Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090726
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190907262
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090726
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-07
- Tag1909-07-26
- Monat1909-07
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
8686 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 170, 26. Juli 1909. fiisclivveis von Kautern auslänäisclier Waren io IVevv Vork unä aucleren Hauplbanäelsplätren iler Vereinigten 81aaten von Amerika. n«rv Vorst 1908. Ar. 8". 110 8. Lsrliv, Asärnelit (Vgl. Nr. 148 d. Bl. Seils 778S.> Das vorstehende Verzeichnis ist dem Börfenverein der Deutschen Buchhändler vom Staatssekretär des Innern in Berlin zur Kenntnis der Interessenten dankenswerterweise übermittelt worden. Es liegt in der Geschäftsstelle des Börsenvereins (Deutsches Buchhändlerhaus) zur Einsicht nahme aus. Nachstehend sei hier das Inhaltsverzeichnis wiedergegeben (wiederholt aus Nr. 148 d. Bl.): Erster Teil. Käufer aus erster Hand (ausschließlich in New Aork). Alphabetisch nach Namen geordnet. L. Nach Warengruppen und Waren geordnet. I. Allgemeines. II. Spezieller Teil. 1. Pflanzliche und tierische Rohprodukte und Fabrikate. 2. Industrie der Steine und Erden. 3. Metallverarbeitung: Maschinen, Instrumente und Apparate. 4. Rohstoffe und Fabrikate der chemischen, phar mazeutischen und verwandten Industrien. 5. Textilindustrie und Bekleidung. k. Papierindustrie und Verwandtes; polygraphische Gewerbe. 7. Lederindustrie, Pelzwerk. 8. Holz- und Schnitzstoffindustrie. 9. Kunst und Kunstgewerbe. 10. Verschiedene Handels- und Verufszweige. Zweiter Teil. Käufer aus zweiter Hand (außerhalb New Doris). Sachregister. Das Begleitschreiben des Herrn Staatssekretärs sei nach stehend wiedergegeben: Der Staatssekretär des Innern. IV. 2821. Berlin, den 5. Juni 1909. Beifolgend wird in zwei Stücken ein vom Handels sachverständigen beim Kaiserlichen Geneialkonsulat in New- Dork aufgestellter Nachweis von Käufern ausländischer Waren in New Jork und anderen Haupthandelsplätzen der Vereinigten Staaten von Amerika mit dem Anheimstellen der geeignet erscheinende» Verwertung in deutschen Interessentenkreisen ergebenst übersandt. Einzelne weitere Stücke können auf Antrag nachgeliefert werden. Bei der Verwertung ersuche ich die folgenden Grund sätze zu beachten: Der Nachweis darf zur mündlichen und schriftlichen Auskunfterteilung benutzt, auf dem Bureau zur Einsicht ausgelegt und geeigneten Firmen vorübergehend überlaffen werden. Auf den Eingang des Nachweises sowie etwaiger Nachträge darf in der Tages- und Fachpresse hingewiesen werden. Dagegen ist die Veröffentlichung des Nachweises im ganzen oder in Auszügen unzulässig. Den Interessenten, welche Auskunft erhalten oder welchen der Nachweis vorüber gehend überlassen wird, ist eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen. Auf Veranlassung des Handelssachverständigen beim Kaiserlichen Generalkonsulat in New Dark wird noch folgendes bemerkt: Der Nachweis kann auf Vollständigkeit des Adressen materials keinen Anspruch machen und ist vielleicht auch in der Einteilung verbesserungsbedürftig. Vorschläge von Interessenten hinsichtlich der Einteilung in Spezialitäten werden gern entgegcngenommen und später Verwendung finden. Es ist in Aussicht genommen, das Verzeichnis fortlaufend zu ergänzen und die Veränderungen als Nach träge mitzuteilen. Im Aufträge (gez.) Müller. Hierzu empfing die Geschäftsstelle des Börsenvereins folgendes weitere Schreiben: Der Staatssekretär des Innern. IV. 3789. Berlin, den IS. Juli 1909. Unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 5. Juni 1999 — IV 2821 —. Infolge einer Anregung des Handelssachverständigen beim Kaiserlichen Generalkonsulat in New Jork ersuche ich ergebenst, Abänderungs- und Ergänzungsvorschläge für den -Nachweis von Käufern ausländischer Waren in New Dork usw.« soweit möglich bis zum 1. September d. I. an mich gelangen zu lassen, damit sie bei den Ergänzungsarbeiten Berücksichtigung finden können. Im Aufträge (gez.) Caspar. Kleine Mitteilungen. " Zeitweilige Uuterbrcchun» im Leipziger Geschäfts betriebe am 3b. Juli 1909. — Am Freitag, 30. Juli, dem an dem die Feier am meisten in der Öffentlichkeit hervortritt, wird während der Dauer des historischen Festzuges der Universität eine zeitweilige Unterbrechung des Geschäftsbetriebes, wenigstens in den Läden, unvermeidlich sein. Wie uns vom Verein Leipziger Sortiments- und Antiquariatsbuchhändler mitgeteilt wird, beab sichtigt die Mehrzahl der Leipziger Sortimentsbuchhandlungen, ihren Betrieb am Freitag den 30. Juli in den Stunden von II bis 3 Uhr ruhen zu lassen. Sie bitten die Herren Verleger und Kommissionäre, aus diese Unterbrechung gefällig Rücksicht zu nehmen, insbesondere durch zeitigere Lieferung der fälligen Zeit- schristennunimsrn dazu beitragen zu wollen, daß die unvermeid- ilche Störung in ihren Folgen möglichst wenig empfunden wird. Die Leipziger Bestellanstalt bleibt am Freitag den 30. Juli von II bis 3 Uhr geschlossen. Die Herren Kommittenten seien daraus aufmerksam gemacht, daß diese festliche Veranstaltung, insbesondere auch die umfassende Straßensperrung am 30. d. M. den Kommissionären die gewohnte pünktliche Erledigung von Aufträgen erschwert. Red. Zur MassenauSgabc »euer Dividende»»»»,:» vo» Nkticn- »cscttschaftcn. — Hierzu schreibt die »Norddeutsche Allgemeine Zeitung«: scheinbogen und Zinsbogen lediglich zu dem Zwecke be wirkt, um der mit dem I. August in Kraft tretenden Zins- bogensteucr aus eine Reihe von Jahren hinaus zu ent- gehen. Wenn das Vorgehen Erfolg hätte, würde nicht nur für einen großen Teil der Gesellschaften, die es ablehnen, sich daran zu beteiligen, ein Zustand größter Unbilligkeit herbeigeführt werden; es würden auch für die Reichskasse sich bedeutende Aus fälle in denjenigen Steuererträgnissen ergeben, auf die bei dem Zustandekommen der Reichssinanzgesetze mit Bestimmtheit ge rechnet worden ist. »Nach Sinn und Wortlaut des Gesetzes kann darüber kein Zweifel bestehen, daß der Gesetzgeber nur die Unternehmungen von der Steuer freilassen wollte, deren Bogen im natür lichen Verlaufe der Dinge vor dem 1. August durch neue ersetzt werden mußten. Wenn jetzt die kurze Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes dazu benutzt wird, die bisher üblichen Formen der Ausgabe in künstlicher Weise von Grund auf umzugestalten, so ist klar, daß die mit der Aus führung des Gesetzes betrauten Organe sich nicht mit dem durch eine solche vorzeitige Massenausgabe geschaffenen UN-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder