Begründung und Entwurf des Vereinsausschusses für die abgeänderte Buchhändlerische Verkehrsordnung. Begründung einer Abänderung der Buchhändlerischen Vcrkehrsordnung. Die Verkehrsordnung, die einen Kompromiß zwischen den verschiedenen Zweigen des Buchhandels, namentlich zwischen Verlag und Sortiment, darstellt, ist ursprünglich nur als eine Sammlung von Usancen gedacht gewesen, aber im Laufe der Entwicklung zu einer Sammlung alles dessen geworden, was im Buchhandel Recht ist beziehungsweise als Recht gelten soll. Schon in der Ostermesse 1804 kam ein „Vertrag der Buch händler über einige Gegenstände ihres Handels"' zustande, trat aber eigentlich niemals in Kraft, Erst nach längerer Zeit wurde wieder die Ausstellung eines Usancenkodcxcs versucht und zwar im Jahre 1876 durch August Schürmann's „Erste Grund ordnung des deutschen Buchhandels nach seinen herrschenden Bräuchen". Aber auch diese Zusammenstellung alles dessen, was im Buchhandel unwidersprochenermaßen Gebrauch war, ist nicht in Kraft getreten, und erst, nachdem der Börsenverein im Jahre 1880 seine Aufgaben zur „Anbahnung und Feststellung allgemeiner giltiger geschäftlicher Normen im Verkehr der Buchhändler unter einander" erweitert hatte, beschloß in der Ostermesse 1883 die Hauptversammlung eine Grundordnung für den deutschen Buch handel durch eine Kommission vorbereiten zu lassen. Am 28. April 1888 wurde eine Verkehrsordnung ausge stellt, die einer nochmaligen Revision unterzogen, am 26. April 1891 als buchhändlerische Vcrkehrsordnung von der Hauptver sammlung des Börscnvcreins angenommen wurde. Diese Verkehrs ordnung war schon nicht mehr lediglich eine Usancensammlung sondern schuf selbst Recht, das zwischen den einzelnen Buchhändlern gelten sollte. Im Jahre 1898 wurde nochmals eine Revision mit Berücksichtigung des neuen Handelsgesetzbuches und des Bürger lichen Gesetzbuches vorgenommen, und die aus dieser hervor gegangene und am 8. Mai 1898 angenommene neue Fassung gilt noch heute. Diese Verkehrsordnung hat sich im allgemeinen als zweck mäßig und brauchbar bewährt, vor allem aber wurde und wird äe seitens der Gerichte als buchhändlcrisches Recht anerkannt und den Urteilssprüchen zu Grunde gelegt. Wenn trotzdem zu einer Revision geschritten wird, so hat dies wesentlich seinen Grund darin, daß eine neue Verkauss- ordnung ausgearbeitet worden ist, die eine Anzahl in der Verkehrs ordnung stehender Punkte regelt und auch die Restbuchhandcls- vrdnung zum größten Teile in sich anfnimmt, sodaß dann nur die Vcrkehrsordnung neben der neuen Verkaussordnung bestehen bleibt. Die Vcrkehrsordnung muß also mit den Bestimmungen der Verkaussordnung in Einklang gebracht werden und vor allem die nicht in die Verkaufsordnung eingearbeiteten Paragraphen der Restbuchhandelsordnung in sich aufnehmen. Der Vercinsausschuß hat im Austrage des Vorstandes des Börsenvereins sich dieser Arbeit unterzogen und legt jetzt den Entwurf einer neuen Verkehrsordnung vor, ohne ihn aber für diese Ostermesse 1909 zur Beratung und Annahme zu stellen, um dem Gesamtbuchhandel genügend Zeit zu lassen, sich über die vorliegende Fassung ein Urteil zu bilden und etwaige Bedenken zu äußern. Der Entwurf der Verkehrsordnung soll aber noch vor der Hauptversammlung dem Gesamtbuchhandel zur Kenntnis gebracht werden, damit dieser sich ein Bild davon machen kann, wie in Zukunft die Regelung des buchhändlerischen Verkehrs durch die sich so eng berührenden beiden Ordnungen vor sich gehen soll. Eine Fülle von Material lag dem Vereinsausschuß vor in den Akten des Börsenvereins, die sich seit dem Inkrafttreten der ersten Verkehrsordnung von 1891 angesammelt hatten, und in den dankenswerten Vcrbesserungsvorschlägen, die die Orts- und ISOS, 61.