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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1909
- Sprache
- Deutsch
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7872 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 150. 2. Juli 1909. anders berechnet werden. Es ist das besser, als wenn gar keine Bestimmungen getroffen werden würden. Herr R. L. Prager: Meine Herren, ich bin immer gegen derartige Paragraphen, die reines Kautschuk sind. Nun ist ja hier der Fall mit Wertheim erwähnt worden. Dieser Fall hat uns schon im Vereinsausschuß beschäftigt, und er hat uns dort alle förmlich geblendet. Es war, als ob plötzlich ein Blitzschein kam, und wir waren blind. Infolge dieser Blendung habe ich damals, glaube ich, diesen Paragraphen leider auch mit angenommen, aber ich habe mir doch schließlich nachher gesagt: auf Ausnahme- sälle macht man doch keine Gesetze. Dieser Fall ist ein solcher Ausnahmefall. Auf solch eine gescheite Idee kommt ein Buch händler gar nicht. — (Heiterkeit.) — Außerdem gehören dazu Kapitalien, die der Sortimenter gewöhnlich nicht hat. Im allge meinen aber — ich erinnere mich, daß einige Verleger sich sür ihre großartigen Einbandsideen ins Zeug gelegt und hervorgehoben haben, wie geschickt sie es machen — macht es der Sortimenter ungeschickt. Meine Herren, der Verleger hat es ja vollständig in seiner Hand, einer Schädigung vorzubeugen; er braucht ja nur die Bücher gebunden auszugeben. Allerdings darf er dann nicht eine broschierte Ausgabe in den Handel bringen. Das ist also die Schwierigkeit sür den Verleger. Ich würde also bitten, diese Bestimmung, die nur zu Schwierig keiten und Streitigkeiten Veranlassung gibt, zu streichen. Was heißt »bessere«, »ähnliche«, »geringere» Ausmachung? Wir haben ja viel Geld im Börsenverein; da könnten wir ruhig einen Preis von 1000 Mark für die Lösung aussetzen, und es würde uns das doch kein Mensch sagen können. Die Bestimmung gibt nur zu Streitigkeiten Veranlassung. Ich stelle keinen Antrag, aber ich würde mich freuen, wenn der Paragraph gestrichen würde. Herr vr. Erich Ehlermann: Meine Herren, Herr Prager meint, es handle sich hier um eine Ausnahmesache. Ich kan» Ihnen nur sagen, daß dieser Paragraph aus der Praxis heraus gewachsen ist und aus einem ganz dringenden Bedürfnis des Börsenvereins. Wir haben wiederholt Fälle gehabt, von denen wir sagen mußten: ja, dgs ist unzweifelhaft nach dem Sinne unserer Satzungen und' Bestrebungen ein Verstoß, der verfolgt werden müßte; wir haben aber leider Gottes keine Handhabe, um dem Unfug zu steuern. Eben aus diesem Grunde haben wir uns bemüht, eine Bestimmung zu schaffen, die dem Börsenverein eine Handhabe gibt, um künftigen ähnlichen Fällen vorzubeugen. Ich kann Ihnen als Pendant zu dieser Wertheimschcn Maßnahme einen anderen Fall anführen, wo ein großes Werk, das der Ver leger in verhältnismäßig einfachem Einband lieferte, in einem sogenannten Prachtbande verkauft wurde. Die betresfeude Reise buchhandlung, die das Manöver unternahm, machte nun eine große Reklame: Prachtausgabe, nur bei mir zu dem und dein Preise zu haben. Dieser besondere Preis war aber der Ladenpreis. Alle Welt dachte nun: bei dem Mann kaufe ich das Buch surcht- bar billig. Als wir an den Mann mit der Frage herantraten, wie er dazu käme, das Werk unter dem Ladenpreis abzugeben, sagte er: ich liefere ja zum Ladenpreise. Das sind doch Mani pulationen, die getroffen werden müssen, und wir treffen sie, in dem wir die Leute verpflichten, daß sie, wenn sie in besserer Auf machung liefern, einen höheren Preis nehmen müssen. Die größten Schwierigkeiten bietet ja der Absatz 3. — Ich darf annehmen, daß eine Ausnahme gestattet ist, und daß ich über den ganzen Paragraphen sprechen darf, — (Zustimmung.) — weil hier die Anzeigepflicht des Sortimenters in Betracht kommt, wenn er in geringerer Ausmachung zu geringeren! Preise liefert. Sie werden nicht in. Abrede stellen können, daß, wenn der Verleger broschiert liefert, der Fall denkbar ist, daß der Sortimenter seinem Kunden das Buch einfach einbinden läßt, sagen wir in Halbleinenband, während der Verleger nur in Halbfranz gebunden liefert; dann wird der Sortimenter dem Kunden das Buch billiger berechnen, als zu dem Preise des Halbsranzbandes des Verlegers. Sie werden niemals in aller Welt dem Sortimenter das Recht ab streiten können, so zu liefern. Sie werden niemals dem Sorti menter das Recht abstreiten können, das mit einer Anzahl, vielleicht mit einer großen Anzahl von Büchern zu machen; aber wir haben in diesem Falle die eine große Schranke aufgerichtet, daß der Sortimenter das nur tun darf, wenn der Verleger seine Zu stimmung dazu erteilt, und ich glaube, Sie werden wohl dem Verlage soviel gesunden Menschenverstand und soviel Gefühl für das eigene Interesse zutraueu, daß der Verleger eine solche Er laubnis nicht erteilen wird, wenn er annehmen kann, daß damit den> Buchhandel, dem Sortiment, oder dem Absatz des Buches ein wirklicher Schaden erwächst. Was nun den Einwand anlangt, daß es sehr schwierig sei, zu unterscheiden, ob eine solche Aufmachung eine geringere sei oder nicht, nun, meine Herren, das möchte wohl Schwierigkeiten machen, wenn es sich um ein juristisches Forum handelte. Aber, meine Herren, wenn die Sache vor das Forum des Börsenvereins kommt, worin lauter sachverständige Buchhändler sitzen, so wird wohl der Zweifel kein erheblicher sein, ob der betreffende Einband oder die Aufmachung einer Karte, oder was es nun sei, gering wertiger, andersartig ist als der Einband oder die Aufmachung des Verlegers. Wenn Herr Prager gesagt hat, der Verleger brauche ja nur gebunden zu liefern, um allen diesen Schwierigkeiten zu entgehen, so, glaube ich, kann ich dem die Behauptung entgegensetzen, daß das einfach unmöglich ist. Der Verleger ist unter Umständen ge nötigt, sowohl broschiert wie auch in mehrfacher Anzahl gebunden zu liefern. — (Sehr richtig!) Ich bitte Sie also, lassen Sie diesen Paragraphen, der uns viel Schmerzen verursacht hat, in der gegenwärtigen Fassung. Ich glaube, die Übelstände die hier befürchtet werden, werden sich nicht einstellen; dagegen wird es in recht vielen Fällen möglich sein, unzweifelhafte Übelstände, die wir bisher nicht bekämpfen konnten, zu bekämpfen. Herr Earl Schüppling (München): Meine Herren, in der Suppe, die wir in den nächsten drei Tagen auslöffeln werden, und an der ich selbst zwei Jahre lang fleißig mitgekocht habe, Verkanssordnung genannt, habe ich nur wenige den Sortimentern besonders schmackhafteBrocken gesunden. — (Heiterkeit und: Sehr rich tig!) — Diese Bestimmung ist aber nach meiner Auffassung sür den Sortimenter in unserem Sinne schmackhaft, und ich war deshalb sehr erstaunt, daß ich von den Hainburg-Altonaer Herren, die ich als sehr tüchtige Geschäftsleute kennen gelernt habe, noch einen An trag hörte, der die Beseitigung dieses Paragraphen wünscht. — Die sachlichen Momente, die ich Vorbringen wollte, hat Herr Ehlermann hier schon vorgetragen. Ich will mich deshalb auf eine ganz kürze Bemerkung beschränken. Wenn Sie diesen Para graphen nach der Debatte aus der Verkaufsordnung heraustun, so werden Sie dadurch findigen Herren unter uns die schönste Gelegenheit geben, das nun sicher zu tun, woran sie bisher viel leicht noch gar nicht gedacht haben. — (Heiterkeit.) — Wenn die Herren in Hamburg-Altona das nicht wollen, so mögen sie ihren Antrag zurückziehen. — (Heiterkeit.) Herr Edmund Kautorowicz: Meine Herren, ich hatte seinerzeit in der Kommission, der ich ebenfalls anzugehören die Ehre hatte, diese Wertheimsche Angelegenheit zur Sprache gebracht, und zwar aus der Praxis heraus, weil dadurch Störungen in meinem Geschäfte eintraten, indem mir einfach von den Künden diese Reclambände in Leder gebunden entgegengehalten wurden mit der Frage: »Können Sie das anch liefern?« Würden Sie einfach diesen Paragraphen streichen, so würde wohl der Fall ein- treten, daß derartiges nicht bloß mit Reclam geschähe, sondern auch mit den! großen Gebiet der gesamten übrigen Literatur; es würden auch die anderen Städte Nachfolgen, und die Sortimenter dort müßten es sich gefallen lassen, daß derartige Einbände aus de» Warenhäusern ihnen entgcgengehaltcn werden. Meine Herren, ich schätze es als eine der größten Errungenschaften dieser Ver-
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