Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.04.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.04.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090419
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190904195
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090419
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-04
- Tag1909-04-19
- Monat1909-04
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4690 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 88. 19. April 1909. Herr Professor Franz Hein von der Königlichen Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe in Leipzig angehört. * königliche Bibliothek in Berlin. — Im »Zentralblatt für Bibliothekswesen«, April 1909, gibt der Erste Direktor der Königlichen Bibliothek in Berlin Herr vr. Paul Schwenke einen ausführlichen und sehr interessanten Bericht über den am 1 März begonnenen und in kurzer Zeit (in 14 Arbeitstagen) glücklich bewerkstelligten Umzug der Druckschriftenabteilung der Königlichen Bibliothek in den Neubau. Der Bericht trägt das Datum des 24. März. Er kann also schon die am 23. März erfolgte Eröffnung des Zeitschriftensaals für die Benutzung melden, die der Handbibliothek des Lesesaals für den 30. März in Aussicht stellen (inzwischen prompt erfolgt) und auch über die Vorbereitungen zum Umzug der Kartensammlung berichten, der Ende März be ginnen sollte. Am 15. März empfing die Bibliothek den Besuch Seiner Majestät des Kaisers, der, von der Kaiserin und dem Prinzen Oskar begleitet, im Neubau erschien, die Schausammlung und die im großen und ganzen fertig aufgestellte Lescsaalbibliothek besichtigte und fast eine Stunde bei den Schätzen der Bibliothek verweilte. * Amtsblatt für das Schutzgebiet Deutsch-Neuguinea.« — Auch die deutschen Schutzgebiete iu der Südsee besitzen jetzt eine eigene regelmäßig erscheinende Zeitung. Es ist das vom Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Neuguinea in Herberts höhe herausgegebene »Amtsblatt für das Schutzgebiet Deutsch- Neuguinea«, das alle 14 Tage erscheinen wird und dessen Vertrieb in den Händen der Exportbuchhandlung G. A. v. Halem in Bremen liegt. * Beleidigung durch die Presse. Berurteilung. — Der Redakteur des Berliner Tageblatts Sochaczewer wurde wegen Beleidigung des preußischen Kriegsministers von Einem und des Ministers der öffentlichen Arbeiten Breitenbach zu 1500 ^ Geld strafe verurteilt. Bom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Mit der Frage, ob eine Schrift, die anerkannt kulturhistorischen Wert hat unter Umständen auch als unzüchtig im Sinne des 8 184, 1 des Strafgesetzbuches anzusehen und deshalb dem Verkehr zu entziehen sei, hatte sich am 16. d. M. das Reichsgericht zu be fassen. Es handelte sich um die Lebensbeschreibungen galanter Damen, verfaßt von dem französischen Schriftsteller Brantümc, der von 1527—1614 lebte. Ein Auszug aus vier Brantomeschen Schriften war vor einigen Jahren bei Friedrich Nothbarth G. m. b. H. in Leipzig erschienen. Das Recht der Verviel fältigung dieser Schrift — die Übersetzung ist von vr. Alfred Scmerau bewirkt, der auch eine Einleitung dazu geschrieben hat — ging dann auf den Verlagsbuchhändler Richard Jacobs thal in Schöneberg-Berlin über. Dieser ließ dann das Buch in zweiter Auflage unter dem Titel »Aus dem Leben der galanten Damen. Bibliothek der Sittengemälde« erscheinen. Das Landgericht II in Berlin hat nun durch Urteil vom 24. November v. I. dieses Buch als eiu uuzüchtiges Schriftwerk machung der Schrift erkannt. Die inkriminierten Stellen werden im Urteile angeführt. Sie sind stark erotischer Natur und bilden allerdings keine geeignete Lektüre für junge Leute. Das Gericht erkenut au, daß die erste der vier Schriften (uur diese ist in Frage) kulturhistorischen Wert habe. Dies beziehe sich aber nur auf das Originalwerk und allenfalls auf eine genaue und vollständige Übersetzung. Hier handle es sich aber nnr um Auszüge, und diese müßten nach der ganzen Art und Weife der Veröffentlichung Person, die durch ihre Üppigkeit unzüchtig zu wirken geeignet ist. Die aufgeführten Schriften sind nach Ansicht des Gerichts sämtlich erotischen und pikanten Inhaltes. Die Revision des Angeklagten wurde von Justizrat vr. Richard Wolf aus Berlin vertreten. Er legte dar, daß der in Frage stehende Auszug bedeutend dezenter sei, als das voll ständige Werk und daß schon aus diesem Grunde nicht davon die Rede sein könne, daß der Angeklagte eine unzüchtige Schrift habe veröffentlichen »vollen. Das Titelbild rühre von einem großen Künstler her und stelle eine Dolorosa dar. Das Gericht habe offenbar den Begriff der Unzüchtigkeit verkannt und erotisch für- unzüchtig gehalten. Der Reichsanwalt bezeichnte die Einwendungen gegen das Urteil als unbegründet. Eine Verkennung des Begriffes der Un züchtigkeit liege nicht vor. Die Frage, ob einem Werke kultur historischer Wert beizumessen sei, sei tatsächlicher Natur. Was das Gericht in dieser Hinsicht festgestellt habe, könne nicht nachgeprüst werden. Bei dem Titelbild hätten außer der Üppigkeit uoch andere Umstände dazu geführt, den unzüchtigen Charakter fest zustellen. Das Reichsgericht schloß sich diesen Ausführungen an und verwarf die Revision. Lentze. * Ausstellung von Miniaturbildnissen in Mannheim. Eine Ausstellung von Werken der Kleinportraitkunst aus deu Jahren 1700—1850 wird vom Mai bis Juli d. I. iu Mannheim von dem dortigen Altertumsverein zur Feier seines 50jährigen Jubiläums veranstaltet. Großherzog Friedrich II., der Protektor des Vereins, hat, wie der »Cicerone« berichtet, für diesen Zweck den Trabantensaal des Mannheimer Schlosses zur Verfügung ge stellt. Der reizvollen Kunst der Miniaturportraitmalerei, auf die sich ähnliche Ausstellungen bisher beschränkten, sollen hervorragende Proben der Reliefbildnerei, der Wachsbossierung, der Schattenriß darstellung usw. angereiht werden. Daneben sollen auch kunst gewerbliche Erzeugnisse derselben Zeit aus Privatbesitz zur Aus stellung gelangen. Monographien über verschiedene Industriezweige Belgiens. — Das belgische Arbeits- und Gewerbeaufsichtsamt (OkLes cku ll'ravail st Inspsetion cks l'Inäugtris), eine Abteilung des Ministeriums für Industrie und Arbeit in Brüssel, veröffentlicht seit einigen Jahren Monographien über die verschiedenen Industrien des Landes. Diese haben den Zweck, eine Übersicht darüber zu geben, was die betreffenden belgischen Industrien erzeugen und verbrauchen. Die kürzlich erschienene Veröffentlichung über die Lage der elektrotechnischen Industrie in Belgien (Oonstruetion cks8 maebines st apparsil-i slsetriguss, Brüssel 1908) — Preis: 3 Frcs. 50 Cts.— ist in 5 Abschnitte eingeteilt: 1. Begriffsbestimmungen, Einteilung und Zweck. — 2. Roh- und Halbstoffe. — 3. Beschreibung der Herstellung. — 4. Beschreibung und Zweck der fertigen Erzeugnisse. — 5. Wirtschaftlicher Teil; Statistik (Zahl der Fabriken, Arbeiterzahl, Arbeitskraft und Einteilung nach der Art der Erzeugnisse), Zoll schutz (Umfang der Erzeugung, ausländischer Wettbewerb und Ausfuhr). In einem Anhänge sind die Adressen der belgischen Fabrikanten, unter Anführung ihrer hauptsächlichsten Erzeugnisse, zusammengestellt. Vom Standpunkt des internationalen Handels dürften be sonders interessieren: Abschnitt 2, wo bei den einzelnen Roh- und Halbstoffen die Bezugsquellen (nach Ländern) und die belgischen Marktpreise angegeben sind, — Abschnitt 4, soweit dort die bel gischen Marktpreise der einzelnen fertigen Erzeugnisse angegeben sind, — Abschnitt 5 und der Anhang. In den früher erschienenen sechs Monographien über die Baum- woll-, Leinen-, Hanf- und Jutespinnerei, die chemische Industrie, die Papier- und Kartonindustrie, die keramische Industrie, die Glasindustrie und die Kautschuk- und Asbestindustrie, deren Preis für das Heft broschiert 2 bis 3 Frcs. beträgt, ist der Stoff ähnlich behandelt. Als eine Neuerung, die auch in Zukunft bei der Veröffent lichung von Monographien dieser Art wiederholt werden soll, hat das belgische Ministerium für Industrie und Arbeit in den: Brüsseler Handelsmuseum eine während einiger Wochen unent geltlich geöffnete Ausstellung der Roh- und Halbstoffe und der fertigen Erzeugnisse der elektrotechnischen Industrie, soweit diese Gegenstände in Belgien selbst hergestellt werden, veranstaltet. Die Ausstellung ist nicht von besonderer Bedeutung; sie ist in einem mäßig großen Saale des Handelsmuseums untergebracht und enthält neben Büchern, Broschüren, Zeitschriften, Katalogen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder