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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.06.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.06.1909
- Sprache
- Deutsch
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^ 145, 26. Juni 1909 Nichtamtlicher Teil. BörseEuUd. Lisch«. v»qh«r«Lck. 7643 Aufgabe dienen, sich weiter glücklich entwickeln, und möchten die Nachfolger in dieser ehrenvollen Arbeit einst auch den Abschluß eines glücklich vollbrachten zweiten Jahrhunderts erleben! Zweifelhafte Firmen im Anstande. — Uber zweifelhafte Firmen im Auslande, und zwar in Berditschew, Gouvernement Kiew, (Musikinstrumente) und Kiew (Glaswaren, Waffengeschäft, Schuhwaren, Apotheker, Dcntaldepot, Agent, Photographische Bedarfsartikel, Buchhandlung, Drogenyanvlu.rg, Schreib materialien, Mode-, Manufaktur-, Goldwaren, Bürstenhandlung. Optiker, Galanteriewaren) sind den Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin Mitteilungen zugegangen. Vertrauenswürdigen Interessenten wird im Zentralbureau der Korporation, Neue Friedrichstraße 51 I, an den Werktagen zwischen 9 und 3 Uhr- mündlich oder schriftlich nähere Auskunft gegeben. (Dtschr. Reichsanzeiger.) * Verband Deutscher Journalisten und Lchriftsteller. (Vgl. Nr. 142, 143 d. Bl.). — Von dem Empfange der in diesen Tagen in Breslau versammelten Delegierten des Verbandes Deutscher Journalisten und Schriftsteller auf dem Rathause in Breslau am Abend des 21. Juni wird folgendes mitgeteilt: In dem mit Blumen geschmückten Rathause hatten sich eingefunden der Oberpräsident Graf Zedlitz - Trützschler, viele Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung und die Dele gierten mit ihren Damen. In Vertretung der beiden Bürger meister begrüßte Stadtrat Peterson die Erschienenen und hieß sie namens der Stadt Breslau herzlich willkommen. Der Vorsitzende des Schlesischen Journalisten- und Schriftstellervereins Di-. Hermann Hamburger stattete den städtischen Behörden den Dank für die liebenswürdige Einladung ab. Dann begrüßte Oberpräsident Graf Zedlitz-Trützschler noch nachträglich die Vertreter der Presse namens der Provinz Schlesien. Er sagte u. a., er sei ein Freund der Presse, und als ihr Freund könne er erklären, daß die Presse Deutschlands allezeit sich ihrer hohen Aufgabe bewußt mar, als Stütze und Förderin der Gegenwart und als Helferin zur Vorbereitung einer erfreulichen Zukunft. Der Presse Deutschlands gelte sein Hoch. vr. Marx erwiderte mit einem Trinkspruch auf den schlesischen und Breslauer Geist. Aus Breslau wird unter dem 22. Juni weiter gemeldet: In der heutigen Sitzung des Vertretertages des Verbandes deutscher Journalisten- und Schriftstellervereine wurde zu dem Thema Justizgesetzgebung und Presse eine längere Resolution an genommen, in der für die Strafprozeßordnung folgende Fassung vorgeschlagen wird: »Bildet der Inhalt einer periodischen Druckschrift den Gegen stand der Strafverfolgung wegen einer strafbaren Handlung für die nach § 20 Absatz 2 des Preßgesetzes der verantwortliche Redakteur als Täter haftet, so sind Verleger, Redakteure, Drucker sowie das zur Herstellung der Druckschrift verwendete Hilfs personal berechtigt, das Zeugnis über die Person des Ver fahrensarten.« Des weiteren wird in der Resolution ausgesprochen, daß die Verhängung der Untersuchungshaft gegen Redakteure wegen Kollusionsgefahr geeignet sei, die gleichen Mißstände hervorzurufen wie das Zeugniszwangsverfahren. Der fliegende Gerichtsstand der Presse solle auch für das Privatklageverfahren beseitigt werden. Ferner wird gewünscht, daß die Zuständigkeit der Schwurgerichte auf Preßvergehen ausgedehnt werde und daß die Vergehen gegen 8 184 des Reichsstrafgesetzbuchs der Zuständigkeit der Strafkammer unterliegen. Im zweiten Teil verwahrt sich die Resolution, ob wohl sie die Auswüchse einer gewissen Sensationspresse als be stehend anerkennt und auf das schärfste verurteilt, entschieden gegen die Neufassung des § 186 des Reichsstrafgesetzbuchs und die Erweiterung der Grenzen für die Beleidigungsstrafen, die mit der Aufgabe der Presse unvereinbar feien, sowie gegen die Be schränkung des Wahrheitsbeweises, durch die eine Ausnahme bestimmung schlimmster Art geschaffen werde. Die Auswüchse in der Presse seien dadurch zu bekämpfen, daß einmal die Gerichte selbst eine ungewöhnliche Inquisition bei der Befragung nach der Vergangenheit unterlassen und die Angabe von Vorstrafen nach aber auf dem Wege der Selbsthilfe, durch größere Selbst zucht der Presse und Vermeidung unnötiger Aufbauschungen, und durch Bekämpfung des Einflusses der Skandalblätter. Schließlich soll der Presse der Schutz der Wahrnehmung berech tigter Interessen bei der Erörterung allgemeiner öffentlicher An gelegenheiten zustehen. Zum Vororte wurde München wiedergewählt. Damit war die Tagesordnung erschöpft, undsunter den üblichen Danksagung-., wurde der Vertretertag geschlossen. (Dtschr Noichsanzeiger.) -Amtliches »Postblatt«. — Anfang Juli erscheint eine neue Nummer des Postulats, das eine Beilage zum Reichsanzeiger bildet, aber auch für sich bezogen kann. Im Postblatt, das im Reichs-Postamt zusammengestellt wird, stno wichtigsten Versendungsbedingungen und Tarife für Postsendungen aller sowie für Telegramme enthalten. Auf die seit dem Erscheinen der vorangegangenen Nummer (Anfang April) eingetretenen Änderungen wird in der neuen Nummer durch besonderen Druck (Schrägschrift) hingewiesen. Das Postblatt kann auch neben anderen, umfangreicheren Hilfsmitteln für den Verkehr mit der Post und Telegraphie (Postbücher, Post- und Telegraphennach richten für das Publikum usw.) mit Vorteil benutzt werden, weil es diese bis auf die neueste Zeit ergänzt. Der Bezugspreis des Postblatts beträgt für das ganze Jahr 40 -»), für die einzelne Nummer 10 H. Bestellungen werden von den Postanstalten entgegengenomiuon. Verband der Deutschen Buchdrucker. (Vgl. Nr. 140 d Bl.) — Der Verband der Deutschen Buchdrucker (Gehilfen) veröffent licht seinen Jahresbericht über das Geschäftsjahr 1908/09. Danach stieg die Zahl der Mitglieder von 63 539 um 2786 auf 56 325. Der Mitgliederzuwachs war nicht so groß wie in den früheren Jahren, weil die Zahl der noch außenstehenden organisations fähigen Gehilfen immer geringer wird. Die Zahl der Druckorte, in denen Mitglieder beschäftigt wurden, stieg von 1503 auf 1640. Die Gesamteinnahme des Verbandes beziffert sich, einschließlich eines vorhandenen Kassenbestandes von 6 262 090 auf 9 419 249 Mit einem Saldovortrage von 7 008 435 ^ für das neue Ge schäftsjahr ergab sich für das Rechnungsjahr ein Uberschuß von 746 345 Das Gesamtvermögen des Verbandes setzt sich zusammen aus 7 008 435 Kassenbestand in der Hauptkasse, 2 263 449 Bestand in den Gau-, Bezirks- und Ortskassen und 407 558 ^ Bestand in der Zentral-Jnvalidenkasse i. Liqu.; zu sammen beziffert sich der Gesamtbestand auf 9 689 442 gegen 8 872 473 ^ im Vorjahre. Ausgegeben wurden u. a. im ver flossenen Jahre für Reiseunterstützung 178 964 für Arbeits losenunterstützung am Orte 706 821 für Krankenunterstützung 880 245 für Jnvalidenunterstützung 272 772 .-6 usw. Das Verbandsorgan, der »Korrespondent für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer« erscheint in einer Auflage von 41000 Exemplaren. (Zeitschrift f. Deutschlands Buchdrucker.) Abtretung des Anspruchs aus einer Lebensversicherung. — Der Zeitschrift »Das Recht«, Rundschau für den deutschen Juristenstand (Hannover, Helwing) entnehmen wir folgende Ent scheidung des Reichsgerichts: Zu § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wenn ein Schuldner dem Gläubiger seine Lebensversicherungspolice übersendet, damit sie im Falle des Ablebens des Schuldners dem Gläubiger Deckung für eine dann noch bestehende Schuld gewähre, so kann darin eine Abtretung des Versicherungsanspruchs zur Sicherung der Erfüllung der dem Gläubiger gegenüber bestehenden Verbindlich keit gefunden werden. Der Schuldner wollte die Gläubigerin in die Lage versetzen, sich im Falle seines Todes aus der Vesicherungssumme wegen ihrer Forderungen gegen ihn bezahlt zu machen. Den gewollten Erfolg konnte er nach dem geltenden Rechte erreichen durch Ver pfändung seines Anspruchs aus dem Versicherungsverträge gegen die Versicherungsgesellschaft oder durch Abtretung dieses An spruchs zur Sicherung der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten. Bei der Abtretung insbesondere war er rechtlich nicht gehindert, seinen Anspruch ganz oder nur zu einem Teilbeträge abzutreten und die Höhe des letzteren von der Höhe seiner Verbindlichkeiten zur 991»
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