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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1909
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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8688 Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. Nichtmmlicher Teil. — Sprcchsaal. 170, 26. Juli 1909. Borlesungen der Universität noch besondere Übungen in einem Handelslehrerseminar in der Form von Lehrproben, Vorträgen, Diskussionen usw. vorgesehen. Die Bibliotheken der Universität, der Handelskammer und der Öffentlichen Handelslehranstalt, sowie die Akademische Lesehalle stehen den Studierenden der Handels hochschule zur Verfügung. Nähere Auskunft kann man von dem Studiendirektor Hofrat Professor Ray dt, Leipzig, Schulstr. 1, erhalten. * -luügabeort des Limplicissimus. — Aus Stuttgart wird den »Münchener Neuesten Nachrichten« geschrieben: Der verstorbene Verleger des Simplicissimus, Albert Langen, war vom Schöffengericht Stuttgart in Bestätigung eines polizeilichen Strafbefehls wegen Übertretung des § 9 des Preßgesetzes (Ablieferung eines Pflichtexemplars) zu 10 Geld strafe verurteilt worden. Auf die von ihm eingelegte Berufung bestätigte die Strafkammer dieses Urteil, indem sie der Auffassung beitrat, daß der Ausgabeort des Simplicissimus im Sinne des Preßgesetzes Stuttgart und mithin die für Ablieferung des Pflichtexemplars zuständige Polizeibehörde die Stadtdirektion Stuttgart sei. Die an den Strafsenat des Oberlandesgerichts eingelegte Revision konnte nicht zur Verhandlung kommen, da Langen inzwischen starb. Nun ist ein neues Strafverfahren gegen den jetzt als Verleger zeichnenden v,-. Geheeb eingeleitet, das mit einem polizeilichen Strafbefehl seinen Anfang genommen hat und wieder über Schöffengericht und Strafkammer seinen Weg bis zum Strafsenat des Oberlandesgerichts nehmen wird. Der Verlag des Simplicissimus stellt sich auf den Standpunkt, daß München Ausgabeort ist, da von München aus die Expedition geleitet wird. Der Katalog der amerikanischen Sammlung Church. — Mit dem soeben erfolgten Erscheinen des siebenten Bandes des »OutuloAus ok Looks in tilg Oibrar^ ok tbs la-ks N. v. Oburob«, den George Watson Cole herausgegeben hat, ist, wie die New Aorker »Nation« mitteilt, der bedeutendste Katalog einer Bibliothek von dieser Art und Größe abgeschlossen worden, der jemals in Amerika oder einem anderen Lande erschienen ist. Fast von jedem Buche ist das Titelblatt in getreuer Nachbildung und, außer bei den größten Büchern, in der ursprünglichen Größe wiedergegeben. Die Beschreibungen sind so vollständig wie möglich, und zahlreiche Hinweise auf andere bibliographische Arbeiten sowie weitere Werke der einzelnen Verfasser steigern noch ihren Wert. Der wichtigste Teil dieses Bandes und zugleich der eigent liche Ruhm der Bibliothek Church wird von ihrer in vieler Be ziehung einzig dastehenden Shakespeare-Sammlung gebildet. Die 91 Nummern dieser Sammlung, die 206 Seiten des Katalogs füllen, bilden wohl die beste Bibliographie Shakespearescher Früh- ausgaben, die bis jetzt überhaupt erschienen ist. Alle frühen Aus gaben der Stücke und Gedichte, auch wenn sie in der Bibliothek nicht vorhanden sind, werden darin erwähnt, wenn auch natür lich nicht vollständig beschrieben, außerdem der Reichtum der einzelnen Bibliotheken an Ausgaben vor 1700 und 1623, sowie die Duplikate besonders verzeichnet. An Ausgaben vor 1623, dem Zeitpunkt des Erscheinens der ersten Folio- Ausgabe, ist die Bodleian Library mit 83 Stück am reichsten, dann kommt das Britische Museum mit 80 und die Capell- Sammlung in der Universität Cambridge mit 77 Stück. Von Privatbibliotheken hat hier die Sammlung des Herzogs von Devonshire mit 61 vor 1623 erschienenen Ausgaben den reichsten Besitz, dann kommt die Sammlung Church mit 54, die Sammlung Huth in England mit 43 und die Sammlung des Herrn William Augustus White in Brooklyn mit 40 Stück. Nimmt man die Ausgaben bis 1700 hinzu, so steht die Whiteschc Sammlung mit 100 Stück an dritter Stelle und wird nur vom Britischen Museum Anderseits ist die Churchsche Sammlung der vier Folio-Ausgaben die vollständigste dieser Art und übertrifft selbst die des Britischen Museums und der Lenox-Sammlung. Die Frühausgaben von »Venus anck ^.ckonis« und »Kaps ok Bibliothek Glanz verleiht. Von »Venus rrnä ^äonis« besitzt auch die Bibliothek Church keine der früheren Ausgaben, wie überhaupt keins der dreizehn bekannten Exemplare der vor 1623 erschienenen Ausgaben dieses Gedichts sich in Amerika befindet. Dagegen besitzt die Churchsche Sammlung mehrere Exemplare von fünften (1616), der sechsten (1624) und achten (1665). Das Churchsche Stück der ersten Ausgabe der Sonette (1609) ist wahr scheinlich das schönste, das überhaupt bekannt ist; es wurde 1861 auf der Versteigerung der Sammlung von George Daniel von Almon W. Griswold erworben. Die Spenser-Sammlung der Bibliothek ist die vollständigste in Amerika und enthält u a. die erste Ausgabe von »Mw Lbsplwaräos Oa-Isnäsr« (1579) in einein zwar unvollständigen, aber in Amerika einzigen Exemplar. Zum erstenmal sind auch in diesem Katalog die Erstausgaben der Waverley-Novellen Blatt für Blatt genau verglichen und be schrieben, was bei den zahlreichen kleinen Verschiedenheiten dieser Ausgaben von großem Nutzen ist. In ähnlicher Weise ist mit der Beschreibung des Besitzes der Sammlung an Ausgaben von Milton, Lamb, Thackeray und anderen Größen der englischen Literatur in diesem Bande wertvolle bibliographische Arbeit ge leistet. (Nach: »l'bs Nation«) Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Gefälschte Bilder. — Vom Landgericht I in München sind am II. De zember v. I. mehrere Personen wegen Betruges usw. verurteilt worden. Der Kunsthändler Josef Windhagen erhielt 9 Monate Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt erachtet wurden. Die Angeklagten Thiege und Genossen befaßten sich mit dem Vertrieb gefälschter Bilder und setzten sie bei Windhagen teilweise ab. Es handelte sich um ziemlich wertlose Kopien von Bildern Menzels, Lenbachs und Kaulbachs, auf denen auch der Namenszug der Künstler gefälscht war. Insoweit ist auch Urkundenfälschung angenommen worden. Die Bilder wurden zu hohen Preisen verkauft, die nur dann berechtigt gewesen wären, wenn es sich um echte Bilder der betreffenden Künstler gehandelt hätte. — Auf die Revision Wind Hägens hat das Reichsgericht das Urteil teilweise aufgehoben, soweit es diesen Angeklagten betrifft, und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen. Die Aufhebung erfolgte wegen Nicht-Vereidigung eines Zeugen. (Urteil vom 10. Juni 1909 ) Lentze. * Gehilfen Zusammenkunft im Lchwarzwald. — Die süd deutschen Buchhandlungsgehilfen werden durch die Landes vereinigungen Elsaß-Lothringen mit Baden und Württemberg, sowie deren Ortsgruppen Freiburg i. Br., Karlsruhe, Metz, Straßburg, Reutlingen, Stuttgart und Tübingen der Allgemeinen Vereinigung deutscher Buchhandlungsgehilfen zu einer Zusammen kunft auf der Alexanderschanze (Schwarzwald) am Sonntag den 1. August 1909 eingeladen. Die Teilnehmer aus Elsaß-Lothringen und Baden treten die Wanderung ab Oppenau (Bahnhof) morgens 8 Uhr an, während die Teilnehmer aus Württemberg usw. sich 8'/, Uhr auf dem Bahnhof Freudenstadt treffen, um dann gemein sam zur Alexanderschanze zu gehen. Es stehen für diesen Tag genußreiche Stunden bevor, findet doch die Veranstaltung in einem der schönsten Teile des Schwarzwaldes statt. Alle An gehörigen des Buchhandels sind herzlich willkommen. Nähere Auskunft erteilen gern die Herren A. Weber, Straßburg i. Els., Manteuffelstraße 8 11, und W. Hädecke, Stuttgart, Rotebühl- straße 123 I. * Neue Bücher, Kataloge usw. für Buchhändler. 8°. 22 8. 00 ( - - - - ort. . . . ) Sprechsaal. Ein Vorschlag zur Umgestaltung der Bestellzettel bogen zum Börsenblatt. Meines Erachtens wäre die Benutzung der Bestellzettelbogen bequemer, wenn sie im Format des Börsenblattes zur Ausgabe kämen. Die Handhabung in der jetzigen Form wird erschwert durch die Größe der Bogen. B.
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