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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1909
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- Erscheinungsdatum
- 26.07.1909
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- Deutsch
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170, 26, Juli 1909. Nichtamtlicher Teil, stand abfinden könnend »Es ist als sicher vorauszusehen, daß bei der Handhabung des Gesetzes durch die Behörden die nicht zweifelhafte Absicht des Gesetzes zu Grunde gelegt werden wird. Sollten sich der Ausführung Schwierigkeiten entgegenstellen, so wird im Herbst ohne Verzug eine authentische Erläuterung durch die gesetzgebenden Faktoren herbeigeführt werden müssen. Diese könnte, da die Steuer den Dividendenschein und Zinsbogen rein körperlich erfaßt, voraussichtlich nur dahin gehen, daß die vorzeitig ausgegebenen Bogen alsbald vom Zeitpunkte der Ausgabe an für die gesamte Zeit, für die sie Scheine ent halten, zu versteuern wären. Auch sonst würden durch die Not wendigkeit, die Bogen nachträglich zur Abstempelung einzureichen, den Beteiligten große Unzuträglichkeiten erwachsen. »Es kann hiernach nur dringend geraten werden, von einem Vorgehen Abstand zu nehmen, welches zwar auch den Steuer behörden Weiterungen, im Endergebnisse aber zweifellos den Interessenten die schwersten Nachteile bereiten würde.« — Den »Leipziger Neuesten Nachrichten« wird hierzu folgendes geschrieben: »kb. Das mobile Kapital versucht die Talonsteuer für die nächsten zehn Jahre dadurch zu umgehen, daß es jetzt alle Talons, auch solche, die erst in Jahren durch neue zu ersetzen sein würden, gegen neue, für weitere 10 Jahre, umtauscht. Es ist in der Presse die Frage aufgeworfen worden, ob ein solches Vor gehen gesetzmäßig zulässig sei und ob nicht durch Ausführungs bestimmungen diesem Tun entgegengearbeitet werden könne. Wie uns auf Anfrage aus Regierungskreisen mitgeteilt wird, wi.d sich der Bundesrat mit dieser Frage auch beschäftigen, ob er aber wirksame Maßnahmen gegen den Börsentrick an wenden kann, ist sehr fraglich. Es verstößt nicht gegen das Gesetz, Talons, die noch nicht abgelaufen sind, außer Kurs zu setzen und neue Zins- oder Dividendenscheinbogen auszugeben. Eine Bank kann also Zinsbogenscheine, die noch drei Jahre Gültigkeil haben, sehr gut heute den Inhabern abnehmen und neue Scheine für zehn Jahre ausstellen, um dadurch für sieben Jahre Talon steuer zu ersparen. Nach den Bestimmungen der Talonsteuer sind von dieser u. a. befreit: »»Gewinnanteilscheine und Zinsbogen, die vor dem Inkrafttreten dieser Vorschriften ausgegeben sind««. Hier hätte der Gesetzgeber einschalten sollen: »»Die Befreiung tritt aber nicht ein bei solchen Bogen, die vor Ablauf ihrer Gültig keitsdauer zum Zwecke der Steuerhinterziehung vor dem Inkraft treten dieser Vorschriften gegen neue Bogen umgetauscht werden.«« Es ist merkwürdig, daß eine solche Vorschrift fehlt, hat man doch sonst überall zwecks Verhütung von Steuerhinterziehungen die Nachverzollung eingeführt. Man ist der Ansicht, daß die Aus führungsbestimmungen schwerlich jetzt Remedur schaffen können. Unter Umständen können von den 275 Millionen, die die Talon steuer in zehn Jahren einbringen soll, 200 Millionen auf diese Weise verloren gehen.« *Peter Ganter vor Gericht. (Vgl. Nr. 166,167,168, d. Bl.). — Im weiteren Verlauf der Verhandlungen wurden Spediteure vernommen, mit denen Ganter sich zum Vertriebe seines Buches in Verbindung gesetzt hatte. Ihnen folgten als Zeugen mehrere Empfänger der bekannten »Blauen Briefe« mit der be fremdlichen Reklame für das Gantersche Buch. Besonders weibliche Empfänger sind vom Inhalt dieser Karten in begreifliche Aufregung versetzt worden, zum Teil ernstlich erkrankt. In manche Ehe haben sie unberechtigten Verdacht getragen, manchen häuslichen Frieden mehr oder minder gestört. Der Sachverständige Herr Buchhändler Schöpping (München) spricht sich mit ab fälligstem Urteil gegen Inhalt, Form, buchdruckerische und buch binderische Herstellung und die ebenso befremdliche wie verwerfliche Vertriebsart aus. Der Preis des Buches sei übermäßig und ganz un gewöhnlich hoch. Die gesamte Ausstattung, Druck, Papier, Buch binderarbeit, alles höchst mangelhaft, stände zu diesem exorbitanten Preise in keinem Verhältnis. Der sachliche Wert wäre mit 2 reich lich hoch bemessen gewesen. Die Vertriebsort durch Spediteure, auch die für den Verkauf in großen Mengen höchst ungeeignete Wahl des Ausgabetages (19. Dezember) sei im Buchhandel ungewöhn lich und dem Erfolge abträglich. Auch den von Ganter gezahlten Herstellungspreis halte er in Anbetracht der geringen Qualität Ganter bei geringem Überlegen und nur einigem buchhändlerischen Verständnis vermeiden können. Der Sachverständige Herr Buchhändler Ackermann (München) schließt sich diesem Gutachten in allen Stücken an und erachtet gleichfalls die Gantersche Reklame als schwindelhaft. Es folgt die Vernehmung der psychiatrischen Sachverständigen. Sehr eingehend verbreitet sich Dr. Freiherr von Schrenk- Notzing über seine Beobachtungen bei Ganter. Er kommt zu dem Schluß, daß Ganter als erblich belasteter konstitutioneller Psycho path zu erachten sei, insbesondere sei sein ethisches Empfinden äußerst mangelhaft entwickelt. Daneben bestehe kein bemerkenswerter Defekt an Intelligenz, doch zeige sein ganzes Denken eine subjektiv selbstsüchtige Richtung. Seine geistige Minderwertigkeit schließe die Zurechnungsfähigkeit nicht aus. Anwendung des § 51 des Straf-G.-B. auf ihn scheine nicht geboten. — In ähnlichem Sinne spricht sich der zweite psychiatrische Gutachter v>. Ungemach, Oberarzt der Irrenanstalt Eglfing, aus, dessen Beobachtungen aber die Milderungen des § 5l des Strafgesetzbuchs für zulässig erachten. Beschlagnahmte Druckschrift. Eine fälschlich als »Offizielle Festzeitung zur 500jährigen Jubelfeier der Uni- versität Leipzig« bezeichnete, im Verlag von A. Zahl in Leipzig, Sternwartenstraße, erschienene Druckschrift ist laut Beschluß des Amtsgerichts Leipzig beschlagnahmt worden. (Leipziger Tageblatt.) - Detlev von LiliencronS literarischer Nachlaß (vgl. Nr. 169 d. Bl.). — Wie den Leipziger Neuesten Nachrichten aus Hamburg gemeldet wird, wird der Schriftsteller Richard Dehmel, Blankenese bei Hamburg, den literarischen Nachlaß Detlev von Liliencrons ordnen. Zu erwarten seien noch ein Band ge sammelter Novellen und Erzählungen (in den letzten Jahren in der Neuen Freien Presse, Wien, erschienen) und ein Band Gedichte unter dem Titel »Gute Nacht«. *.Nunsthalle P.H. Beyer ä- Lohn, Leipzig, Lchulstratze U. — Zur 600 Jahrfeier der Universität Leipzig sind zwei Bronze medaillen erschienen; die eine, von der Hand des Leipziger Bild hauers H. B eck er (im Verlag von P. H. Beyer L- Sohn, Leipzig, erschienen) ist in Bronze gegossen und zeigt das Brustbild des Stifters der Universität Leipzig, des Markgrafen Friedrich des Streitbaren, auf der Rückseite die beiden Schutzheiligen St. Laurentius und St Johannes mit entsprechenden Umschriften. Die andere, vom Wiener Bildhauer A. Grath geschaffen, in Bronze geprägt, zeigt eine nackte weibliche Gestalt als Symbol der freien Forschung, in der Rechten einen Lobeerkranz, in der Linken eine Nike-Statuette, dazu die Erinnerungs-Jnschxift. Die Rückseite zeigt den behelmten Kopf der Pallas Athene in moderner Auffassung. Beide Medaillen sind bei P. H. Beyer L Sohn, Leipzig, Schulstraße 8, ausgestellt. Handelshochschule in Leipzig. — Aus dem soeben er schienenen Vorlesungsverzeichnis der Handelshochschule in Leipzig ersieht man, daß Kaufleuten, die eine erweiterte und wissen schaftlich vertiefte kaufmännische Bildung anstreben, hierzu auch im nächsten Wintersemester auf der Leipziger Handelshochschule reichliche Gelegenheit geboten sein wird. Von den Universitäts vorlesungen und kaufmännischen Übungen mögen besonders erwähnt sein: Allgemeine und spezielle Volkswirtschaftslehre, Finanzwissenschaft, Geld-, Kredit-, Bank- und Börsenwesen, Handelsgeschichte, Einführung in die Rechtswissenschaft, Handels-, Wechsel- und Seerecht, Konkursrecht, Deutsches Verwaltungs recht, Gewerberecht, Versicherungslehre, deutsche Arbeiter versicherung, Wirtschaftsgeographie, Chemische und Mechanische Technologie mit Exkursionen, kunstgewerbliche Vorträge, Buch führung, Fabrikbuchhaltung, Korrespondenz und Kontorarbeiten, kaufmännische und politische Arithmetik und ein zusammen fassender Kursus in einem Musterkontor. Auch in diesem Wintersemester wird ein Kursus zur Ausbildung von Bücher revisoren mit abschließender staatlicher Prüfung stattfinden. — Für angehende Handelslehrer sind außer den reichhaltigen pädagogischen 1127*
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