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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1909
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1909
- Sprache
- Deutsch
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95. 27. April 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 5059 Hundert und rückzahlbar innerhalb 25 Jahren vom Jahre 1915 ab, erstmalig am 1. Mai 1915, auf Grund von Verlosung nach bestimmtem Tilgungsplane. Raschere Tilgung und Kündigung des Gesamtbetrages der Anleihe ist zulässig. Straßburg, den 21. April 1909. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung für Finanzen, Handel und Domänen. Der Unterstaatssekretär: (gez.) Koehler. * Königliche Universitäts - Druckerei H. Stürtz Aktien gesellschaft. — Am 24. d. M. fand in Würzburg die Gründung der »Königlichen Universitäts-Druckerei H. Stürtz Aktien gesellschaft« mit dem Sitze in Würzburg statt. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und Weiterbetrieb des seit etwa achtzig Jahren in Würzburg bestehenden Geschäftes der Firma H. Stürtz, Königliche Universitäts-Druckerei (Buchdruckerei, litho graphische Anstalt, Verlagsgeschäft und Buchbinderei). Das Grund kapital der Gesellschaft beträgt 1400 000 .^t, bestehend in 1400 voll bezahlten Aktien ü 1000 .k. Gründer sind die Bayerische Ver einsbank in München und die in Würzburg domizilierenden Herren Kommerzienrat Heinrich Stürtz, Justizrat Eduard Medicus, Kommerzienrat Hans Schürer und Fabrikbesitzer Karl Nöll. Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren Kommerzienrat Heinrich Stürtz, Justizrat Eduard Medicus und Bankdirektor Adolf Pöhlmann. Als Vorstand wurden die bereits seit langen Jahren in dem Stürtzschen Betriebe als Prokuristen tätigen Herren M. Kaufmann und K. Knittel in Würzburg bestellt. Der von der neuen Aktiengesellschaft übernommene Geschäfts betrieb wurde im Jahre 1830 durch Errichtung der Buchdruckerei Friedrich Ernst Thein begründet und im Jahre 1868 von Ludwig Stürtz durch Angliederung einer lithographischen Anstalt erweitert. Im Jahre 1878 ging das Unternehmen in den alleinigen Besitz des Kommerzienrates Heinrich Stürtz über, unter dessen Leitung der Geschäftsbetrieb sich mehr und mehr vergrößerte und gegen wärtig rund 520 Personen beschäftigt. Er zählt somit zu den bedeutendsten Unternehmungen Deutschlands auf dem Gebiete der Buchdruckerei und des Steindrucks. — Kommerzienrat Stürtz hat sein Geschäft in die neu gegründete Aktiengesellschaft mit der Maßgabe eingelegt, daß der Betrieb bereits ab 1. Januar 1909 für Rechnung der Gesellschaft erfolgt. — Laut Entschließung des Königlich Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 19. d. M. wurde genehmigt, daß auch nach erfolgter Umwandlung des Stürtzschen Unternehmens in eine Aktiengesellschaft die Bezeichnung Königliche Universitäts- Druckerei weitergeführt wird. -- 15. wundlach Aktiengesellschaft, Bielefeld. Buch- und Sterndruckerei, Geschäftsbücher- und Papierwarenfabrik. Dem Geschäftsbericht zufolge betrug im Jahre 1908 der Gewinn auf Waren- und Fabrikationskonto 418 928 V6 (383 066). Bei 203 861 ^4 (190 682) Generalunkosten und 65 495 ^ (59 963) Ab schreibungen verbleibt ein Reingewinn von 160 930 (144 380). Der am 4. Mai stattfindenden Generalversammlung soll die Ver teilung einer Dividende von 8 Prozent wie im Vorjahre auf das diesmal voll dividendenberechtigte Aktienkapital von 1 300 000 ^// vorgeschlagen, dem gesetzlichen Reservefonds sollen 11 441 dem Spezialreservefonds wieder 10 000 ^ zugeführt und 17 008 ^ auf neue Rechnung vorgetragen werden. In der Bilanz erscheinen u. a.: Debitoren mit 360 827 Wechsel mit 38 227 ^ und Kasse mit 10 984 Waren und Materialienbestände sind mit 389 053 bewertet. Kreditoren hatten 238 529 ^ zu fordern. Die gesamten Reserven belaufen sich nach den diesjährigen Zuwendungen auf 130 000 In Lsterreich verboten. — Das k. k. Landes- als Preß- gericht in Prag hat mit dem Erkenntnisse vom 20. April 1909, Pr. I 326/9, die Weiterverbreitung der Nummer 593 der in Stuttgart erscheinenden Zeitschrift: »Der Wahre Jacob« vom 13. April 1909 wegen der Illustration samt Text: »Die Balkan frage« nach § 63 St.-G. verboten. (Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 93 v. 24. April 1909.) * XI. Deutscher .Handlungsgehilfentag. — Der Ausschuß des Deutschen Handlungsgehilfentages ist in Hamburg zu seinen diesjährigen Beratungen zusammengetreten. Es sind dazu etwa 100 Teilnehmer aus allen Teilen des Deutschen Reichs und Österreichs erschienen. Die Verhandlungen dienen der Vorbereitung des Elften Deutschen Handlungsgehilfentages, der vom 12. bis 14. Juni d. I. in Stuttgart abgehalten werden wird. Die Tages ordnung sieht die Behandlung der Novelle zur Gewerbeordnung, des Handelsgesetzbuchs, der Reichsversicherungsordnung, der Kauf, mannskammern, der Frauenarbeit und der umfangreichen Er hebungen des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes über die wirtschaftliche Lage der Handlungsgehilfen vor. (D.Reichsanzgr.) * Die Telegraphenbeamten in Paris. Die Pariser Telegraphenbeamten haben in einer am 22. April abgehaltenen Versammlung beschlossen, am 1. Mai nicht zu feiern (wie beab sichtigt war), da die Unterbrechung des Post- und Telegraphen verkehrs eine zu große Schädigung des Publikums bedeuten würde. * Gewerbliche und kaufmännische Fortbildungsschulen in Preußen. — Dem preußischen Herrenhause ist der folgende Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Erhebung von Beiträgen für die gewerblichen und kaufmännischen Fortbildungsschulen, zu gegangen: Einziger Paragraph. Die Gemeinden und weiteren Kommunalverbände sind befugt, zur Unterhaltung der gemäß § 120 der Gewerbeordnung errichteten gewerblichen und kaufmännischen Fortbildungsschulen von den Arbeitgebern der Fortbildungsschüler Beiträge zu erheben. Die Bei träge sind durch statutarische Bestimmung festzusetzen und dürfen, wenn die Schüler zum Schulbesuch verpflichtet sind, bei gewerblichen Fortbildungsschulen nicht mehr als 10 ^ und bei kaufmännischen Fortbildungsschulen nicht mehr als 30 jährlich für jeden Schüler betragen. Eine Rückforderung der auf Grund statutarischer Vorschriften bisher erhobenen Beiträge findet nicht statt. Die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Heranziehung zu den Fortbildungsschulbeiträgen richtet sich nach den ent- sprechenden Vorschriften für die Abgaben der Gemeinden und Der literarische Nachlaß des Herzogs von Anmale. — Am 21. d. M wurde, wie die französischen Blätter Mitteilen, von der Plenarversammlung der französischen Akademien in den Räumen des »In8tit.ut äo Trance« eine wichtige Schenkung ent gegengenommen, die ihnen unter folgenden Umständen zugefallen ist: Durch ein Kodizill aus dem Jahre 1894 hatte der bekannte französische Historiker Herzog von Aumale seinen Testaments vollstreckern das volle Eigentum an seinem literarischen Nachlaß mit der Maßgabe hinterlassen, alles, was ihnen des Aufbewahrens nicht wert erscheine, zu vernichten. Diese, ursprünglich neun, heute nur noch vier angesehene Gelehrte und Rechtsanwälte, beschlossen nach Erledigung des negativen Teils ihres Auftrags im Sinne des Erblassers den Nachlaß dem Institut zur Aufbewahrung im U>»6S 6on<16 zu überweisen. Die Schenkung, die in ein paar Tagen von den Nachlaßverwaltern und einem Mitglied des Instituts unter zeichnet werden wird, umfaßt alle Entwürfe zu den Werken des Herzogs von Aumale, den ganzen Briefwechsel Louis Philipps und der Königin mit ihren: Sohne (darunter mehr als 1000 Briefe der Königin), ferner die an den Erblasser gerichteten Briefe des Herzogs von Orleans, des Herzogs von Nemours, des Prinzen von Joinville, des Herzogs von Montpensier, ebenso des Königs und der Königin von Belgien und zahlreicher anderen fürstlichen und wissenschaftlichen Persönlichkeiten. Des Institut darf diese Papiere 20 — in einigen Fällen 25 — Jahre nach der Unter zeichnung der Schenkungsurkunde veröffentlichen, während sich bis zum Eintritt dieses Termins die Geschenkgeber die ausschließliche liegen^ der die endgültige Zustimmung zur Annahme der Schenkung durch das Institut auszusprechen hat. K. Schneider. 657*
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