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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090506
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190905064
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
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psj? 103, 6, Mai 1S0S, Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel- 5479 Verein in einer im Börsenblatt vom 9. März v- I. abge druckten Erklärung Stellung genommen hatte, ist, wie be reits im Börsenblatt seinerzeit mitgeteilt wurde, infolge einer Besprechung der Vorstände dieses Vereins und des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine fallen gelassen worden. Der Vorstand des Vereins von Verlegern illustrierter Zeitschriften hat sich bei dieser Besprechung auch bereit er klärt, bei seinen Mitgliedern dahin zu wirken, daß sie Inserate und Beilagen, die den Sortimentsbuchhändlern Konkurrenz machen (Anzeigen von Ratenabzahlungs-An- erbietungen durch Versandgeschäfte usw), künftig nicht mehr annehmen. Dagegen erklärte sich der Verbaudsvorstand bereit, den Vorstand genannten Vereins zu unterstützen in seinen Maßnahmen, die die Säuberung der illustrierten Zeitschriften von Reklamebeilagen oder Prospekten zwischen den Text- und Jllustrationsseiten bezwecken. Zufolge dieser Vereinbarung hat der Vorstand unseres Vereins an feine Mitglieder die Bitte gerichtet, dem Vorstand genannten Vereins eine Erklärung abzugeben, daß sie ihn in diesem Bestreben unterstützen wollen. Die meisten unserer Mitglieder haben diese Erklärung wohl abgegeben. Wir freuen uns, daß dadurch diese Angelegenheit einen befriedigenden Abschluß gesunden hat. Bezüglich der über Leipzig zur Versendung kommenden Rundschreiben der Verleger hatte der Verein Freiburger Buchhändler eine Erklärung veröffentlicht, seine Mitglieder hätten ihren Leipziger Kommissionären Auftrag gegeben, ihnen keine Zirkulare durch Zettelpaket zuzusenden. In Erwiderung dieser Erklärung wies der Verbandsvorstand auf folgendes hin: 1. Bei der ganzen Angelegenheit handele es sich um eine Lebensfrage sür den Verlag, deren Behandlung nicht einseitig durch das Soitiment erfolgen könne. Ob der Ver leger dem Sortiment seine Artikel durch ein Inserat im Börsenblatt oder durch ein unter Kreuzband zur Versendung kommendes Rundschreiben oder durch ein über Leipzig ver sandtes Zirkular ankündigen wolle, das zu entscheiden müsse ihm überlassen werden. Das Börsenblatt werde bei weitem nicht von allen Sortimentern gelesen, und ein Rundschreiben direkt per Post an alle Interessenten zu verschicken, sei vielfach ganz unmöglich, weil das anzukündigende Buch usw. eine derartig hohe Spesenbelastung nicht vertrage; es bliebe in solchen Fällen also nur der Prospektversand über Leipzig. 2. Erfolgten alle Verlegeranzeigen im Börsenblatt, so würde dessen Umfang ganz bedeutend anschwellen, und die Spesen beim Postbezug des Börsenblattes will den sich ganz wesentlich erhöhen. Die Lektüre des Börsenblattes würde sehr viel mehr Zeit erfordern als jetzt, der Sortimenter würde also keine wesentliche Zeitersparnis haben, wenn die Verlegeranzeigen statt im Rundschreiben im Börsenblatt erfolgten. 3. Die Kostenfrage der Zettelpakete sür den Sortimenter sei doch nur von minimaler Bedeutung. Wenn das Sortiment von den Verlegern Entgegen kommen in der Rabattfrage verlangt, so sei es auch eine be rechtigte Forderung des Verlegers, daß die Sortimenter nichts unternehmen und fördern, was den Leben sinteressen des Verlegers entgegentritt. Der Vorstand unseres Vereins erkannte die Aus führungen des Verbands-Vorstandes als durchaus berechtigt an und empfiehlt den verehrlichen Mitgliedern, demgemäß zu handeln. Bezüglich des Rabatts aus das Reichskursbuch hat der Vorstand eine ausführliche ursprünglich zur Ver öffentlichung im Börsenblatt bestimmte Kundgebung der Verlagshandlung Julius Springer zur Kenntnisnahme vor der Veröffentlichung übersandt. Die im Börsenblatt vom !2. Mai 1908 abgedruckte Erklärung des Reichspostamts auf die Eingabe des Verbands-Vorstandes sowie die uns zu gegangene Antwort der Firma Julius Springer veranlaßten uns, von der beabsichtigten Veröffentlichung unserer Kund gebung abzusehen. Zwecks Adreßbuch-Reinigung sandte uns der Börsen- vereins-Vorstand eine Liste im jetzigen Buchhändler-Adreßbuch aufgesührter schlesischer Geschäfte zu, über deren Wieder aufnahme bzw. Streichung der Vorstand sich gutachtlich äußern soll. Eine Kommission des Vorstandes hat die Prüfung dieser Liste übernommen. Wir richten an unsere verehrlichen Mitglieder hiermit dis Bitte, das Buchhändler-Adreßbuch sich gefälligst darauf anzusehen, ob darin auch Geschäfte ihres Wohnortes verzeichnet stehen, die in ein Buchhändler-Adreßbuch nicht hineingehören. Be jahenden Falls bitten wir, begründete Anträge aus Streichung solcher Geschäfte uns gefälligst umgehend einzusenden. Der Börsenvereins-Vorstand hat an das Reichsamt des Innern eine Eingabe zu dem Gesetzentwurf über die Abänderung des Wettbewerb-Gesetzes gerichtet. Wir haben eine Abschrift dieser Eingabe an die Handelskammern in Breslau, Görlitz, Hirschberg, Landeshut, Lauban, Liegnitz, Ovpeln, Sagan und Schweidnitz gesandt mit der Bitte, von dieser Eingabe Kenntnis zu nehmen und sich den darin ent haltenen Vorschlägen anzuschließen. Die Handelskammern in Breslau, Lauban und Oppeln haben Berücksichtigung unserer Bitte zugesagt, von den anderen Handelskammern haben wir eine Antwort nicht erhalten, hoffen aber, daß auch sie die Eingabe des Börsenvereins unterstützt haben werden. Die Allgemeine Vereinigung deutscher Buchhand lungs-Gehilfen hatte an den Vorstand unseres Vereins eine von ihren Orts gruppen aufgestellte Tabelle eingesandt, in der für eine größere Anzahl von Städten die Mindestgehälter angegeben sind, die nach Ansicht der Vereinigung an die Gehilfen ge zahlt werden müßten. Als Mindestgehalt wurden sür Breslau sowohl wie auch sür Beuchen und Nachbarstädte lOü ^ monatlich gefordert. Unser Vorstand sollte diese Ausstellungen prüfen und dann die Mitglieder unseres Ver eins auffordern, »diese Mindestgehälter als sür sich bindend anzuerkennen». Der Vorstand hat darauf erwidert, wir seien gern bereit, allen berechtigten Wünschen der Gehilfenschaft, soweit diese ein wirklich erreichbares Ziel verfolgen, nach Möglich keit entgegcnzukommen, unsere Mitglieder auf die Gewährung des geforderten Mindestgehalts zu verpflichten, seien wir jedoch nicht in der Lage. Die Vorbildung der Buchhandlungs lehrlinge (teils nur Besuch einer Volksschule, teils Be rechtigung zum Einjährig - Freiwilligen - Dienst, teils mehr- semestriger Besuch von Universitäten) sei doch gar zu ver schiedenartig und ebenso auch die während der Lehrzeit ent wickelte Energie, sich die erforderlichen Kenntnisse anzueignen. Daß ein junger Mann eine Lehrzeit durchgemacht hat, das biete also noch keine Gewähr für Mindestleistungen, die zur Forderung des normierten Mindestgehalts unbedingt berech tigen. So wünschenswert es auch sei, daß jeder junge Ge hilfe sofort nach Beendigung seiner Lehrzeit ein Gehalt bezieht, das zur Führung einer angemessenen Lebensweise ausreicht, so müsse doch darauf hingewiesen werden, daß es eine ganze Anzahl junger Buchhändler gibt, die ihren Leistungen nach das von der Allgemeinen Vereinigung ge forderte Minimalgehalt entschieden nicht oder doch wenigstens nicht sofort nach Beendigung ihrer Lehrzeit beanspruchen können und gern vorerst auch mit einem etwas geringeren Gehalt zufrieden sind, wenn sie nur Gelegenheit haben, ih-e noch mangelhaften Kenntnisse zu erweitern, um dann einen 712»
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