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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1909
- Sprache
- Deutsch
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^ 98, 30. April 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 5215 »In der Überzeugung, daß ein Überhandnehmen von Lieferungen, die aus Grund dieser Ausnahmebedingungen er- solgen, zweifellos das Sortiment schädigt, aber auch dem Ver lage als Ganzem nicht nützlich ist, muß erwartet werden, daß jeder Verleger in jedem einzelnen Falle auf das gewissen hafteste prüfe, ob eine Unterbietung des Ladenpreises auch vollkommen zu rechtfertigen ist. Jeder Verleger sollte außer dem berücksichtigen, daß direkte Angebote, insbesondere einzelner Exemplare unter dem von ihm festgesetzten Ladenpreise eine Schädigung des gesamten Buchhandels, dessen Organisation auf der Einhaltung des Ladenpreises beruht, bedeuten und daß sie geeignet sind, das Vertrauen des Publikums auf die Solidität des Buchhandels zu erschüttern. Der Börfenverein muß es als seine Aufgabe betrachten, die solidarische Ver bundenheit von Verlag und Sortiment gerade gegenüber dem Publikum, das im allgemeinen selbstverständlich ohne Rücksicht nur billig kaufen will, zu gewährleisten, und es verdient betont zu werden, daß der Verlag nicht nur das allgemeine, sondern auch sein eigenes Interesse verfolgt, wenn er die Ausnahmefälle auf das durch Umstände tatsächlich gebotene Maß beschränkt.« An Beispielen, znm Teil aus der eigenen Verlagstätig keit, zeigte der Herr Referent, wie oft etwas »Rückgrat gegenüber den zuweit gehenden Forderungen des Publikums nicht nur angebracht sei, sondern auch dem Verlag selbst noch zu besonderem Vorteil gereiche und dem Allgemeinwohl des Buchhandels diene. Der Verleger dürfe sich nicht unberech tigterweise drücken lassen. Wichtig sei daß in Z 11, Abs. 2, der von Vorzugspreisen handle für Werke, an denen Behörden oder Vereine mit wirkten, gegenüber dem ersten Entwurf jetzt ein Unterschied gemacht worden sei zwischen Behörden und Vereinen. Die Vorteile der neuen Fassung und des Fortfalls der Ziffer 3 von Z II (»es ist dem Verleger ferner gestattet, für neu einzufllhrende Schulbücher Vorzugspreise zu gewähren-) wurden überzeugend nachgewiesen. Die Schlußbestimmungen (ZA 19 u. 2Ü) gaben nur zu wenigen erläuternden Worten Anlaß; dagegen erwähnte der Herr Referent noch, daß möglicherweise ein Zusatz zur Verkaufsordnung zur Verhandlung kommen könnte, der die bekannte, jetzt einreißende Gepflogenheit von Verlags handlungen größerer Werke, alte Auflagen fremden Verlags bei Bezug neuer Ausgaben zurückzunehmen und als Teil zahlung anzurechnen, einschränken sollte. Daß man diese Vergünstigung auch auf alte Auflagen ähnlichen fremden Verlags ausdehne, sei doch ein gewisser Unfug, der den kleineren Verleger schädige und schließlich doch auch den Wert unserer Verlagswerke beim Publikum diskreditiere. In eindringlicher Weise richtete der Herr Referent schließ, lich zwei Mahnungen an die Versammlung. Erstens an das Sortiment, von der neuen Verkaufsordnung nicht zu viele, voraussichtlich nur vermeintliche Vorteile zu verlangen, denn auch der Verlag sei nicht aus Rosen gebettet. Alle die Hemmnisse, die sich in neuerer Zeit einer lukrativen Verlags tätigkeit entgegenstcllen, wurden erwähnt und daran erinnert, daß, wenn dem Verlag auch vom verbrüderten Sortiment noch unnötige Schwierigkeiten erwüchsen, dies sehr leicht auch zum Schaden des Sortiments aus- fallen könnte. Verlagsverträge mit Behörden seien z. B. nur noch unter sehr schwierigen Verhältnissen abzu schließen. Würde der Verlag durch Rücksichten auf das Sortiment und dessen zu große Ansprüche noch mehr beengt, so dürfte der behördliche Verlag schließlich ganz seine eigenen Wege gehen und im Vertrauen auf die ihm zu Gebote stehende Beamten-Organisation den Sortiments-Buchhandel ganz vom gewinnreichen Vertrieb oft weitverbreiteter Werke ausschließen. In ähnlicher Weise wurden die schwierigen Verhältnisse eingehend geschildert beim Verlag wissenschaft licher Zeitschriften, wo die Macht der Vereine, und dann im Schulbücherverlage, wo die Regie des Staates zu fürchten sei. Unter Hinweis auf Nr. 78 des Börsenblattes 1909 (S. 4183), wo eine Verleger-Beschwerde an das dänische Kultusministerium Erwähnung gefunden hat, wurde letztere Gefahr noch des näheren besprochen. Nicht minder angebracht erschien die Mahnung an die Verleger zu einem loyalen Verhalten gegenüber dem noch stärker mit der Ungunst der Verhältnisse ringenden Sorti mentsbuchhandel. Vor allem sollte der Verleger nie den Anschein erwecken wollen, als ob er billiger als der Sorti menter liefern könne. Der deutsche Verlag brauche ein lebenskräftiges, arbeitsfrohes Sortiment, und der Vergleich z. B. mit amerikanischen Verhältnissen in Nr. 80 des Börsenblattes (1909) zeige recht deutlich, wodurch der deutsche Literatur markt im Vorteil sei. Nach einem deutschen kräftigen Sprich wort werde breitgetrctener Quark nicht stark, und deshalb, sagte der Redner, könne er sich von einer ja auch angeregten Hinausschiebung der Entschließung über die Verkaufsord nung gar keinen Vorteil versprechen. Vom Ablagern werde sie nicht besser, er rechne auf ihre endgültige Annahme zur Ostermesse, vorläufig auf drei Jahre, wodurch hoffentlich drei Jahre der inneren Ruhe im Buchhandel einkehren würden, die wirklich notwendig wären. — Lauter Beifall lohnte den Redner, und der Vorsteher, Herr Lomnitz, dankte ihm für seine sachgemäßen Ausführungen, die, wie er mit Freuden konstatierte, großen Anklang in der Versammlung gefunden hätten. Der Korreferent Herr Ernst Wiegandt (in Firma: Alfred Lorentz), der neuerdings ja auch zu dem Verlag über gegangen ist, hielt sich gerade deshalb in bescheidener Weise nicht als der geeignete Mann, um die Interessen des reinen Sortiments zur Zufriedenheit aller zu vertreten. Wie das Leipziger Sortiment sich im allgemeinen im besten Einver nehmen mit dem Verlagsbuchhandel befinde, so könne er im ganzen auch, abgesehen von einigen Paragraphen, die ja auch von anderer Seite abgelehnt seien, mit dem Entwurf der Ver kaufsordnung übereinstimmen, wenn auch den Verlegern darin ein besseres Los beschicken sei. In humorvollen Ausfüh rungen brach er eine Lanze für den Staffeltarif, denn dem Sortimenter sei jede Erhöhung seiner Einnahmen in den schwierigen Zeiten zu gönnen, damit er sich auch einmal Wittersche Weine besserer Marken leisten könne. Auch die Bedeutung des Sortiments für den Verlag, das durch Ein setzung für ein gutes Verlagswerk dem Verlage große Vorteile zürnenden könnte, wußte er gebührend zu kennzeichnen. An einzelnen Bestimmungen der neuen Verkaufsordnung oder auch zuweilen nur an ihrer Fassung übte er darauf eine angemessene Kritik. Er kam auch auf die eigenen Aufmachungen, auf die zu Vorzugspreisen bezogenen Partie exemplare zu sprechen, und wünschte hier und da eine bestimmtere Fassung oder eine Abänderung. Den Absatz 3 von Z 9 über verschleiertes öffentliches Rabatt- anbieten begrüßte er lebhaft und wünschte ihn recht bald auf gewisse Angebote in der »Volksbildung- angewandt, die dem Sortiment großen Schaden zufügten. Zu den ZZ II, Absatz 2, und 12 hätte der Verein Leipziger Sortiments und Antiquariatsbuchhändler einige Abänderungen vorge schlagen, die aber leider nicht berücksichtigt worden seien. Das Sortiment müsse unbedingt in den Stand gesetzt werden, stets mit auskömmlichem Rabatt zu demselben Preise wie der Verleger zu liefern, und müsse von allen mit Vorzugspreisen verbundenen verlegkrischen Vertriebs- Maßnahmen rechtzeitig durch eine Anzeige im Börsenblatt verständigt werden. Bei Z 14 vermisse er die Freiheit für den Sortimenter, von Partiebezügen liegen gebliebene Exem- «78«
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