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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-05
- Erscheinungsdatum
- 05.07.1909
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- Deutsch
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8002 Bvrsenblatt s. d. Dtschn. Vuchhlmdel. Vermischte Anzeigen. 152, 5. Juli 1909. gehaltene Urteile zu dienen, abdrängen lasse. Es kommen eben nur Kritiker zum Worte, welche nicht das geringste Interesse haben, gegen einen Verlag sowohl wie gegen einen Autor persönliche Animosität in Tätigkeit zu setzen, indem der Verlag des „Liter. Rat gebers" die Verteilung der Werke selbst vornimmt. Was den von mir bei Wiederhol-Inseraten angebotenen Rabatt anlangt, so ist mir der Hinweis des Herrn v. Weber hierauf ganz unverständlich, hat doch auch mit der angefochtenen Sache absolut nichts zu tun - Sortiment und Verlag wollen aber aus diesem Angriff erkennen, auf welch geradem Wege das gesteckte Ziel des „Liter Ratgebers" verfolgt wird, eben durch Hinzuziehung völlig einwandfreier Kritiker, und wollen weiter versichert sein, daß mich nichts abhalten wird, von diesem Wege abzuweichen. In dem Geleitwort zu Nr 1 des „Liter. Ratgebers" ist u a. bemerkt: „jungen Talenten die Bahn brechen zu helfen, auf die neuen Werke anerkannter Schriftsteller aufmerksam zu machen, die aus Eitelkeit oder Geschäftssinn hervorgegangenen Erzeugnisse der Talentlosen abzuweisen und die auf pikante Reize berechneten Machwerke schonungslos zu beleuchten." Daran wird der Herausgeber wie der Verlag unentwegt festhalten, denn sie sind sich bewußt, daß den Interessen des Verlages wie denen des Sortiments damit ernst und nachhaltig gedient wird. Verlag. Magdeburg. Die Erklärungen meines Herrn Verlegers muß ich als der Mitangegriffene durch folgende Ausführungen ergänzen: 1. Auf mein Ehrenwort erkläre ich hiermit öffentlich, daß der Verlag des „Lit. Ratg." auf den Ausfall der Besprechungen nicht den allergeringsten Einfluh hat. Herr Klotz hat sich dieses Einflusses von vornherein begeben und auch später nie versucht, ihn in irgend einer Weise zu erlangen oder geltend zu machen. Inserieren kann somit die Beschaffenheit der Besprechungen nicht beeinflussen. Ich persönlich bin an dem materiellen Erträgnis des „Lit. Ratg." nicht interessiert. Das angemessene Gehalt, das Herr Klotz zahlt, könnte ich als Dozent und Schriftsteller mit der auf die Redaktion zu verwendenden Zeit mehr als reichlich ver dienen. Völlig unbeschränkt durch Verlag und Redaktion sind die Mitarbeiter in ihrem Urteil. Jeder hat sein Urteil selbst zu vertreten. Alle diese Behauptungen können durch unseren Vertrag und unsere Korrespondenz erwiesen werden. 2. Zugeben will und muß ich, daß die Offerte meines Herrn Verlegers keineswegs glücklich abgefaßt ist. „Aufgabe des Inserats schon bei Übersendung des Rezensionsexemplars" ist eine Form, die jedem, der von seinem Mitmenschen gern das Schlechteste denkt, Anlaß zu Verdacht und Verdächtigungen werden kann. Herrn Klotz hat eben sein gutes Gewissen die nötige Vorsicht in der Form vergessen lassen. 3. Herr Hans von Weber will durch seine Zusammenstellung nichts anderes sagen, als daß er durch die abfällige, aber noch nicht erschienene Kritik zur Aufgabe einer Annonce gezwungen werden sollte. Er unternimmt es, den Lit. Ratgeber zum Revolver blatt und Verleger, Herausgeber und Mitarbeiter zu einem Konsortium von Erpressern zu stempeln. Geschickt bringt er diese Meinung zwischen den Zeilen zum Ausdruck und scheut selbst die geift- und geschmacklose Parallele zum „Ratgeber auf dem Kapitalsmarkte" nicht! Vielleicht tut er uns den Gefallen, seine Meinung mit klaren, dürren Worten an anderer Stelle öffentlich auszusprechen! Wir würden gern für restlose Klarstellung Sorge tragen. — Glücklicherweise sind Verleger und Herausgeber, und, soweit mir bekannt, auch die Mitarbeiter des „Lit. Ratgebers" in so gesicherten Positionen, daß die Versuchung durch eine Bestechung ihnen nicht gefährlich werden kann. Der Lit. Ratgeber ist jedem Einfluß, der auf Beschaffenheit der Kritiken abzielt, absolut unzugänglich. 4. Herr v. Weber hat keinen Grund, sich über die Besprechung seiner Erscheinungen zu beklagen. Vier Bücher sind von drei Kritikern besprochen worden: von Oc. Heinrich Nenck, Karcher und mir. Jeder ist selbstverständlich bei Abgabe seines Urteils völlig unabhängig von den andern gewesen. „Die Puderquaste" von Franz Blei ist nach meinem Dafürhalten noch zu günstig besprochen worden. Das erklärte sich aus der Neigung, die bei allen Kritikern, namentlich aber bei Herrn vr. Nenck vorhanden ist, alles nur einigermaßen Anerkennenswerte lobend hervorzuheben. Ich schrieb meine scharfe Kritik in ehrlicher Entrüstung nieder und darf das Urteil getrost den Lesern des „Schlecht gefesselten Prometheus" überlassen. Unter 10 werden mir mindestens 9 zustimmen. Was wollte Herr v. Weber eigentlich mit seinem Angriff? Den Sortimentsbuchhandel wird er dadurch für seine mir bekannten Neu erscheinungen schwerlich interessieren. Denn die deutschen Buchhändler und gebildeten Leser von heute besitzen glücklicherweise nationales Selbstgefühl genug, um nicht mehr jedes öde Erzeugnis ausländischen Geistes bewundernd aufzunehmen. Den „Lit. Ratg." wird Herr v. Weber in der unbeirrten Verfolgung seiner idealen Ziele nicht hindern. 5. Obwohl Herr v. Weber es doch nur mit den drei genannten Kritikern zu tun hat, wagt er es, die intellektuellen Fähigkeiten und die Objektivität aller Mitarbeiter der Nr. 4 in Zweifel zu ziehen, sie öffentlich in intellektueller und moralischer Hinsicht herabzusetzen. Zum Beweise beruft er sich gläubig auf andere Schriftsteller und auf den „Kürschner"! Diese Begründung ist nicht geeignet, bei „Eingeweihten" irgendwelchen Eindruck zu machen. Wenn er gegen die Qualifikation der Kritiker etwas einzuwenden hat. so ist es seine Pflicht, deren Unzulänglichkeit aus ihren Kritiken zu erweisen. Das würde ihm allerdings schwer werden. Der von ihm beliebte Weg ist ja bequemer! Die Auswahl meiner Mitarbeiter untersteht seiner Kompetenz nicht: das hätte er sich doch selber sagen können. Niemand bin ich über die von mir gewählten Mitarbeiter Auskunft oder Rechenschaft schuldig. Nach meinem eigenen Urteil und getreu den Zielen des „Lit. Ratg.", nicht aber nach dem literarischen Verständnis des Herrn v. Weber werden meine Mitarbeiter gewählt. Sie werden nie zu einer literarischen „Schule" und nie zu einer Beifallsversicherung auf Gegenseitigkeit gehören. Daß neben den Fachleuten auch gebildete Laien in größerem Umfange zu Worte kommen, habe ich im Geleitwort zur 1. Nummer deutlich genug begründet. Mir scheint, daß es für den gesamten Buchhandel von größter Wichtigkeit ist, Geschmack, Neigung, Bedürfnis und Urteil des gebildeten Publikums klar zu erkennen. Dazu will der „Lit. Ratg." umfassende Gelegenheit bieten. In Summa: Herr v. Weber hat sich durch sein Vorgehen selbst ein Urteil gesprochen, das man auf sich beruhen lassen könnte. Seinetwegen habe ich meine Erklärungen auch nicht niedergeschrieben. Es ist lediglich aus Achtung vor den deutschen Buchhändlern geschehen, an deren Achtung mir ebenso gelegen sein muß wie meinem Herrn Verleger. Charlottenburg 4.
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