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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090506
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5482 BörlkM»U s. d. Dtschn. Buchh-nd-I. Nichtamtlicher Teil. ^lr 103, 6. Mai 1S0S des Geschäfts, wegen Forlzugs von Berlin oder aus anderen Gründen die Mitglieder: Felix Bagel, John Benecke, Theodor Entsch, HanS Friedrich, Karlshorst, Otto Frömmel, vr. Erich Janke, Heinrich Kurtzig, vr. Arthur Landsberger, Oscar Leuschnec, Ens, Freifrau von Lipperheide, E, Loezius, Ralph Pasdach, Richard Rahn, Hermann Schild, Friedrich Schirmer, Heinrich Sohnrey, Ernst Stangen, Oskar von Transehe. Bei Beginn des verflossenen Geschäftsjahres zählte unsere Vereinigung 380 Mitglieder, im Laufe des Jahres schieden 24 aus, neu eingetreten sind 27, so daß wir heute einen Bestand von 383 Mitgliedern haben, mithin einen Zuwachs von 3 Mitgliedern verzeichnen können. Auch in diesem Jahre kam der Vorstand in die Lage, Gesuche um Aufnahme in die Vereinigung zurückzuweisen, die den Erfordernissen des 8 2 Ziffer 2 unserer Satzungen nicht entsprachen. Es wurden abgelehnt 4 Ausnahmegesuche, und zwar befanden sich unter den Aufnahmesuchenden zwei Redakt teure, der Vertreter eines graphischen Bureaus und Herr L. Stangen, der Vertreter des Reiseburcaus der Hamburg- Amerika-Linie, der von seinem Recht, gegen unsere Ableh nung an die ordentliche Vereinsversammlung Berufung ein zulegen, Gebrauch gemacht hat. Unter Punkt 4 unserer Tagesordnung finden Sie die Beschwerde des Herrn L, Stangen über seine abgelehnte Mitgliedschaft, die uns nachher be schäftigen wird. Als korporatives Mitglied gehört nach Z 2 unserer Satzungen der Berliner Sortimenterverein der Vereinigung an, er war im verflossenen Vereinsjahr durch seinen Vor sitzenden Herrn Albert Seydel und später nach dessen Rücktritt durch Herrn Paul Nitschmann, den nunmehrigen Vorsitzenden des Sortimentervereins, vertreten. Der Z 7 Absatz s unserer Satzungen macht dem Vor stand die Organisation der Vertretung von Mitgliedern für die Hauptversammlung des Börsenvereins zur Pflicht, auch zur Ostermesse 1008 konnte der Vorstand an 18 Vertreter Stimmen übertragen, auf Grund der eingegangenen 108 Voll machten. Wir bitten diejenigen unserer Mitglieder, die zur Ostermesse dieses Jahres nicht in Leipzig anwesend sein können, die vollzogenen Vollmachten unserm Schriftführer baldigst zu übermitteln, ebenso werden diejenigen Herren, die in Leipzig Stimmvertretungen zu übernehmen geneigt find, ersucht, ihre Bereitwilligkeit baldigst schriftlich auf dem zugestellten Formular zu erklären. Den Vorschlägen des Wahlausschusses für die zur dies jährigen Ostermesse vorzunehmenden Neuwahlen haben wir zugestimmt. Es handelt sich im Vorstande des Böcsenvereins um die Wiederwahl des Herrn Alfred Voerster in Leipzig znm ersten Schatzmeister und um eine Neuwahl des zweiten Schatzmeisters für den ausscheidenden Herrn Bernhard Hartmann in Elberfeld und um eine Neuwahl des zweiten Schriftführers anstelle des aus persönlichen Gründen zurück tretenden Herrn Arthur Sellier, München. Der Wahlausschuß hat vorgeschlagen, anstelle des Herrn Bernhard Hartmann Herrn Hermann Seippel, Hamburg, und anstelle des Herrn A. Sellier Herrn Emil Behrend in Wiesbaden zu wählen. In hergebrachter Weise hat der Vorstand auch im abgelaufenen Vercinsjahre einen regen Briefwechsel mit dem Börsenverein, dem Verbände der Kreis- und Ortsvereine und den anderen Kreis- und Ortsvereinen unter halten. Alle an uns aus dem Buchhandel, von Behörden oder Gerichten eingelaufenen Anfragen sanken sofortige und sachgemäße Erledigung. Die eingelaufenen Klagen, die Übertretungen der Ver kaufsbestimmungen zum Gegenstand hatten, konnten fast sämtlich ohne Schwierigkeit Erledigung finden, auch wenn sie Nichtrnitglieder unserer Vereinigung betrafen. Wir müssen dankbar anerkennen, daß wir auch für unsere Bestrebungen bei kleineren Papier- und Schreibwarenhändlern, die Schul bücher vertreiben, Verständnis und Entgegenkommen ge funden haben. In einem Falle hat der Vorstand des Börsenvereins uns das als verfallen erklärte Akzept von 300 einer hiesigen Firma zum Inkasso übersandt, der Betrag ist ein- gezogen und an den Unterstützungsoerein abgeführt worden. Die Beschwerden, die wir zu behandeln hatten, be trafen hauptsächlich Schulbücherverzeichnisse, in denen Schul bücher mit einem unzulässigen Rabatt angeboten oder bei denen rabattierte Preise angesetzt waren. Zu unserer Freude können wir feststellen, daß Ver fehlungen von Warenhäusern gegen die Restbuchhandels ordnung gar nicht zu unserer Kenntnis gelangt und daß auch die immer wieder auftauchendcn Klagen über die Ver teilung von Zugaben fast verschwunden find. Bedauerlich bleiben die wachsenden Klagen über die Verlegerschleuderei. Ein Berliner Vcrlagshaus hatte eines seiner Verlagswerke dem Buchhandel mit 6 ^ angeboten, während es in einem hiesigen Warenhause für 2.50 ^ ver kauft wurde. Der Vorstand des Börsenvereins hat den Ver lag darauf hingewiesen, welche große Schädigung dem Sor timent durch ein solches Vorgehen zugesügt werde, und hat den Verlag veranlaßt, nachträglich die Aufhebung des Laden preises im Börsenblatt bekannt zu machen. Der Begriff des Schulbuches scheint bei unseren Mit gliedern immer noch zweifelhaft zu sein; so sind große Aus gaben des Demosthenes, des Polybius, des Lucian u. a. mit gelehrtem Apparat keinesfalls Schulbücher, sondern Kom mentare, sind auch gar nicht für die Hand des Schülers bestimmt, da sie in den Schulen übe, Haupt nicht gelesen werden, und können daher auch rabattiert werden. Gegen eine hiesige Verlagsbuchhandlung mußte der Vor stand einschreiten, weil sie in Zeitschriftenanzeigen Serien aus dem eigenen Verlage zu herabgesetzten Preisen anbot, ohne hervorzuheben, daß es sich um herabgesetzte oder anti quarische Werke handle. Trotzdem der betreffende Verlag seine Handlungsweise für gerechtfertigt erklärte und sich keinerlei Beschränkung auf erlegen lassen wollte, haben wir den Verlag doch schließlich von der Unzulässigkeit seiner Anzeigen überzeugt und darauf bestanden, daß das Angebot, da es sich um neue Bücher des betreffenden Verlages handle, im Börsenblatt veröffentlicht werde mit dem Zusatze, daß auch der Sortimentsbuchhandel zu denselben Preisen liefern könne. Nur in einem Falle gelangte der Vorstand zu der Über zeugung, daß es sich um eine rücksichtslose Verschleierung des Sachverhalts handle, als die betreffende Firma behauptete, Klassikerausgaben, die sie mit einem Rabatt von 33 zz Prozent anbot, aus dritter Hand gekauft zu haben. Wir haben die Akten in diesem schwerwiegenden Falle dem Börsenverein übergeben, Klage auf Grund des Z 3 Absatz 4 der Satzungen
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