Montag, den 12. Juli 1909. Umschlag zu »V 158. Kein Gehilfe sollte versäumen, umgehend die Satzungsauszüge des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs- Gehilsen-Verbands zu Leipzig Der Verband besitzt Stellen vermittlung, gewährt Rechtsschutz, fordert kein Eintritts geld zu bestellen und die Mitgliedschaft zu erwerben. Denn der Verband bietet — unter Berücksichtigung der ver schiedensten persönl. Verhältnisse — Jedem etwas! Der Verband bietet freie« Eintritt in seine selbständigen Ver- sicherungs- kassen: Kranken- und Begräbniskasse 8, L und 0: 10 M. 50 Pf., 14 M., 21 M. und 28 M. Krankengeld wöchentlich. — Ausgezahlte Krankengelder über 735,000 Mark. — Bcgräbnisgeld bis zu >000 M. — Besonders geeignet als Ergänzung der Lebensversicherung auf Erlebensfall! — Ausgezahlte Begräbnis gelder über 140,000 Mark. — Vermögen über 190,000 Mark. 26ittVbNkassb Durch Erhöhung des Beitrags beliebig zu erhöhende Renten, die außerdem mit dem Alter der Mitgliedschaft steigen. Nach Wahl auch Versicherung mit Beitragsrück gewähr I— Ausgezahlte Witwen-u. Waisengelder: über 320,000 M. — Vermögen über 510,000 Mark. ^nvaltdbnkassb Durch Erwerbung mehrerer Anteile nach Wunsch zu steigernde Renten, die sich -— überdies mit der Dauer der Mitgliedschaft erhöhen. Auf Wunsch auch Versicherung mit Beitragsrllckgewähr! — Ausgezahlte Invalidengelder über 40,000 M. — Vermögen über 215,000 M. Äußerst günstige Tarife — regelmäßige, jährliche Zuschläge zu den Witwen- und Invalidenrenten! Die drei Kaffen stehen als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit unter der Aufsicht des Kaiserliche« Aufsichtsamts für Privatversicherung, besten ständige Nachprüfung der technischen Grundlagen die beste Gewähr bietet für ihre dauernde Leistungsfähigkeit. Eatzungsauszüge usw. wolle man von den Lerren Vertrauensmännern (s. Offiz. Adreßbuch oder von der Geschäftsstelle des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbands verlangen! l