Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.07.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090708
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190907080
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090708
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-07
- Tag1909-07-08
- Monat1909-07
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
8100 BürsenblLtt s d Tlschn. Buchhandel Nichtamtlicher Teil. 155. 8. Juli 1909. werte Notizen und Artikel im Börsenblatt nicht erscheinen konnten, weil der Verfasser erklärte, nicht mit seinem Namen zeichnen zu wollen. Ich möchte anheimgeben, die Anregung des Herrn Pape dem Ausschuß für das Börsenblatt zu übergeben, der vielleicht durch eine besondere Anweisung an die Redaktion der Anregung Geltung verschaffen kann. Wenn sie sich als zweckmäßig erweist, so kann die Sache in der nächsten Hauptversammlung in die Bestimmungen hineingearbeitet werden. — Außerdem stehen vielleicht geschäftsordnungsmäßige Bedenken entgegen. Ich möchte aber doch noch mit zwei Worten auf die Anregung des Verlegervereins zurückkommen. Die Beziehungen zwischen den Buchdruckern und den Verlegern haben sich in den letzten 30 Jahren außerordentlich verschoben. Es gab eine Zeit — cs ist freilich schon sehr lange her —, da stand es beinahe so, daß der Verleger dem Buchdrucker seine Preise diktieren konnte. Heute liegt es umgekehrt: der Buchdrucker macht den Versuch, dem Verleger die Preise zu diktieren, und wir haben tatsächlich den Sachverhalt gehabt, daß der einzelne Verlagsbuchbändler einer geschlossenen Organisation von Buchdruckern mit sehr energischen Kampfmitteln, einer Organisation, die wir ja an sich durchaus nicht bekämpfen wollen, gegcnüberstand, die dem Ver leger erklärte: niemand unter uns kann und darf unter bestimmten Preisen drucken. Ich bin gewiß der letzte, der es einem Berufs zweige verbieten will, sich zu organisieren und seine Interessen zu vertreten. Das ist das gute Recht der Buchdrucker, genau so gut, wie wir Buchhändler dieses Recht für uns in Anspruch nehmen. Aber das Korrelat einer solchen Organisation ist eben, daß auch der Buchhandel, der Verlagsbuchhandel, in einer anderen Organisation den Buchdruckern geschlossen gegenübertritt und nun in gemeinsamer Verhandlung die Preistarife feststellt. Früher sind die Verhandlungen von Person zu Person gepflogen worden: da standen der Verleger und der Buchdrucker einander als gleich berechtigt gegenüber und verhandelten. Heute besteht die einzige Möglichkeit für uns, unsere Interessen zu wahren, darin, daß die Organisation der Buchdrucker uud die Organisation der Verleger einander als gleichberechtigt gegenübertretcn, um über die wirklich angemessenen Tarife zu verhandeln. Es geht nicht an, daß die eine Organisation, die der Buchdrucker, kommt, und den einzelnen Verlegern dekretiert: von jetzt ab gelten die und die Preise. Da nun aber vom Bnchdruckerverein einmal dieser Weg beschritten ist. wird nichts übrig bleiben, als daß zunächst seitens des Buchhandels in eine gewisse Kampfstellung cingetreten wird. Diese Kampfstellung einzulciten und den Buchdruckern gegenüber zu dokumentieren, ist der Zweck dieses Antrags des Deutschen Verlegervereins, dem sich der Börscnvereinsvorstand angeschlvssen hat. Herr Sellier hat ja schon darauf hingewiesen, daß cs zu Verwechslungen führen kann, wenn hier der Buchdrncker-Lohntarif, den wir ja eigentlich schützen wollen, mit dem Buchdruck-Preis tarif verwechselt wird. Ich glaube diese Anschauung ist vollständig durchschlagend; denn es wird in manchen, vielleicht in nicht wenigen Fällen möglich sein, daß der Buchdrucker uns entgegen- hält: der Börsenverein schützt ja sogar den Buchdruck-Preistarif. Für den Fernerstehenden, auch für denjenigen Verleger, der sich mit allen diesen Fragen nicht so genau beschäftigt hat und sich auch im Drange der Geschäfte nicht so genau beschäftigen kann, sind diese Unierscheidungcn nicht so klar, daß er sie immer machen könnte. Ich halte es deshalb nicht für bedenklich, daß dieser ausdrückliche Schutz des Buchdrucker-Lohntarifs aus den Be stimmungen für das Börsenblatt wieder verschwindet. Derartige Offerten kommen ganz selten einmal, und sie sind wirklich nicht werk, daß ihretwegen eine ganz besondere Bestimmung ge troffen wird. Herr Justus Pape: Meine Herren, ich möchte trotz des Einspruchs des Herrn Or. Ehlermann bitten, mir zuzustimmen. Herr Or. Ehlermann meint, es könnten geschäftsordnungsmäßige Bedenken vorlicgcn. Das Börsenblatt gestattet keine unbeschränkte Jnseratensreiheit, es hat dies auch durchaus nicht nötig. Das Börsenblatt zwingt z. B. die Inserenten, daß bei gesuchten Büchern die Büchertitel nur in einer bestimmten Schrift abgedruckt werden dürfen. Das Börsenblatt weist ferner, wie Sie auf Seite 9 dieser Bestimmungen Nachlesen können, marktschreierische Satzanordnung, Abbildungen, weiße Schrift aus schwarzem Grunde, übertrieben auffällige Verzierungen und Umrahmungen zurück. Es schreibt für bestimmte Abteilungen bestimmte Schriftsorteu vor. Unter diesen Umstünden sehe ich eigentlich nicht ein, warum nur nicht eine Maßregel treffen sollten, die doch weiter nichts als einen praktischen Zweck verfolgt und die gewiß von allen Anwesenden gebilligt wird. Ich wüßte gar nicht, wer gegen eine derartige Bestimmung etwas einznwendcn haben könnte. Warum sollen nur diese Maßregel also zurücksetzen? Wenn sie jetzt nicht be schlossen wird, bedarf es wieder eines besonderen Antrages für die nächste Hauptversammlung. Es ist ein Irrtum, wenn gestern gesagt wurde, das, was hier beantragt wird, geschehe ja schon. Ja, es geschieht in ein zelnen Fällen, jedoch in anderen geschieht es nicht. Ich habe mich vor einigen Jahren an die Börsenblattvcrwaltung gewandt und gebeten, dasselbe, was ich jetzt beantragt habe, in Kraft zu setzen. Daraus ist mir erwidert worden, man wolle sich gern bemühen, daß es in allen Fällen geschehe; aber ein Recht, An zeigen, die mit einem solchen Mangel behaftet seien, zurückznweisen, hätte man nicht. Jetzt besteht nun Gott sei Dank die Möglichkeit, diese ganz kleine praktische Maßregel durchzusetzen. Es hat mir durchaus ferngelegen, etwa eine Überrumpelung zu beabsichtigen. Herr vr. Ehlermann nahm Bezug auf einen Fall, in dem tat sächlich einmal eine Überrumpelung in der Hauptversammlung stattgefunden hat. Ich erinnere mich noch ganz genau, daß cs einen Herren aus Schlesien — das ist ja an sich ein sehr gutes Land — (Heiterkeit, — gelang, den ganzen Plan umzuschmeißen. Etwas Derartiges habe ich wirklich nicht beabsichtigt. Ich hätte den Antrag gern schon vor sechs Wochen eingcbracht; aber man hat ja nicht immer alle-seine Gedanken beieinander. Als ich vor einigen Tagen las. daß ein Buch: Hofsmann, Rokoko den Verlag geändert hätte, da brachte ein junger Mann drei Stunden hin, bis er diesen Hofsmann und dieses Rokoko fand. Das hat mich veranlaßt, den Antrag einzurcichen. Zurürkziehcn werde ich ihn nicht; ich bin durchaus nicht furchtsam. Ich bin jetzt mein Bor standsamt im Verband los und werde nun wieder ein selbständiger, freier Mensch. Der Gegenstand steht ans der Tagesordnung, und es ist satzungsmüßig zulässig, Anträge zu ergänzen, derartige Anträge zu amendieren. Ich bitte aber hellte schon um Ihre Zustimmung. Bedenken können ja dagegen gar nicht vorliegen. Herr Arthur Sellier: Meine Herren, ich möchte nicht zu dem, lvas Herr Pape eben gesagt hat, sondern zu 8 5 Ziffer 7 doch noch einige Worte sprechen und zwar als Vorstandsmitglied des Börsenvereins. Herr Or. Ehlermann hat ja schon ganz richtig betont, daß uns, wenn wir diesen Paragraphen stehen lassen, von seiten der Buchdrucker gesagt werden könnte: seht einmal, ihr bekämpft uns, und auf der anderen Seite schützt ihr uns, denn ihr habt ja in euren Bestimmungen diesen Paragraphen stehen. Ein solcher Zwiespalt darf nicht geduldet werden. Es ist ganz richtig, daß die Streichung dieses Paragraphell ein, wenn auch nur kleines Kampfmittel gegen den Buchdrucker-Preistarif bedeuten. Der Deutsche Verlagsbuchhandel befindet sich nun einmal im Kampf gegen die Buchdruckereien, in einem ganz berechtigten Kampf, und ich möchte Sie bitten, uns in diesem Kampf nicht hinderlich zu sein. Es ist auch heute früh in der Hauptversamm lung des Deutschen Verlegervereins des langen und breiten über diesen Paragraphen gesprochen worden, und trotz allem, was von den verschiedenen Seiten dagegen gesagt worden ist, wurde doch schließlich die Streichung befürwortet. Das soll also morgen in der Hauptversammlung vom Vorstand des Deutschen Verleger vereins vertreten werden. Ich bitte Sie sehr, dem Vorstand des-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder