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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.07.1909
- Sprache
- Deutsch
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^ 153, 6. Juli 1909 Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtzchn. Buchhandel. 8019 hin gesagt hat, und ich kann weiter das wiederholen, was vorhin die Verleger gesagt haben: »ich lasse mir nicht drein reden; ich sehe den Preis fest, wie ich will.« Jeder Antiquar bezahlt seine Bücher bar, und er braucht sich von niemand Hineinreden zu lassen. Das können sie machen, wie sie wollen. Das wäre eine Be stimmung, die direkt dem Gesetze ins Gesicht schlägt. Was gegen das Bürgerliche Gesetzbuch ist, braucht niemand zu befolgen. Herr Edmund Kantorowicz (Berlin): Ich möchte Herrn Landsberger gegenüber bemerken: die einzige Waffe hiergegen, die wir in der Kommission ausfindig machen konnten, ist ja der H 18. Es ist etwas ganz Neues, daß die Beweiskraft verschoben wird. Diese Fälle werden den Herren vom Schlesischen Verbände vor geschwebt haben. Es kommt sehr häufig vor, daß die Herren in Berlin llniversitätslehrbücher, die sie vom Publium kaufen, glatt mit 25 "/g vom Ladenpreis verkaufen und verkaufen können. Warum sollten wir unter 33 l/g "/o heruntergehen? Dazu liegt keine Ver anlassung vor. Man kann uns doch nicht zumuten, einen Nutzen zu verschmähen, abgesehen davon, daß eine solche Bestimmung gegen das Bürgerliche Gesetzbuch verstoßen würde. Vorsitzender: Es ist niemand mehr zum Worte gemeldet; dann bringe ich den Antrag der Herren vom Schlesischen Verband zur Abstimmung und fordere diejenigen, die für den Antrag sind, aus, sich zu erheben. (Herr Landsberger: Nachdem wir gesehen haben, daß für unfern Antrag so wenig Stimmung vorhanden ist, will ich ihn, NM die Verhandlung nicht aufzuhalten, zurückziehen.) — Er ist schon abgclehnt. Wir gehen weiter. K 15 ist in seinen beiden Teilen an genommen. Herr JustuS Pape (liest): tz 16. Nestbuchhandel. Vorsitzender: Wird zü K 16 das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann betrachte ich ihn als angenommen. Herr Justus Pape (liest): Antiquariats oder Rcstbuchhandels erkennen läßt. Zulässig sind z. B. die Bezeichnungen: Modernes Antiquariat, Vorletzte Auslage, Nestauflage, Zweiter Hand, Antiquarisch, Zurückgesetzt, Beschädigt, Ladenpreis ausge- Vorsitzender: Wird zu Z 17 das Wort gewünscht? Herr Oskar Schmort (Hannover): Ich möchte befürworten, daß das »z. B.« im ersten Absatz gestrichen wird. Es sind ja eigentlich Bezeichnungen genug dafür da, so daß wir wohl damit auskomnien können. — (Zustimmung.) -— Es wird dadurch die Möglichkeit abgeschnitten, andere Bezeichnungen zu wählen. Herr Edmund Kantorowicz: Ich bitte Sie auf das dringendste, dieses »z. B.« unbedingt stehen zu lassen. Welches ist denn der Zweck dieser ganzen Verkaussordnnng? Der Zweck dieser Verkaufsordnung ist der, das geltende Recht zu kodifizieren. Die Geschichte der Verkaufsordnung begann mit einer Revision der Restbuchhandelsordnung. Zu der damit betrauten Kommission gehörte ich damals auch. In dieser Kommission haben wir unter Leitung des Herrn Wilhelm Köbner ans Stuttgart ganz genau festgestellt: welche Worte sind jetzt handelsüblich zur Bezeichnung für das moderne Antiquariat? Es geht aus den Akten des Börsen vereins ganz genau hervor. Da haben wir vor allen Dingen sestgestellt, daß das übliche »Gclegenheitskauf« und »Gelegenheits exemplar« ist. Dieses »z. B.« gibt nun eine große Elastizität des Ausdrucks, die wir einfach garnicht entbehren können. Gegen das Wort »Gelegenheitsexemplar«, das in allen Entwürfen stand, hat sich nicht eine Stimme geltend gemacht, bis zu unserer letzten Beratung, in der mit einem Male Bedenken dagegen er hoben wurden. Dieses Wort ist ein Wort, das das Publikum aufgebracht hat und das wir im modernen Antiquariat tatsächlich haben müssen. Wir können es nicht entbehren. Wenn es in dem Paragraphen heißt »z. B.», so können wir es je nach den lokalen Verhältnissen anwenden oder nicht. In Berlin wäre es einfach unmöglich, dieses Wort auszuschalten. Daher müssen wir unbe dingt das »z. B.« darin behalten. Ich bitte Sie daher, das »z. B.« keineswegs zu streichen, sondern es im Interesse des Anti quariats und gerade des loyalen Antiquariats stehen zu lasse». Herr Wilhelm Halle (Altona): Ich möchte ganz entschieden empfehlen, dieses »z. B.« zu streichen. Bei Übertretungen können die Vorstände gar nichts tun, wenn solche Kautschukausdrücke, wie sie nach »z. B.« aufgcführt sind, Annahme finden. Sie sind auch nicht nötig. Wenn ein Werk als antiquarisch bezeichnet wird, so weiß das Publikum immer Bescheid. — (Zurns des Herrn Prager.) Herr Geheimer Hosrat Or. Oskar v. Hase: Meine Herren, ich bin sehr für die Kraft der Sprache und für ihre Weiter entwicklung; aber bei dieser Sache wäre es doch ganz zweckmäßig, gewisse Grenzen zu setzen, und dieser ganze Strauß von schönen Ausdrücken, der hier geboten wird, sollte, glaube ich, für ein ziemlich weitgehendes Bedürfnis genügen. Nun hat das Wort «Gelegenheitskauf« etwas sehr Anrüchiges. — (Sehr richtig)! — Das sollten wir doch nach Möglichkeit vermeiden. Ich bitte, das in einer wohltuenden Weise einzuschränken, durch Weglassung dieses Wortes. Herr Edmund Kantorowicz: Ich habe bloß gesagt, das Wort »z. B.« möge stehen bleiben im Interesse der Entwicklung; denn es ist notwendig, daß wir uns den lokalen Verhältnissen in jedem Lokalverein anpasscn. Wenn einzelne Lokalvereine irgend welche Worte direkt ausschließen wollen, so können sie es tun. Das ist ja auch immer geschehen. Aber dieses Wort »z. B.« in der Berkaufsordnung ermöglicht jedem Verein, zu tun, was er unter seinen speziellen Verhältnissen für notwendig hält. Er kann ja jederzeit das Wort »Gelegenheitskauf« durch seine Bestimmungen verbieten. Aber das Wort »z. B.« bitte ich in der Verkaufs ordnung stehen zu lassen. Herr R. L. Prager: Meine Herren, da wir doch so ziemlich am Schlüsse sind, darf ich vielleicht jetzt ein Wort sprechen, das nicht gerade nötig ist, ohne daß Herr Ör. de Gruyter es mir übel nimmt. Es betrifft das Wort »Gelegenheitskauf«. Gelegenheit ist die Göttin des Antiquariats — occssion —, die einzelne Antiquare sogar aus der Weltkugel stehend abbilden. Ich weiß nicht, was Sie gegen ein so gebräuchliches Wort haben. Es ist doch ein gutes deutsches Wort! Herr Lindner: Ich möchte mich auch gegen das wenden, was Herr Or. v. Hase gesagt hat. Ich kann nicht finden, daß das Wort »Gelegenheitskauf« oder »Gelegenheitsexemplar« irgendwie anrüchig ist. Im Gegenteil, die anderen Worte: »aus zweiter Hand», »znrückgesetzt« usw., haben etwas für das Publikum Abstoßendes, jedenfalls nicht zum Kauf Anregendes, und der Zweck soll doch sein, das Publikum zum Kauf zu ermuntern. Eine günstige »Kaufgelegenheit« wird von jedermann gern wahrgenominen. Außerdem hat sich das Wort »Gelegenheitskauf« im Buchhandel so eingebürgert, daß es zur Gewohnheit geworden ist. Es hat gewissermaßen Gewohnheitsrecht erlangt. Wir wollen doch kodifizieren, was Gebrauch im Buchhandel ist; die beiden Bezeichnungen sind aber nicht nur seit Jahrzehnten üblich, sondern sie entsprechen auch der Wahrheit. Wenn der Antiquar z. B. ein Werk von Brehms Tierleben aus der Hand des Publikums erwirbt und es seinen Kunden zu 2)2 des Ladenpreises oder noch billiger anbietet, so ist das zweifellos ein »Gelegenheitsexemplar«; Ivtü»
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