85. 6swÜ86M3.lkt in Nüaeken. OriA.-IiuäioruvA. 1906. 20:27,5 ow. 86. 6ruv6VL>Iä-8e6. Ori^inrrl-Uackiorun^. 1907. 26,5 : 35,2 ew. 100 vor cker 8obrikt aut obingp. Uapisr g. 6 87. Vor 8eklisr866. Oii>;iorrI-Ii.-rcki6rullA. 1909. 25,6 : 35,6 ow. Verein tür Oi i^inr>.1-1iu.6ierunx, öoilin. Uekt XXIV. Kleine Mitteilungen. * Gelehrte und Buchhändler. — In der schönen Fest gabe des Berliner Verlegers Herrn vr. Otto Liebmann zur 600 Jahr-Feier der Universität Leipzig (einer Festnummer der Deutschen Juristen-Zeitung) widmet Geheimrat vr. Georgi, der verdiente langjährige frühere Oberbürgermeister von Leipzig, seinem Lehrer Theodor Mommsen eine Seite ansprechender persönlicher Erinnerungen, die sich im besonderen mit Mommsens vorübergehender Lehrtätigkeit in Leipzig beschäftigen und seiner wirkungsvollen Eigenart als Lehrer in knapper Charakteri sierung gerecht werden. Wir entnehmen diesem Aufsatze als für den Buchhandel interessant die folgende Stelle: »Durch die verhängnisvollen Ereignisse, die dem Auf schwünge des Jahres 1818 folgten, wurde Mommsen Leipzig wieder entführt und mit ihm zwei andere Sterne ersten Ranges, Jahn und Haupt. Sie waren durch gleiche Gesinnung eng befreundet. Jahn und Mommsen, die beiden Holsteiner, wohnten zusammen bei dem Buchhändler Georg Wigand, durch den es auch mir vergönnt war, ihnen näher zu treten, und manche Proben geistvollen Humors wurden damals von ihrem Zusammen leben berichtet. Der Buchhandel Leipzigs war es auch, der sich damals dieser Verbindung schöne Früchte geerntet, vr. Hermann Härte! als Mitinhaber von Breitkopf L Härtel war es, der es Jahn er möglichte, sein klassisches Werk über Mozart zu schreiben, und Karl Reimer und Salomon Hirzel als Inhaber der Weidmannschen Buch handlung, die Mommsen als Autor für die Römische Geschichte gewannen. Beiden Vertriebenen wurde dadurch der Übergang in man heute dieser schönen und gegenseitig stützenden Beziehungen zwischen Universität und Leipziger Buchhandel. In Karl Reimers Hause fand Mommsen auch seine treue Lebensgefährtin.« Cröllwlhcr Aktien - Papierfabrik in Halle a. S. (Vgl Nr. 172 d. Bl.) — Wir haben uns entschlossen, die Ausgabe von neuen Dividendenscheinbogen vor dem 1. August d. I. nicht vorzunehmen, und bitten unsere Aktionäre deshalb, von der Zu sendung der Talons Abstand zu nehmen. Halle a. S., den 24. Juli 1909. Der Vorstand. (gez.) Ottens. (gez.) Fr. Müller. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 175 vom 27. Juli 1909.) Gegen den Heitnngsbuchhandel in Dänemark. — Der dänische Buchhändlerverein hat ein Rundschreiben an etwa 100 Redaktionen in der dänischen Presse versandt, in dem er diese ersucht, die in den Zeitungen erschienenen Romane usw. künftig nicht mehr als Sonderdruck in Buchform zum Verkauf anzubieten. Die Arbeitsverhältnisse für Literatur und Buchhandel in Däne mark seien (so wird in der Begründung gesagt) keineswegs günstig, teils infolge der starken Begrenzung des Sprachgebietes (der früher recht bedeutende Absatz nach Norwegen sei jetzt teilweise weggefallen), teils deswegen, weil der Buch-, insbesondere der Verlagsbuchhandel wesentlich schlechter gestellt sei als andere Handelsbetriebe, indem er als freies Gewerbe von jedem ausgeübt werden könne. Unter diesem Schutze sei dem organisierten Buchhandel eine Konkurrenz ent standen, die, abgesehen davon, daß sie das Land mit literarisch wertlosen Drucksachen überschwemme, auch rein geschäftlich fühl baren Schaden tue. Aber auch die Presse habe in letzter Zeit — dem Verlagsbuchhandel nicht wenig dadurch geschadet, daß verschiedene Tages- und Wochenblätter Bücher herausgeben und diese mit Umgehung des Buchhandels unmittelbar an das Publikum verkaufen, und zu Preisen, die die Begriffe der Uneingeweihten über Wert und Herstellungskosten von Büchern verwirren müßten. — Es sei selbstverständlich, daß der Verleger, der für jedes Buch außer den Herstellungskosten und dem Verfasserhonorar den Sortimentern einen passenden Händler rabatt gewähren und das Konto jedes Werkes mit den Besprechungs- Freiexemplaren, Anteil an Geschäftsunkosten und Ankündigungs ausgaben belasten müsse, nicht mit einem Blatte konkurrieren könne, das seinen einmal benutzten Stereotypsatz ausnutze und das durch sein unbegrenztes Inserieren und die Besprechungs reklame (die natürlich die bezahlten Annoncen der Verleger weit hinter sich ließen) immer einen vorauszuberechnenden sicheren Absatz herbeiführen und damit jedes Risiko ausschließen könne. Der Absatz von vielen tausend Bänden werde hierdurch jährlich dem Buch handel entzogen und naturgemäß auch der Absatz der Buchhändler an anderen Büchern zu normalen Verkaufspreisen auf diese Weise vermindert. Endlich sähen auch die dänischen Schriftsteller mit Bedauern, daß der erwähnte große Absatz billiger Übersetzungs literatur einen merkbaren Niedergang im Verkauf ihrer Bücher bewirke. Der Verein hoffe, daß diese Mahnung des organisierten Buch handels an die Zeitungen, zu denen er stets im besten Einver nehmen gestanden habe, genügen werde, um die betreffenden Zeitungen und Wochenschriften zu veranlassen, mit dem Bücher verkauf aufzuhören, indem sie zu der Erkenntnis kommen würden, wie schädlich dieses für sie vermeintlich weniger bedeutende Neben geschäft in einen wichtigen, der Presse nahestehenden Zweig dänischen Erwerbslebens eingreife. * Peter Ganter vor Gericht. (Vgl. Nr. 166, 167, 168, 170 d. Bl.) — Nach achttägiger Verhandlung vor der 4. Straf kammer des Landgerichts München gegen Peter Ganter und Curt Hamburg wurde am 27. d. M. das Urteil gefällt. Der Angeklagte Ganter wurde des Verbrechens der Privat urkundenfälschung und des Betruges, ferner des Vergehens gegen das Postgesetz für schuldig erklärt. Das Urteil lautete auf 1 Jahr Gefängnis, wovon 7 Monate in Anrechnung auf die Unter suchungshaft als verbüßt erachtet wurden. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Wegen Vergehens gegen das Postgesetz wurde Ganter zu 3134 ^ 80 H Geldstrafe, im Unvermögenssalle zu 6 Wochen Haft verurteilt. Der Angeklagte Hamburg wurde der Beihilfe zur Privat urkundenfälschung für schuldig erklärt. Das Urteil gegen ihn lautete auf 14 Tage Gefängnis. Bundesrat und Zinsbottensteuer. — Zu dem Inkraft treten der Zinsbogensteuer wird der Nationalzeitung von unter richteter Seite geschrieben: »Infolge der offiziösen Kundgebung durch die »Norddeutsche Allgemeine Zeitung« wird wohl in der weiteren vorzeitigen Aus gabe von Zinsbogen ein Stillstand eintreten. Denn es muß als ausgeschlossen gelten, daß der Bundesrat sich einer Aus legung des Gesetzes unterwirft, die der Absicht des Gesetzes, dem Reiche Steuererträge zu liefern, direkt entgegenläuft. Wenn aber zur Begründung für die Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Ausgabe von Zinsbogen auf die Zündholzsteuer hingewiesen wird, so übersieht man, daß es sich hierbei um eine indirekte Besteue rung von Waren handelt, von denen jeder ein beliebiges Quantum beziehen kann, während die Zinsbogensteuer eine direkte Steuer ist, für deren Erstattung der Steuerträger — die Gesellschaften — haftbar ist. Es kann daher keinem Zweifel unterliegen, daß der Bundesrat im Herbst eine gesetzgeberische Maßregel herbei führen wird, die eine authentische Deklaration des Zinsbogen steuergesetzes bringt. Und die Wirkung dieser Maßregel kann nur eine nachträgliche Stempelung aller vorzeitig ausgegebenen Dividendenscheine und Zinsbogen für dte gesamte Zeit sein, für die sie lauten.« (Nationalzeitung.) 1141
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