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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1909
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- Jahr1909
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^ 95, 27. April 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dltchn. vuchhaiiöel. 5055 erschienenen Erklärungen »An das Noten kaufende Publi kum-. Der Bedarf an den geschmackvollen Einbanddecken für »Mufikhandel und Musikpflege» hingegen war sehr gering, auch wurden von den in der außerordentlichen Hauptver sammlung am 15. November 1908 beschlossenen »Verpflich tungsscheinen für den Zwischenhändler- bis jetzt verhältnis mäßig wenig Exemplare bestellt. 3V Verfehlungen gegen die Verkaufsbestimmungen fanden teils durch den Vorstand selbst, teils durch den Vereinsausschuß und teils unter Mithilfe des Börsenoereins ihre Erledigung. Auch einige Bußen für Überschreitung der Verkaufsbestimmungen wurden vereinnahmt. Am I. Oktober 1908 traten die neuen Verkaufs bestimmungen in Kraft, und zwar ohne die mehrfach ge fürchtete Unruhe beim Publikum hervorzurufen. Erleichtert wurde die Einführung der verminderten Rabattsätze wesentlich durch die seitens des Vereins herausgegebenen »Erklärungen an das Noten kaufende Publikum-. Auch im verflossenen Jahre sind aus verschiedenen Ländern Wünsche nach inter nationalen Vereinbarungen über den an das Publikum zu gewährenden Rabatt aufgetaucht, und erneut ist seitens des Vereins der Deutschen Musikalienhändler auf dem Madrider Verlegerkongreß das Thema: »Internationale Rabattabkommen im Musikalienhandel- zur Verhandlung gebracht worden. Sowohl an der vom Börsenverein der Deutschen Buch händler beschlossenen Beratung einer Verkaufsordnung, als auch der Verkehrsordnung hat der Verein der Deutschen Musikalienhändler tätig Anteil genommen und die Soildcrinteressen des Musikalienhandels vertreten. Obgleich sich im verflossenen Geschäftsjahre wiederum einige größere Warenhäuser dem Börsenvereine gegenüber zur Einhaltung der Rabattbestimmungen verpflichteten, hat doch der Kampf gegen die, den soliden Musikalienhandel durch Preisschleuderei so schwer schädigenden, noch nicht ange schlossenen Warenhäuser teilweise zu schweren Konflikten ge führt und die Einberufung einer außerordentlichen Haupt versammlung am 15. November 1908 nötig gemacht. Die Verpflichtung des Verlegers bzw. Händlers bei Lieferung größerer Partien an unbekannte Besteller sich von diesen einen scharfgesaßten Revers (mit hoher Konventionalstrafe) geben lassen zu müssen, war das vorläufige Resultat der Verhand lungen. Die seitens dieser a. o. Hauptversammlung eingesetzte Kommission wird über die Erfolge des Beschlusses berichten. Wiederholte Warnungen vor Warenhauslieferanten und dem -Deutschen Groß - Sortiment für Musiklehrer- in unseren beiden Vereinsorganen haben das regelrechte Musiksortiment iu seinem Kampfe mit unterstützt; ein nachhaltiger Erfolg auf gesetzlicher Grundlage wird aber hoffentlich aus der ge planten Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erwachsen. Die Register der -Amtlichen Stelle in New Dork- ergaben im Jahre 1998 3167 Eintragungen von 231 Antrag stellern (das sind 135 Mehreintragungen als im Jahre 1997). Nachdrucke wurden in zwei Fällen ermittelt, aber friedlich geschlichtet. Während noch im Februar die Amt liche Stelle berichtete, daß erst neuerdings wieder seitens der New Norker Uusic AnZravorz Union (Notenstechervcreinigung) Schritte zur völligen Aufhebung des Copyrightschutzes ein- gcleitet seien und der Verein der Deutschen Musikalien händler daraufhin sofort mit einer entsprechenden Eingabe bei der deutschen Regierung vorstellig geworden war, wurde, gewissermaßen über Nacht, das neue nordamerikanische Copyrightgesetz vom 4. März 1909 veröffentlicht, das in manchen dortigen Kreisen große Überraschung und Be stürzung heroorgerufen hat, für den deutschen Verlag aber große Vorteile bringt. Wir möchten dabei nicht verfehlen, der zahlreichen Bemühungen der Amtlichen Stelle in dieser Angelegenheit dankbar zu gedenken. Dem Stiftungskonto wurden im verflossenen Ge schäftsjahre wiederum verschiedene Zuwendungen gemacht, wofür auch an dieser Stelle nochmals gedankt sei. Die Entwicklung der »Deutschen Musiksammlung bei der Königlichen Bibliothek in Berlin- schreitet rüstig vorwärts; wir halten es aber für unsere Pflicht, immer erneut um Unterstützung derselben seitens unserer Verlegermitglieder zu bitten. Die Frage des Urheberrechtsschutzes gegen die Wieder gabe musikalischer Werke durch die Phonographen, Grammophone und sonstigen Schallwerkzeuge ist nunmehr äußerst brennend geworden. Unter Hinweis auf die kosten los zur Verfügung stehende Broschüre des Herrn vr. L. Volkmann »Zur Neugestaltung des Urheberschutzes gegenüber mechanischen Musikinstrumenten- sei auch hier nochmals der Standpunkt festgelegl, daß die beste und sicherste Lösung nur durch die vorherige friedliche Verständigung der drei in Frage kommenden Gruppen — Komponisten, Verleger, Fabri kanten — erfolgen kann; eine Lösung, die bei ernstlichem Willen der Interessenten auch erfolgen muß. Seit dem Übereinkommen zwischen der »Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht- und dem »Demschen Sänger bünde- tritt nun auch in den Gesangvereinskreisen immer mehr Beruhigung in der Angelegenheit des Aufführungs rechts ein, und in den Kreisen der gewerblichen Veranstalter bricht sich die Überzeugung Bahn, daß sich eine Fortdauer des jetzigen Zustandes nicht mit den berechtigten Wünschen des Publikums verträgt. Die ernsten Musikinstitute haben fast sämtlich bereits die Forderungen des Gesetzes anerkannt. Unterstützt von 140 namhaften Firmen wurde dem Auswärtigen Amte eine Eingabe unterbreitet, die zur Frage der Verlängerung der Schutzfrist Stellung nimmt und die Bitte ausspricht, -daß die Schutzfrist musikalischer und dramatisch-musikalischer Werke ohne Einschränkung der bisher dem Verleger zugestandenen Rechte auf 59 Jahre nach dem Tode des Komponisten verlängert werde-. Eine weiters Eingabe gegen das geplante französische Zollgesetz auf Musikalien ging nicht nur an alle deutschen Bundesregierungen, sondern wurde auch an 31 Handels kammern mit dem Ersuchen um Unterstützung versandt. Eine ständige Rubrik in der Vereinszeitschrist ist »der Musikalienbettel-, ebenso gelangte ein Vorgehen des Vereins gegen ungesetzliches Notenmaterial und gegen Ramschgeschäfte durch die Zeitschrift zur Kenntnis der Mit glieder. Im Jahre 1910 findet eine Weltausstellung in Brüssel statt, bei der eine recht zahlreiche Beteiligung des Mufikverlages geboten erscheint. Im gleichen Jahre, im Juni oder Juli 1910, soll in Amsterdam die 7. Tagung des Internationalen Ver legerkongresses abgehalten werden. Im Gegensatz zu früheren Jahren wird sich in diesem Jahre der Verein der Deutschen Musikalienhändler nicht an der Wahl des Börsenvereins beteiligen, da seine berechtigten Wünsche, »daß wenigstens ein Mitglied des Vorstandes des Börsenvereins Musikalienhändler ist, um dis Interessen des Musikalienhandels und des infolge seiner Ausdehnung und Organisation eine Sonderstellung einnehmenden Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu vertreten-, bei den Wahl vorschlägen unberücksichtigt blieben. 6S6-
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