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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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5478 Börsenblatt f. d. Dtschtt Buchhandel- Nichtamtlicher Teil. 103. S. Mai 1909. Nichtamtlicher Teil. Provinzial-Verein der Schlesischen Buchhändler. Geschäftsbericht Uber das Jahr 1908 09, erstattet in der 30. ordentlichen Hauptversammlung am 14. März 1909 vom Vorsitzenden Gerhard Kausfmann. Am Ende des vorigen Geschäftsjahres bestand unser Verein aus 1 Ehrenmitglied und Il6 andere» Mitgliedern. 8 neue Mitglieder sind im Laufe des verflossenen Jahres in unseren Verein eingetreten, und 10 Mitglieder sind aus geschieden. teils wegen Aufgabe des Geschäfts, teils wegen Verzuges aus unserem Vereinsgebiet. Zwei Mitglieder, die Herren Eugen Simmich in Ratibor und Emil Zibell in Breslau, verloren wir durch den Tod. Ich bitte Sie. das Andenken der Entschlafenen durch Erheben von Ihren Plätzen zu ehren. Am 15. April vorigen Jahres hatte der Vorstand die große Freude, mit ausdrücklicher Zustimmung der sämilichen Vereinsmilglieder Herrn MaxWoywod in Anerkennung seiner hervorragenden Verdienste um unseren Verein, den er lange Jahre hindurch als I. Vorsitzender mit großer Umsicht geleitet, anläßlich des 25jährigen Bestehens seiner Verlags- Buchhandlung das Diplom als Ehrenmitglied überreichen zu können. Am heutigen Tage besteht unser Verein demnach aus zwei Ehrenmitgliedern und 113 anderen Mitgliedern. Über die für den Buchhandel wichtigsten Ereignisse des vergangenen Jahres und die Tätigkeit Ihres Vorstandes ist folgendes zu berichten: Was im Laufe des vergangenen Jahres die Gemüter am meisten bewegt hat. das ist unzweifelhaft der Kampf um die Erhöhung des Sortimenter-Rabatts. Der Deutsche Verleger-Verein hatte in seiner vorjährigen Hauptversammlung den Beschluß gefaßt, es seinen Mit gliedern ans Herz zu legen, bei der Herausgabe neuer Bücher in jedem einzelnen Falle zu erwägen, ob cs nicht möglich sei. mit 30 Prozent statt mit 25 Prozent zu rabattieren und einen Rabattsatz von weniger als 25 Prozent nur aus die zwingendsten Ausnahmefälle zu beschränken. In Verfolg dieser vom ganzen Sortiments-Buchhandel freudig und dankbar aufgenommenen Erklärung richtete im September vorigen Jahres der Verbandsvorstand an eine größere Anzahl von Verlegern ein besonderes Anschreiben, durch das er die Ausführung der vom Verlegerverein gefaßten Beschlüsse beschleunigen zu können hoffte. Der Vorstand des Verlegervereins hielt das Vorgehen des Verbandsvorstandes nicht für zweckdienlich und gab seiner Auffassung in einer öffentlichen Erklärung Ausdruck. Eine größere Anzahl von Kreis- und Ortsvereinen hat daraufhin im Börsenblatt Erklärungen abgegeben, dahin gehend. daß sie dem Vorgehen und der Auffassung des Ver bandsvorstandes vollkommen zustimmen. In unserem Vor stande waren die Meinungen darüber geteilt, ob es bei der Lage der Dinge zweckdienlich sei, auch unsererseits eine Er klärung im Börsenblatt zu veröffentlichen; wir sahen deshalb von einer solchen Erklärung ab. Es sei jedoch an dieser Stelle ausdrücklich be tont. daß die sämtlichen Vorstandsmitglieder voll kommen darin einig waren, es sei bei der Notlage des Sortiments dringend wünschenswert, daß die Verleger entsprechend dem Beschluß des Verleger vereins bei der Herausgabe neuer Bücher in jedem einzelnen Falle erwägen möchten, ob es nicht mög lich sei. mit 30-0/« statt mit 25"/o zu rabattieren und einen Rabattsatz von weniger als 25"/, nur auf die dringendsten Ausnahmefälle zu beschränken. Möge es recht bald gelingen, eine alle besonnenen Kreise befriedigende Lösung dieser Streitfrage zu finden zum Wohle und Gedeihen des gesamten Buchhandels, des Verlages, der doch die Unterstützung eines leistungs- und lebensfähigen ge bildeten Sortimenlerstandes nicht entbehren kann, ebenso wie des Sortiments! Für den gesamten deutschen Buchhandel von außer ordentlicher Tragweite ist ferner die beabsichtigte Herausgabe einer Verkaufs-Ordnung und die Revision der Buchhändle rischen Verkehrs-Ordnung. Der vom Börsenvcreins-Vorstande versandte Entwurf einer Verkaufs-Ordnung wurde vom Vorstande unseres Vereins einer gründlichen Durchberatung unterzogen, und es wurde beschlossen, ver schiedene Abänderungs-Anträge zu stellen, die wir nachher bei Punkt 6 der heutigen Tagesordnung zur Diskussion stellen werden. Zufolge der vom Börsenvereins-Vorstande an unseren Vorstand gerichteten Aufforderung, etwaige Abänderungs-Vorschläge zur Buchhändlerischen Verkehrs-Ordnung bis 1. September 1S08 einzureichen, fanden mehrere aus gedehnte Sitzungen statt, an denen außer den Vorstands mitgliedern auch eine Anzahl anderer Mitglieder teilnahmen. Die wichtigsten Anträge, die wir auf Beschluß der anwesen den Herren bei der Kommission zur Vorbereitung einer neuen Buchhändlerischen Verkehrs-Ordnung stellten, sind folgende: Zu Z 4; 1. Der Verleger soll verpflichtet sein, für seine Verlagsartikel Ordinär-Preise festzusetzen. 2. Der Sortimenter soll berechtigt sein, bei den mit weniger als 25 Prozent rabattierten Werken eine Gebühr für die Besorgung zu berechnen. 3. Bei direkten Angeboten des Verlegers an Behöiden usw. zu besonders ermäßigten Preisen (nach H 3 Ziffer 5 b der Satzungen des Börsen vereins) soll der Sortimenter stets in die Lage versetzt werden, zu den vom Verleger ange botenen Vorzugspreisen auch liefern zu können. Zu Z 15. Vorbehalte, die gegen die Verkehrsordnung oder gegen die Satzungen des Börsenvcreins ver stoßen. sollen unzulässig sein (dadurch sollen Vorgänge, wie sie im Prozeß Lipp - Wunsch mann zu Tage getreten sind, unmöglich gemacht werden). Zu Z 23. Der Verleger soll zu direkter Benachrichtigung an den mit ihm im Rechnungsverkehr stehenden Sortimenter verpflichtet sein, wenn er aus irgend einem Grunde eine direkt verlangte Sendung nicht direkt expediert. Ferner beantragten wir. in die neue Verkehrsordnung eine Bestimmung aufzunehmen, die den Verleger ver pflichtet. seine noch im Handel befindlichen Verlagsartikel an alle Mitglieder des Börsenoereins und diejenigen anderen Buchhändler zu liefern, die die Verkaufs- und die Verkehrs ordnung anerkannt haben, mit einigen näher angegebenen Ausnahmen. Die Reversforderung des Vereins von Ver legern illustrierter Zeitschriften, gegen dis auch unser
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