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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090519
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190905191
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090519
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-05
- Tag1909-05-19
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6046 Börsenblatt s. d Dtschn. Buchhandel- Amtlicher Teil- 114, 19- Mai 1909. 6. Anzeigeblatt. 1. Bekanntmachungen buchhändlerischer Vereine, soweit sie nicht Organe des Börsenvereins sind. 2- Gerichtliche Bekanntmachungen. Konkursanzeigen werden, wenn kein Auftrag zur Aufnahme vorliegt, in dieser Ab teilung im Wortlaut nach dem Deutschen Reichsanzeiger und anderen Blättern abgedruckt. 3. Geschäftliche Einrichtungen, Veränderungen. 4. Gesuche: Verkaufs-Anträge, Kauf-Gesuche, Teilhaber-Ge suche, Teilhaber-Anträge. 5. Fertige Bücher- 6. Künftig erscheinende Bücher. 7. Uebersctzungs-Anzeigen. 8. Anzeigen über Aufhebungen des Ladenpreises und über Ver käufe von Rest-Auslagen (Z 2 der Restbuchhandcls-Ordnung). 9. Angcbotene Bücher. Die kleinste Schrift für die Büchertitel ist Borgis- Her vorhebungen durch Auszeichnungsschriften sind gestattet. 10. Gesuchte Bücher. Die Büchertitel werden in Borgis-Antiqua gesetzt. Jeder Titel muß mit einer neuen Zeile beginnen. Nur Werke desselben Autors oder solche Titel, die unter einem Stichworte zusammengefaßt werden, dürfen fortlaufend, aber durch — getrennt, ausgenommen werden. Hervor hebungen von Titeln durch Auszeichnungsschriften sind nicht gestattet. 11. Kataloge. 12. Zurückverlangte Neuigkeiten. 18. Angebotene, gesuchte und besetzte Stellen. 14. Vermischte Anzeigen. 15. Familiennachrichten. v. Umschlag. Dem Börsenblatt wird vom I. Oktober 1902 an, bis auf Widerruf durch den Vorstand des Börsenvereins, ein Anzeigen- Umschlag beigegeben- (Siehe Z 9.) Milizen (um Lörsenblattr. 8 s. Zum Börsenblatte gehören folgende Beilagen: -k. Täglich Bestellzettelbogen auf weißem und auf rosa Papier. Jeder Bestellzettel hat eine Mindestgröße von 20 dreigespal tenen Petitzeilen- Erweiterungen finden in Stufen von je 10 Zeilen statt- Die Petitzeite kostet 10 Pfennige. Der Bestellzettel enthält die Firma des Auftraggebers, An gabe des Beförderungsweges, Büchertitel (vollständig oder in der vom Auftraggeber bestimmten Abkürzung), Preis und Bezugs bedingungen, sowie die Angabe der Seite des Börsenblattes, welche die dazugehörige Anzeige enthält- Sonstige Zusätze sind un- zulässig- Die Bestellzettelbogen auf weißem Papiere enthalten Bestell zettelvordrucke zu den im Anzeigenteile derselben Nummer des Börsen blattes zum erstenmal von den Verlegern angekündigten, neu erschienenen oder künftig erscheinenden Werken des Buch-, Kunst-, Musikalien- und Landkartenhandels, bei deren Ankündigung die Beigabe eines Bestellzettels Bedingung für die Aufnahme des Inserates ist. Die Titel künftig erscheinender Werke werden auf den Bestell zetteln durch einen (") gekennzeichnet. Bar-, Groß- und Auslands-Sortimenter können für ihre Ankündigungen fremden Verlages keinen Bestellzettel beanspruchcn- Der ersten Anzeige eines erschienenen oder künftig erschei nenden Buches hat der Auftraggeber die Druckvorlage zu dem Bestellzettel beizufügen- Fehlt die Druckvorlage, so besorgt sie d!e Redaktion des Börsenblattes (und zwar den Bar-Bestellzettel ge trennt von dem Rechnungs-Bestellzettel) nach dem Wortlaute der Titelangaben und Bezugsbedingungen in der Anzeige. Die An fertigung kostet 50 Pfennige. Alle Titel, die im Bestellzettel aufgeführt werden sollen, müssen auch in der Anzeige im Börsenblatte genannt sein. Es ist also nicht zulässig, in der Anzeige etwa nur eine umfassende Bezeichnung, einen Sammeltitel und dergl anzugeben und im Bestellzettel die einzelnen Titel aufzuführen. Ist seit der ersten Anzeige eines künftig erscheinenden Werkes bis zu dessen Fertigstellung mehr als ein Vierteljahr ver strichen, oder sind so wesentliche Aenderungen eingetreten, daß der ursprüngliche Bestellzettel keine rechtliche Giltigkeit mehr besitzen würde, so ist der Verleger berechtigt, der ersten Anzeige des fertigen Werkes ebenfalls einen Bestellzettel beizufügen, der als eine Wiederholung des früheren kenntlich zu machen ist- Die Redaktion des Börsenblattes fertigt solche wiederholte Bestellzettel nicht an. Bei Anzeigen, die keine Preise und keine Bezugsbedingungen aufweisen, werden Bestellzettel mir abgedruckt, wenn die Druck vorlage dazu vom Anzeigenden eingesandt wird. Die Bestellzettelbogen auf rosa Papier enthalten Bcstell- zettelvordrucke zu Anzeigen von älteren Werken oder wieder holt angezeigten Neuigkeiten, zu denen Bestellzettel aus drücklich gewünscht werden. Zur Aufnahme dieser Bestell zettelvordrucke ist die Einsendung einer Druckvorlage erforderlich. Zissern-Eindrucke in die Bestellrubriken werden nicht aus- ausgeführt. Bei Aufträgen zu mehrmaligem Abdrucke einer Anzeige wird bei Mangel gegenteiliger Bestimmung des Auftraggebers der Be stellzettel ebenso oft abgedruckt wie die Anzeige- Anzeigen, zu denen ein Bestellzettel aus weißem Papiere gehört, erhalten ein (A, solche, denen ein Bestellzettel auf rosa Papier beigegeben ist, ein A. 8- Wöchentlich das von der I. C- Hinrichs'schen Buchhandlung in Leipzig herausgegebene »Wöchentliche Verzeichnis der erschienenen und der vorbereiteten Neuigkeiten des deutschen Buchhandels« nebst Monatsrcgister. Weitere Exemplare oder einzelne Nummern sind nnr von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung zu beziehen. 6. Halbmonatlich die Grüne Lifte, d- i- eine aus grünem Papier gedruckte Liste der seit dem letzten Erscheinen dieser Bei lage durch Anzeigen in der entsprechenden Abteilung des Börsen blattes zurückverlangten Neuigkeiten, nach dem Alphabete der Verleger geordnet- Format, Laden- und Nettopreis, sowie Rücknahme frist sind anzugeben, soweit diese Angaben in der Anzeige des Verlegers enthalten sind. Die vom Januar bis zur Ostermesse erscheinenden Nummer» der Grünen Liste enthalten außerdem ei» Verzeichnis der Ver leger, die laut ihrer Anzeige im Börscnblatte von ihrem ge samten Verlage zur Messe keine Disponenden gestatten. Sonstige Beilagen werden nicht angenommen. LkjllgsdedilltzUIIgktl. 8 4. Das Börsenblatt wird nur an Buchhändler, entweder durch die Bestellanstalt des Vereins der Buchhändler zu Leipzig,
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