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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-02-22
- Erscheinungsdatum
- 22.02.1923
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-02
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- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. 45. 22. Februar 1923. Mcistbeträgc im Postschcckvcrkchr. — Mit Wirkung vom I.März ivird der Meistbctrag für Postscheckc von 500 000 Mk. auf t OOO OOO Mk. und der Meistbctrag für telegraphische Zahlkarten, Überweisungen und Zahlungsanweisungen von 100 000 Mark auf 200 000 Mark erhöht. Postschcckvcrkchr mit Polen nur noch bis 1. Mai. — Die polnische Negierung hat mit Rücksicht aus die zum 1. November bevorstehende Einführnng der polnischen Währung in Polnisch-Oberschlesien das Ab kommen über den Postschcäverlehr zwischen Deutschland und Polen, gekündigt. Ter Postscheckverkehr nach Polnisch-Oberschlesicn wird da her vom 1. Mai ab aufgehoben. Barfreimachung von Bricsscudungen. — Der Ncichspostminister hat kürzlich angcordnct, -das; die Paketgcbühr für die Überweisung von Sendungen aus Orten ohne Barfreimachungsmaschinc zur Freistempc- builg bei den mit solchen Maschinen ausgerüsteten Postämtern nicht mehr erhoben wird. Damit ist für viele Firmen mit größerem Brief- vcrkchr ein wesentliches Hindernis für die Beteiligung an dem mit bedeutenden Vorteilen verbundenen Barsreimachungsvcrfahren be seitigt worden. Uber das Verfahren erteilen die Postämter Auskunft. Okbiihrcttfanatismus bei der Post. — In einer Eingabe an das Neichspostministcrinm fordert der Grvßeinkanfsverband »Nürn berger Bund« die Aufhebung des von der Kaufmannsckiaft als ungerecht empfundenen Paketbestellgeldes, ferner auch die Be seitigung der P a k e t a u s ga b e ge b tt h r bei Selbstabholung der Pakete durch die Empfänger. Bei aller Anerkennung der Notlage der Postvcrwaltung müsse doch verlangt und erwartet werden, daß die Post ihrem Charakter als Beförderungsinstitut treu bleibe und je-de Gebührcnpolitik streng vermeide, die geeignet sei, deu Anschein der Kleinlichkeit zu erwecken. Behandlung zollpflichtiger Krruzbandsendungen in Schweden. — Nach den Bestimmungen des Weltpostvertrags dürfen zollpflich tige Gegenstände nicht mit der Briefpost versandt werden. Zollpslichlig sind in den meisten Ländern Bildwerke, in einigen auch Noten und Alben. Früher bestand der Brauch, Brief- postsenönngen, deren Inhalt als zollpflichtig erkannt worden ist, dem Empsänger zur Annahme vorzulcgen unter der Voraussetzung, das; er den Zoll und die Zollgebühren entrichtet. Diese Praxis wird nicht mehr geübt, sondern es werden die Kreuzbänder, Warenproben mit zollpflichtigem Inhalt an den A b s e n d e r z u r ü ck g e s ch i ck t. Die Zurücksendung der Kreuzbänder ist eine Härte sowohl für den Absender als auch für den Empfänger. Auf den Drncksachenversand kann nicht verzichtet werden, denn es ist nicht angängig, etwa ein Kunstblatt im Gewicht von 50 Gramm mit Postpaket zu versenden, nur weil Zoll darauf ruht. Eine solche Versendungsart würde den Bezug von Kunstblättern aus Deutschland ungemein verteuern und ihn geradezu unmöglich machen. Das Neichspostministerium ist gebeten worden, sich bei den frem den Postverwaltungen für eine andere Auslegung der Postzollvor- schristen einzusetzen; darauf hat cs mitgeteilt, das; alle Schritte zur Herbeiführung einer Änderung völlig aussichtslos seien, aber zugesagt, bei den Vorarbeiten für den nächsten, 1924 in Stockholm stattsindenden Weltpostkongrcs; zn prüfen, ob und in welcher Weise Erleichterungen für die Versendung von zollpflichtigen Gegenständen in Briefsenönngen vorgeschlagen werden können. In Schweden werden- die Zollbestimmnngen besonders streng durchgeführt; der Börsenverein hat bei den bnchhändlerischen Vereini gungen in Schweden angeregt, bei ihrer Negierung dafür einzutreten, das; die zollpflichtigen Kreuzbänder nachträglich in Schweden verzollt werden, damit die Rücksendung an den Absender unterbleibt. Diese Vorstellungen scheinen keinen Erfolg gehabt zu haben, denn nach Nach richten in schwedischen Zeitungen ist die Zahl zollpflichtiger Krenz- bandscnöungen so groß, das; es geraume Zeit dauern wird, bis die Absender ihre Sendungen zurückerhalten. Der Börsenverein wird das Neichspostministerium rechtzeitig an die gegebene Zusage erinnern, damit auf dem nächsten Weltpostkongres; die Angelegenheit besprochen werden kann und hoffentlich für den Handel günstigere Vorschriften cingeführt werden. Erhöhung der Vcrsicheruugsgrenzc in der Angestelltenversick-crung. Mit Wirkung vom 1. Februar 1923 unterliegen der Pflichtver sicherung alle Angestellten, deren Fahresarbeitsverdienst 4 200 000 Mk. nicht übersteigt. Wer diese Grenze überschreitet, ohne seinen Arbeit geber oder seine Stellung zu wechseln, scheidet erst mit dem ersten Tage des vierten Monats nach Überschreitung der Versicherungsgrenze aus der Versicherung aus. Angestellte, die mit einem Fahresarbeits- verdicnst von mehr als 4 200 000 Mark auf Grund der derzeitigen Erhöhung vcrsicherungspslichtig werden, ohne bereits eine lausende I Anwartschaft aus früherer Pflichtversicherung zn haben (Nenver- j sicherte), können von der Vcrsicherungspflicht rückwirkend ans den Tag ihres Beginns befreit werden. Der Befreinngsantrag ist binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten der derzeitigen Verordnung (1. Fe bruar 1923) bei dem Versichernngsamt oder der Neichsvcrsicherungs- anstalt cinzureichcn. Aussicht auf Genehmigung haben nur solche An träge, in denen nachgewiesen wird, das; die gesetzlichen Voraussetzungen für die Befreiungen bereits zn dem früheren Zeitpunkt Vorlagen. SpreWlll. Grundzahl und Auslandpreis. sVgl. Bbl. Nr. ZS.» Die Richtigstellung der A u ß e n h a n d e l s n e b e n ste l l e in Sachen meiner beiten Werke: Finke, Lctu Lrnxonensin, und Köhlers Lehrbuch der Rechtsphilosophie will ich nicht meinerseits überberichti gen, weil der Einzelfall die buchhändlerische Allgemeinheit nicht inter essiert. Was ich zur Diskussion stellen wollte und will, ist die Über treibung des Prinzips: Grundzahl gleich Schweizer Franc. Es dars angenommen werden, das» die Grundzahl überwiegend dem Friedcns- Mark-Preis gleich ist. Für lüv Friedensmark zahlte der Schweizer vor dem Kriege ILs Friedens-Francs. Analog mühte -daher ISS Grund zahl — kW Schweizer Francs sein. Wird nun der Verleger auf de» Grundsatz: »Grundzahl — Schweizer Franc- festgelegt, muß er also ISS Grundzahl — lSV Schweizer Francs berechne», so beliefert er di« Schweiz und damit das ganze Valuta-Ausland billiger als vor dem Kriege. (Dabei wäre heute selbst der Vorkricgspreis nicht angemessen, sondern ein höherer Preis, da auch! die im Valuta-Ausland produzierten Bücher seit lS14 im Preise stark in die Höhe gegangen sind.» Die beiden Beispiele aus meinem Vcrlagsbetriebe erscheine» mir deshalb besonders charakteristisch, weil erwiesenermaßen das Aus land höhere Preise zu zahlen gewöhnt und bereit ist, als ich sie -nun mehr berechnen darf, und zu solchen Geschenken an das Ausland scheint mir die Zeit schlecht gewählt zu sein. B e r l i n - G ru n e w al d. vr. Walther Rothschild. Wiederverkäufe,-. Es kommen jetzt außerordentlich oft Bestellungen aus dem Aus land mit dem Bemerken, man sei Wiederoerkäuser, sammle Be stellungen, erbitte einen erhöhten Rabatt usw. Sie kommen so häufig, daß man beinahe an ein gewisses System glauben muß. Man kann nur allen Kollegen raten, sich recht genau die sogenannten Wiedervcr- läufer anzusehen. Scho» aus dem Briefstil erkennt man meistens, ob der Betreffende je etwas mit Büchern zu tun hatte oder nur unge hörigen Rabatt herausschlageu will. Besonders den Ausfuhrbuch händlern ist da mehr Zurückhaltung zu empfehlen. Vielleicht wird mancher im Ausland zu solchem Vorgehen erst veranlaßt, wenn er die Rechnungen eines norddeutschen AusfuhrgeschästS sich genauer an sieht. Da liest man als Punkt k folgendes: »Aufträge von Buchhandlungen und sonstigen Wieder- verkäufcrn svom Einsender gesperrt» werden von der .Kom missionsabteilung' mit einem Nachlaß auSgcsührt, der dem i» Frage kommenden Bedarf angemessen wird». Diese Angabe auf einer Rechnung, die auch als Lesezeichen ver wendet wird, ist, wie ausdrücklich bemerkt sei, sür das Publikum be nimmt und muß natürlich zu dem oben gekennzeichneten Verfahren geradezu verleiten. .ll. H. Z. Vervielfältigungsapparat sür Schreibmaschinenbriefe. " <Vgl. Bbl. Nr. ZL.» Auf die im Bbl. ergangene Anfrage teilt »ns Herr Richard Da »sei in B e r l i n - C h a r l o t t e n b u r g IX, Kaiserdamm 95. mit, das; er -den M i l l o 1 y p - V e r v i e l f ä l t i g n n g s a p p a r a l seit vier Fahren mit bestem Erfolge angewandt habe. Der Apparat arbeite schnell, sei leicht zn bedienen nnd gebe ständig gnte Abzüge, die den Eindruck erwecken, als wenn jeder mit der Schreibmaschine geschrieben sei. Herr Danse! hat den Apparat schon vier Jahre be nutzt nnd »schon etwa 900 000 Abzüge machen lassen, -die stets tadel los ansfielen«. Er erklärt sich bereit, Anfragen an den Fabrikanten oder Generalvertreter weiterzuleiten. Herr Paul Quick in Warburg verkauft schon seit Fahren die Fabrikate der »Greif-Werke« in Goslar a. Harz, -die Vervielfältigungsapparate aller Art nebst allem Zubehör Herstellen. Die Firma soll die größte ihrer Art sein. 228
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