Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.07.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090715
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190907153
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090715
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-07
- Tag1909-07-15
- Monat1909-07
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 161, 15. Juli 190^. Nichtamtlicher Teil. und Verlagsrecht) bezeichnet sie (Bd. 1 S. 90^ als »nicht un bedenklich«. Allfeld, Kommentar § 22 Anmerkung 4, hält auch den Schlußsatz des § 22 auf Phonographen für anwendbar. Die Kommentare (vgl. auch Kuhlenbeck, Urheberrecht 153) heben hervor, das Privileg bestehe nur für die kleinen, kastenartigen Instrumente. Köhler (Urheberrecht S. 206 ff.), der die Aus lieferung der Tonmeisterwerke an die selbsttätigen Spielwerke be klagt, weist auf die seltsame Folge hin, daß die Tonsetzer sich eine geistlose, mechanisch ertötende Darstellung ihrer Werke gefallen lassen müssen, nicht aber eine solche, die einigermaßen danach strebt, ihrem Gedankengehalt gerecht zu werden. Das Landgericht hat angenommen, daß bei dem Grammophon das Tonwerk durch das Instrument nach Art eines persönlichen Vortrags wiedergegeben werde. Das Kammergericht ist anderer Ansicht. Es erkennt an, daß nach der Auffassung der Reichstagskommission das unterscheidende Merkmal in der musikalischen Wirkung gesucht würde. Es hält diese Erwägung aber nicht für ausschlaggebend, weil der Wortlaut des § 22 Schlußsatz: »durch die das Werk nach Art eines persönlichen Vortrags wiedergegeben werden kann« nuancieren. »So wie das Werk in den Apparat hineingesungen ist, bleibt es für die Dauer der Verwendbarkeit der Platte starr und unabänderlich fixiert.« Die gegenteilige Ansicht führe über dies zu dem praktisch unverwertbaren Resultat, daß man je nach der Vollkommenheit des einzelnen Instruments es unter den Schlußsatz des § 22 fallen lassen müsse oder nicht. Der Auffassung des Kammergerichts ist beizutreten. Das Gesetz hebt aus der gewöhnlichen mechanischen Wieder gabe des Musikwerkes, wie sie zweifelsohne auch durch Phono graph und Grammophon bewirkt wird, eine besondere Art heraus, kann« und weist damit auf die Möglichkeit hin, die Wiedergabe nach Art eines persönlichen Vortrags zu beeinflussen. Dies gerade ist auch beim Pianola das Charakteristische. Der Vortragende ist hier in der Lage, die Wiedergabe des Musikwerkes nach seiner per sönlichen Auffassung in den vom Gesetz hervorgehobenen nach Art eines persönlichen Vortrags. Beim Grammophon und Phonographen ist dies unmöglich; alles Persönliche ist bei der Vorführung des Phonographen ausgeschaltet; nur das Mechanische ist in Wirksamkeit; eine Beeinflussung der Wiedergabe des Musik stücks bei Vorführung des Phonographen ist ausgeschlossen, wenn nicht die Wiedergabe selbst zerstört werden soll. In dieser Weise ist die Gesetzesbestimmung auch in den beteiligten Kreisen aufgefaßt worden. Volk mann bezeichnet in seiner Bro schüre »Zur Neugestaltung des Urheberschutzes gegenüber mecha nischen Musikinstrumenten«, (Leipzig 1909) die im Schlußsatz des § 22 bezeichnten Instrumente kurz als die »einwirkungsmöglichen« Tie Einwirkungsmöglichkeit ist beim Pianola gegeben, sie ist aus geschlossen beim Phonographen, welcher das auf der Platte fixierte Musikstück stets nur in ganz derselben Weise mechanisch wiedergibt, wie es bei Herstellung der Platte ausgenommen wurde. — Hiernach war die Revision als unbegründet zu verwerfen und hinsichtlich der Kosten nach § 99 der L.-P.-O. zu erkennen.« (5. Mai 1909. I. 220.08.) K. Miß lack. zrunstanstalt (vormals GustavW. Leit:) -l.-G.Wandsbek- Hamburg. — Die Aktionäre werden ersucht, die Talons ihrer Aktien mit Kupons pro 1909 und 1910 bis zum 28. Juli d. I. bei Wandsbek, 10. Juli 1909. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 162 vom 13. Juli 1909.) Versteigerung der Bcaufoh-Bibliothek in London. — Die von Henry B. H. Beaufoy im Anfang des letzten Jahr hunderts gesammelte Bibliothek wurde durch Christie im vorigen Monate zur Versteigerung gebracht. Der Verkauf dauerte sieben Tage. Es erzielten u. a.: Le1Ie8 Kettre8. 1701—93. 52 vole. 4to. Mar. 8eböne8 kx. 1717—1843. 400 -F. Mar. 1744.' 50^. 4°? Mar.' ^b^odNoo^wantchu^.nee8iIiuii cke eui wlo et lueretia. ^680p'8 kable8. kort et krönt, et 'kakeln von Nollar. 4". Lalblckr. 1651. 110 8ebön63 kx. 1505. 290 265 'ka'eln. 4". Mar. 8ebön68 kx. 1657—69. 65 ^§rieola (6.), De Ke Metallica. Kibri XII Le. 1657. 4". Kalblckr 75 1580. 165 ^ ^ ^ ^ ' , , 1751. » . . 1760. , . . 1765. , . „ 1768. » , , 1770. kx. 80 8". Mar. 8eböne8 kx. 75 ^ 8°. 8°. 8". 8". . 52 , 175 . 100 , 60 Inckia 6o. Le. 8elten. 1632 50 1854.) — National ^linanaelr 1863—64. 33 vol». Halb-Kalblckr. 147 8ebön68 kx. 1630. 70 Oulpb ok Mexico Le. Karte. kalblralblckr. 1714. kleelri^. 145^// 8e1iöv68 kx. 1724. 80 ^l. ' 1838 —42. 'kakeln. 5 vol. kalblckr. 8eböne8 kx. 1845. 60 Mar. (kleelrix.) 1626. 200 tant en Incke3 — Orientales. 3 vol. 4". 1608—14. 70 1764 uncker Ool. kouguet. Karte.'kakeln, llalblralblckr. 1766. 140^. tbe Mi88i»ippi. 'I'akeln. 4"^ llalblralblckr. 1775 175 264 'kakeln. kolio. Mar. 8etiön63 kx. 1780. 1940 ' 8eliön63 kx. 1785. 72 -F. Vol. 1—6. 1884—1885: toAetber 215 volö. kalbmar. 1200 .^. n. ck. 60 ^.ri8totel68' ^Vorlr», tran8lateck b^ 'kbowas la^Ior. 9 vol3. 4". 1812. 60 kx. 1635. ^380^ 1633^360^.^"'''^' 40. kalblckr. 1652. 105 ^L. kortr. v. Obarle» II. 'kakeln v. üollar kolio. Mar. 1672. 60 17 vol8. in 18. 8". kalblralblckr. 90 .//. kolio. Kalblckr. 8eböne8 kxplr. 1470. 50 Oelpbini. 6ro88S8 kapier. 194 vols. 8". klalbinar. 1819—30. 400 .k. 1085*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder