Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.: Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 108. Leipzig, Mittwoch den 12. Mai 1909. 76. Jahrgang. Amtlicher Teil. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Protokoll über die Verhandlungen der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, den 9. Mai 1909 im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig (Eingang Portal III). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Bcreiusjahr 1908/09. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1908. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1909. 4. Antrag des Vorstandes: .Die Hauptversammlung wolle den der Nummer SV des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel vom 21. April isas bcigclegten Entwurf einer „Vcrkaufsordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum" genehmigen." 5. Antrag des Vorstandes: .Die Hauptversammlung wolle folgende Abänderungen der „Bestimmungen über die Verwaltung des Börsen blattes" beschließen. 8 S Absatz 1: Einfügung der Worte „Geschäftliche Einrichtungen" vor „Fertige Bücher". 8 13 Absatz 1 soll künftig lauten: „Schriftstellerische und andere Einsendungen sollen in der Regel nur mit Nennung des Namens oder der Firma des Einsenders zum Abdruck gelangen. Diese Nennung muß erfolgen in allen Fällen des 8 16 dieser Bestimmungen." Auf Anregung des Vorstandes des Deutschen Verlegervereins soll gestrichen werden 8 15 Ziffer 7: „Von der Aufnahme sind auszuschließen: 7. Anzeigen, in denen Druckereien sich zum Arbeiten unter dem gültigen Allgemeinen deutschen Buch druckertarife erbieten". 6. Antrag des Hern, Hans Speyer-Freiburg i. B.: Die Hauptversammlung wolle die nachstehenden Abänderungsvorschläge für die „Bestimmungen über die Ver waltung des Börsenblattes" annehmen und den Ausschuß für das Börsenblatt beauftragen, sie so vorzubereiten, daß sie am 1. Juli 1909 in Kraft treten können. Zu § 2V, Nichtamtlicher Teil. Die bisherigen Ziffern 1 und 2 fallen fort, die andern Ziffern erhalten die Nummern 1—5. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. 743