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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1909
- Sprache
- Deutsch
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103, 6. Mai 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 5483 erhoben und beantragt, das Ausschlußverfahren auf Grund des ß S gegen die betreffende Firma einzuleiten. In einem Schreiben teilt der Börsenvereinsvorstand der Vereinigstng mit, daß die alleinige Angabe in einem Prospekt -außerordentlich im Preise ermäßigt» den Vorschriften der Restbuchhandelsordnung nicht genüge, ein derartiger Prospekt sei unstatthaft. Bon einem auswärtigen Kreisoerein wurde bei uns an gefragt, ob der Aufdruck von empfehlenden Anzeigen einer Buchhandlung auf Bestellformulare der dortigen Universitäts bibliothek zu beanstanden sei. Wir haben dem Verein ge schrieben, daß auch in Berlin derartige Aufdrucke in Ge brauch seien und so lange nicht als unstatthaft bezeichnet werden können, als keine besonderen Vorteile darauf an- geboten würden. Die Ausforderung des Börsenvereins, die Orts- und Kreisoereine möchten mehr als bisher dafür Sorge tragen, daß Mitglieder des Buchhandels in die Handelskammern ge wählt würden, haben wir der Korporation der Berliner Buchhändler zur Erwägung übergeben. Der Zentraloerband der Schulbuchhändler in Berlin und Umgegend ist an die Vereinigung mit der Bitte heran- getretcn, ihm unsere Verkaufsbestimmungen zugängig zu machen. Wir haben beschlossen, ein Rundschreiben herzu stellen, das der Zentralverband seinen Mitgliedern übersenden soll; diesem Schreiben werden unsere Vcrkaufsbestimmungen und ein Verpflichtungsichein hinzugefügt werden. Die endgültige Regelung der Abmachungen mit dem Zentralverbande hat vertagt werden müssen, da die vor bereitenden Verhandlungen durch Herrn Siegismund ge führt worden sind, und es wünschenswert erschien, daß die Herbeiführung einer Einigung mit diesem Verbände Herrn Siegismunds sachkundiger Vermittlerrolle überlassen bleibe. In dem Literarischen Anzeiger des Justiz-Ministerial blatts zeigte ein Gerichtskassenrendant das Erscheinen eines Buches in seinem Selbstverläge an, das bei direktem Bezüge 8 durch den Buchhandel 11 ^ kosten sollte. Wir haben uns an den Herrn Justizminister mit der Bitte gewandt, Vorsorge zu treffen, daß ähnliche Inserate, die das Ansehen des Buchhandels zu schädigen im höchsten Maße geeignet seien, in den Anzeiger des amtlichen Blattes fernerhin nicht mehr ausgenommen werden. Der Herr Minister möge berücksichtigen, daß eine Gegenüberstellung, wie sie in der Anzeige des betreffenden Beamten beliebt werde, daß das Buch bei direktem Bezüge 8 durch den Buchhandel 11 koste, geradezu eine Warnung vor buch händlerischem Bezug enthalte. Ein Beamter dürfe einen ehrenhaften Stand in dieser Weise nicht in Mißkredit bringen, um so mehr, als er als Selbstverleger große Vorteile gegen über dem steuerzahlenden Buchhändler habe. Der Schatzmeister der Vereinigung, Herr R.L. Prager, hat zu Protokoll gegeben, daß er am 23. Januar 1909 für die Vereinigung 600 ^ Preußische Consols gekauft habe, er habe die Zinsscheinc infolge der Krankheit unseres Vorsitzenden ebenso wie die Stücke selbst in Verwahrung ge nommen, während sonst die letzteren dem Vorsitzenden über geben zu werden pflegen. Die Geschäfte des Verbandsoorstandes der Kreis- und Ortsvereine werden zurzeit von dem Kreis Norden wahr genommen. Die Amtszeit des Vorstandes ist abgelaufen, er hat sich nunmehr an die Vereinigung mit der Anfrage ge wandt, ob sie geneigt wäre, die Vorstandsgeschäste weiter zu führen. Wir haben dem Vorsitzenden des Verbandes, Herrn Hermann Seippel, unter dem 17. März geantwortet, daß die Vereinigung nur im äußersten Falle, wenn gar kein anderer Verein sich zur Übernahme der Vorstandsgeschäste des Verbandes bereit erklären würde und wenn ferner eine große Majorität der Kreis- und Ortsvereine Berlin wähle, die Geschäfte des Verbandes übernehmen und die Vorstandsämter an Mitglieder der Vereinigung zur Ver teilung bringen würde, da der Vorstand in seiner Gesamt heit dazu nicht in der Lage sei. Wir haben in der betreffenden Vorstandssitzung zu Protokoll genommen, daß Herr Nitschmann sich bereit erklärt hat, für den Fall, daß die Wahl des Vcrbandsvor- standcs auf uns fällt, das Amt eines Schriftführers zu über nehmen, und daß Herr Prager, wenn sich keine andere ge eignete Persönlichkeit findet, im äußersten Falle bereit ist, das Amt eines Vorsitzenden zu übernehmen. Meine Herren, diese Zusage an den Verbandsvorsitzenden haben wir nur mit den größten Bedenken gemacht. Wir sind uns völlig klar darüber, daß wir damit nicht nur den Herren, die die Geschäfte des Vorstandes übernehmen, sondern auch der Vereinigung und ihren Mitgliedern eine große Verantwortlichkeit auferlegen. Wenn wir trotzdem bedingt zugesagt haben, so war zunächst der Umstand maß gebend, daß kein anderer Verein sich hat bereit finden lassen, die mühevolle und verantwortliche Tätigkeit auf sich zu nehmen, und zweitens die Tatsache, daß die Führung der Geschäfte in Berlin immerhin einige Erleichterung bietet dadurch, daß die Möglichkeit besteht, mit dem Vorsitzenden und dem Schriftführer des Börsenvereins, dem Vorsitzenden des Vcrlegervereins, wenn, wie wir hoffen und überzeugt sind, unser verehrter Herr vr. de Gruyter als solcher gewählt wird, und dem Vorstande der Vereinigung in steter Fühlung zu bleiben, und daß gerade dieses Handinhandgehen und Verständigen der vier Körper schaften Mißgriffe und Maßnahmen ausschließen dürfte, die wieder geeignet sein könnten, die schon an und für sich großen Gegensätze im Buchhandel zu verschärfen. Wir schließen unseren Bericht mit dem Wunsche, daß die Schwierigkeiten, in denen sich unser Beruf und besonders das Sortiment befindet, keine dauernden Schädigungen an seinem Organismus und an der Interessengemeinschaft zwischen Verlag und Sortiment herbeiführen mögen. Berlin, den 5. Mai 1909. Der Vorstand der Vereinigung. Karl Siegismund. Georg Kreyenborg. R. L. Prager. Paul Nitschmann. Kleine Mitteilungen. Urheberrecht i» Deutschland. — Eine Novelle zu den deutschen Urheberrechtsgssetzen vom Jahre 1901 und 1907 für Werls der Literatur, Tonkunst, der bildenden Künste und der Photographie wird, wie wir hören, im Reichsjustizamt aus gearbeitet werden, zu der die im vorigen Jahre beschlossene Ab änderung der Berner Übereinkunft vom Jahre 1886 den Anlast bietet. Es dürfte dabei auch die Frage der Ausdehnung der in Deutschland geltenden Schutzfrist des Urheberschutzes von 30 aus 60 Jahre p. m. a. von neuem erörtert werden, obwohl die kommende Novelle kaum diese Erweiterung enthalten wird, da sich die Kreise des deutschen Buchhandels unbedingt ablehnend dagegen Verhalten. Sollte aber in den politischen Parteien eine Neigung für eine solche Ausdehnung der Schutzsrist vorhanden sein und sich im Reichstag eine Mehrheit dafür finden, so würde die Reichsregierung sich dem Wohl nicht widerletzen. Nach den Beschlüssen der internationalen Urheberrechtskonferenz vom vorigen Jahre ist es bekanntlich den Staaten, in denen die kürzere Schutzfrist von Jahren gesetzlich festgelegt ist, gestattet, diese bei zubehalten. Die Ergänzung des Reichsgesetzes vom Jahre I9vl wird sich aus den Schutz von Werken der Literatur gegen kinemato. graphische Darstellungen und von Werken der Tonkunst gegen Aufführungen durch mechanische Musikinstrumente beziehen, 713»
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