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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.07.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090706
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^ 153, 6. Juli 190S. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Ttschn. Buchhandel. 8017 die Vorzugsbedingungen zu gewähren, die wir auf Grund der Leistungsfähigkeit der modernen Verkehrseinrichtungen gewähren können. Es würde also glattweg eine Unmöglichkeit sein, wenn dieser Paragraph nicht dahin eine Interpretation fände, daß unter -besonderen Umständen« zu verstehen sei, diese Geschäfte weiter zu machen. Herr Arthur Sellier; Ich möchte den Herrn Vorredner um näheren Aufschluß ersuchen; denn ich verstehe gar nicht, was er gemeint hat. — (Sehr richtig!) — Daß es eine ganze Masse Zeitschriften gibt, die direkt vom Verlage Vertrieben werden, über den Kopf des Sortimenters hinweg, an Stellen, an die das Sor timent gar nicht herankommen kann, wissen wir alle. Aber wozu brauchen solche Zeitschriften zu einem besonderen billigeren Preise abgegeben zu werden? Ich verlege auch Zeitschriften, die zu zwei Dritteln direkt vom Berlage Vertrieben werden; aber es fällt mir nicht ein, sie zu einem billigeren Preise abzugeben. Das direkte Abonnement kommt dorthin, wo cs gar keine Sortimenter gibt. — Ich wiederhole: ich verstehe nicht, was der Herr Vorredner meint, und ich höre auch von andern, daß sie es ebenfalls nicht verstehen. Herr Max Schaper: Sie fragen ausdrücklich wegen der Vorzugspreise. Wenn ich diesen Vorzugspreis nicht erwähnt habe, so liegt das daran, daß ich unter Ausnahmefall eben diese Vor zugspreise verstehe. Vorsitzender; Herr Schaper, stellen Sie einen bestimmten Antrag? Dann bitte ich, ihn zu formulieren. Herr Max Schaper: Ich kann das nicht, so lange keine Klarheit darüber herrscht, ob der Preis, den ich diesen Vereinen gewähre, ein besonderer Vorzugspreis, also ein Ausnahmefall, ist. Ich habe zweierlei Preise für die Zeitungen. — (Zuruf des Herrn Prager; Wozu, wenn Sie doch direkt an die Leute liefern?) — Ich habe einen Abonnementspreis, sagen wir von 10 Mk., und die Vereine bekommen die Zeitschrift für 7 Mk. — (Zuruf; Weshalb?) — Einfach, weil die eine größere Partie beziehen. — (Zuruf.) Vorsitzender; Meine Herren, keine Privatuntechaltungen, wenn ich bitten darf! Herr Schaper, wir können mit Ihren Worten nichts an fangen; wenn Sie keinen bestimmten Antrag einreichen, über den ich abstimmen lassen kann, sind das rein theoretische Erörterungen. Ich muß sie nochmals fragen; stellen Sie jetzt einen Antrag? Wenn das der Fall ist, so müssen Sie ihn schriftlich einreichen. Sie können sich das ja auch bis zur Hauptversammlung Vorbehalten; das Recht steht Ihnen zu. Es wird jetzt kein Antrag eingereicht, ich werde also über Punkt 2 abstimmen lassen. Wer für diesen Punkt 2 ist, den bitte ich, sich zu erheben. — (Geschieht.) Das ist weitaus die Majorität. Punkt 2 ist angenommen. Jetzt kommen wir zu dem Begriff; größere Partie, und zwar zunächst zu Punkt 3. Wünscht niemand das Wort zu dieser Interpretierung des Begriffes -größere Partie«? — Es ist nicht der Fall, Punkt 3 ist also angenommen. Punkt 4. Wer wünscht dazu zu sprechen? Herr Geheimer Hofrat Or. Oscar v. Hase: Ich möchte — nicht als meine einzelne Meinung, aber als etwas, was heute morgen in dem schon erwähnten Kreise von Verlegern beschlossen worden ist — empfehlen, zu K 12 Nr. 3 folgenden Zusatz zu machen; »doch ist es gestattet, ermäßigte Preise für Sammlungen oder Serien festzusetzen«. — (Zuruf des Herrn Prager; Das würde ja eine contraclictio in ackjecto sein!) Herr Or. Wilhelm Rtlprecht; Meine Herren, in unserer Besprechung haben wir es als berechtigt anerkannt, diesen Wunsch zu erfüllen bezüglich der Serien und zusammengehörigen Werke. Es ist deshalb ein Vorschlag formuliert worden, der allerdings nicht in diesen Paragraphen eingefügt werden muß, sondern vorher, wo vom Ladenpreis die Rede ist. Dieser Vorschlag lautet: Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. Der Verleger ist berechtigt, für eine Reihe zusammengehöriger Werke einen ermäßigten Gesamtpreis, oder für eine größere Anzahl desselben Werkes einen Partiepreis festzufetzen, vorausgesetzt, daß er die ermäßigten Preise gehörig bekannt macht und das Sortiment in stand setzt, zu diesen Preisen zu li-sern. Einzelne Teile aus solche» Bezügen dürfen nicht zu ermäßigtem Preise an das Publikum verlaust werden. Meine Herren, wir sind uns bewußt, daß dadurch kein neues Recht geschaffen wird; denn wir alle wissen: die Partiepreise hat es immer gegeben, ebenso auch eine solche Zusammenfassung von Gruppen zu bestimmten Preisen. Unzulässig ist nur, daß der Verleger im einzelnen Falle willkürlich liefert. Aber wenn solche Preise gehörig bekannt gemacht werden, so erwächst dem Sortiment aus ihm kein Schaden, es können ihm vielmehr solche Lieferungen zugute kommen. Ich wiederhole; diese Bestimmung gehört nicht in den Para graphen, und ich möchte Sie bitten, wenn Sie dafür eintreten, es dem Vorstand zu überlassen, wo er sie einordnet. Vorsitzender; Sind Sie mit dem Vorschläge des Herrn Or. Ruprecht einverstanden? (Lebhafte Zustimmung.) Dann darf ich feststellen, daß Sie so beschlossen und Ziffer 4 angenommen haben. Herr Or. Otto Bielefeld (Freiburg i. B.); Nur eine Frage! — Herr Doktor, wie ist es z. B. bei Sammelwerken, in denen eine neue Folge mit einer neuen Nummer anfängt? Wenn z. B. irgend ein Werk existiert, das Band 1—25 numeriert und dann weiter geht; Neue Folge Band 1, alte Folge Band 26, darf dann z. B. die neue Folge, also Band 26 bis Schluß, auch zu herab gesetztem Preise geliefert werden, oder ist das nicht zulässig? An sich ist das nämlich nicht die ganze Serie, sondern bloß ein Teil. Herr Or. Wilhelm Rtlprecht: Es handelt sich UNI eine Zeitschrift, nicht wahr? — (Or. Bielefeld; Ja.) — Ältere Jahr gänge einer Zeitschrift sind unter allen Umständen als antiquarisch zu betrachten. Wenn es sich um den neuesten Jahrgang oder die neuesten Jahrgänge handelt, so werden die zum Ladenpreise berech net, die anderen antiquarisch. Für eine alte Zeitschrift zahlt in der Regel niemand mehr den vollen Preis. Herr Or. Otto Bielefeld; Wenn aber Band 1—26 als alte Folge gelten, Band 27—50 als neue Folge und wenn die neue Folge nochmals mit 1—23 separat numeriert wird, wie ist es dann bei dieser neuen Folge Band 1 — 23? Das ist doch wohl eigentlich ein Teil einer Serie? — (Zuruf Band 1—22 sind dann meines Erachtens unter allen Umständen antiquarisch. — Herr Or. Wilhelm Ruprecht; Wenn die Zeitschrift gut geht, so können Sie sie ja zum Ladenpreise verkaufen.) — Band 1—22 können meines Erachtens als antiquarisch behandelt werden. Herr R. 8. Prager: Ich verstehe Herrn Bielefeld so, daß doch nicht einzelne Bände abgegeben werden sollen. (Or. Bielefeld; Eine Serie einer neuen Folge.) Wenn Sie sie als Serie verkaufen, dann können Sie sie auch zu billigerem Preise liefern; Sie dürfen aber nicht zwei oder drei Bände einzeln billiger abgeben. — (Herr Or. Bielefeld; Nein, ich wollte nur fragen, ob ich eine neue Folge auch separat verkaufen darf.) — Ja, das können Sie. Vorsitzender; Gegen Punkt 4 wird kein Widerspruch erhoben; er ist genehmigt. Wir gehen zu Punkt 5. Wünscht niemand dazu das Wort? — Dann kann ich Punkt 5 als angenommen erklären. Wünscht jeniand zu Punkt 6 zu sprechen? — Es ist nicht der Fall, dann kann ich auch Punkt 6 als angenommen erklären. Herr Or. Erich Ehlcrmami (zur Geschäftsordnung); Ich möchte fragen, ob der vorhin von Herrn Or. Ruprecht verlesene Antrag schon angenommen ist. Vorsitzender; Der ist schon angenommen. Wir kommen zu Z 13. t04N
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