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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-05
- Erscheinungsdatum
- 05.07.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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7968 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 182, 8 Juli 198S. gesetzt, er hat das den betreffenden Gelehrten, die es brauchen konnten, angezeigt. Sie kommen nun zu ihrem Buchhändler und bestellen ein Buch in der Erwartung, daß er auch orientiert wäre. Der Buchhändler wendet sich an den Verleger, nennt keinen Preis, erhält also zum vollen alten Preise geliefert. Am nächsten Tage kommt der Käufer des Buches mit der antiquarischen Offerte und sagt: »Wie kommen Sie dazu, das Buch so zu berechne»; zu diesem Preise habe ich es direkt offeriert bekommen.« Welche infame Situation entsteht dadurch für den Sortimenter. Dies ist durchaus kein vereinzelter Fall, wie die Kollegen aus meinem Bezirk werden bestätigen können. Wir haben so etwas vielfach erlebt. Wir im kleineren Kreise, die wir eine engere Fühlung mit dem Publikum haben, greifen häufiger derartige Fälle aus. Also ich bleibe dabei: das ist doppelte Moral, und zwar nicht nur, so weit es »die geringe Anzahl« betrifft, vielmehr auch soweit es sich um »ältere Werke« handelt. Wann ist ein Werk ein älteres? Das ist gar nicht zu bestimmen. Manches Werk ist nach einem halben Jahre ein älteres, z. B. wenn es sich auf die Reichstags wahl bezieht und diese vorüber ist; manche Bücher sind jedoch nach 28 Jahren noch nicht zu den älteren zu rechnen. »Ver altete Werke« wäre der richtige Ausdruck; den will man aber nicht aufnehmen, weil man sich damit ein despektierliches Zeugnis aus stellt. Mit dem Ausdruck »ältere Werke- kann man . nichts an fangen; das heißt der Willkür Tür und Tor geöffnet. Herr R. L. Prager: Meine Herren, es hat ja mit dem Paragraphen gar nichts zu tun, wenn der Verleger für Gelehrte einen billigeren Preis macht, ohne es anzuzeigen. Hier handelt es sich um die Aufnahme von Büchern in antiquarische Kataloge. Das ist doch das Wesentliche. — (Zuruf: Davon steht nichts da!) — Die Bestimmung des Begriffs »ältere Bücher« überlassen Sie doch ruhig dem Verleger. Wenn er die Bücher zum Ladenpreise los wird, so fällt es ihm nicht ein, sie einem Antiquar zu einem billigeren Preise anznbieten. — (Sehr richtig!) — Ein älteres Buch heißt ein nicht mehr gängiges Buch. — Ich bitte um Ab stimmung über den Paragraphen in der Form, wie er hier ge druckt vorliegt, mit Weglassung der Worte: »in geringer An zahl-. Herr Or. Wilhelm Ruprecht: Ich habe Herrn Prager nur eins zu sagen: daß ich nicht mit ihm einverstanden bin, wenn er vorschlägt, die Worte »in geringer Anzahl« zu streichen. Das sollten wir nicht streichen. Es ist dagegen gerichtet, daß der Verleger 188 Exemplare zu einem billigeren Preise abstößt, im übrigen aber den Ladenpreis ausrecht erhält. Ich bitte, lassen Sie es dabei. (Herr Kantorowicz verzichtet auf das Wort.) Herr Max Schaper: Es tut mir leid, daß ich Herrn Or. Ruprecht widersprechen muß. Es kann doch bei einer ganzen Anzahl von Verlegern ein zwingender Grund vorliegcn, eine größere Anzahl von Büchern abzustoßen, als es durch eine Auf nahme des Buches in antiquarischen Katalogen zu erzielen ist. Diese Bestimmung »in geringer Anzahl« macht das unmöglich, und ich bitte dringend, sie aus der Verkaufsordnung herauszu lassen. Vorsitzender: Es hat sich niemand mehr zum Worte gemeldet. Dann würden wir zunächst über den weitergehenden Antrag, die Worte »in geringer Anzahl« zu streichen, abstimmen. — (Herr Prager zieht seinen Antrag zurück.) Der Antrag ist zurückgezogen; dann steht der Absatz selbst nach dem Entwurf zur Abstimmung. — (Herr Max Schaper-Hannover: Ich möchte den Antrag wieder aufnehmen, daß die Worte »in geringer Anzahl« ge strichen werden.) Der Antrag ist wieder ausgenommen. Wir stimmen darüber ab. Diejenigen, die die Worte »in geringer Anzahl« streichen wollen, bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben. — (Ge schieht.) Der Antrag ist gegen drei Stimmen abgelehnt. Jetzt steht ß 11 Absatz 1 zur Abstimmung. Ich bitte die jenigen Herren, die gegen diesen ersten Abschnitt von § 11 stimmen, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Das ist Einstimmigkeit. Der erste Abschnitt ist genehmigt. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. * Gelochte Postkarten. — Postkarten fügen sich im Brief ordner schlecht ein. Besonders seitdem sie auf beiden Seiten be schrieben werden, bieten sie selten genügend freien Raum, um einen Falz oder eine Klammer anzubringen. Das Durchlochen gefährdet nicht nur die Lesbarkeit, sondern auch Zusammenhang und Vollständigkeit des handschriftlichen Inhalts. Die Löcher können gerade auf den wichtigen Bestandteil eines Wortes, auf Zahlen usw. zu stehen kommen. Die Papierindustrie hat deshalb Postkarten hergestellt, die im voraus für den Briefordner durch locht sind. Das Neichspvstamt hat, wie die Norddeutsche Allge meine Zeitung mitteilt, solche Postkarten mit Heftlöchern zur Be förderung zugelassen. Die Karten dürfen zur Aufnahme in Schnellhefter am linken Rande mit Heftlöchern versehen sein. Voraussetzung ist, daß die Größe der Heftlöcher und die Stärke des Papiers, aus dem die Karten hergestellt sind, ausreichende Ernst Wasmuth Architektnrverlag, Architekturbuchhand- lung und .Nun st an st alten A.-G. in Berlin. — Bilanz vom 31. Dezember 1908. Aktiva. H 900 000 — Kassabestand 5 839 19 Wechselbestand .... 101 079 73 Diverse Debitoren 1 157 363 47 Lagerbestand 779 427 90 Maschinen, Mobilien und Jnventarbestand . . . 95 814 32 3 039 524 61 Aktienkapital Hypothekenschuld Kreditoren Vorausvereinnahmte Mieten Vortrag aus 1907 Reingewinn 1908 Gewinn- und Verlust-Konto vom 31. Dezembe Soll. > § 1 500 000 — 393 778 13 786 654 i 83 875 — 248 3751— 23 000 — 8 119 05 78 822 60 3 039 524 61 1908. I Zinsen 26 666137 19 060> — Unkosten 332 661 41 78 822 60 Haben. 4S7 2UH38 Bruttogewinn ><tz 457 210'38 Der Aufsichtsrat. (gez.) vr. Cornelius Gurlitt, Vorsitzender 457 210 38 Der Vorstand. (gez.) Otto Dorn, Direktor. Revidiert und mit den Büchern übereinstimmend gefunden. Berlin, den 7. Juni 1909. (gez.) D. Schönwandt, vereidigter Bücherrevisor. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 152 vom 1. Juli 1909.)
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