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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090415
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190904150
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- Jahr1909
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4522 s. d. Dtschn. v-chha-d-t Nichtamtlicher Teil. 8S, IS. April 1S0S an, so kann es zur Kontrolle darüber benutzt werden, ob das betreffende Werk im Börsenblatt oder durch besonderes Rund schreiben angezeigt ist und ob es vor allen Dingen auch in der im Börsenblatt täglich veröffentlichten Übersicht der er schienenen Neuigkeiten aufgeführt ist. Es kommt nämlich nicht gar zu selten vor, daß ein Buch als erscheinend oder erschienen angezeigt wird, daß aber unterlassen wird, das Buch der Hinrichsschen Buchhandlung zur Aufnahme in die Kataloge zu übersenden, wodurch die Aufnahme (wenigstens die sosortige) nicht erfolgen kann. Müssen jedoch die betref fenden Rubriken ausgefüllt werden, indem Datum bzw. Nummer des Börsenblatts eingeschrieben wird, so ist sine Nichtaufnahme in die Kataloge ausgeschlossen. Auf die beiden Archivexemplare jedes einzelnen Ver lagswerkes müssen die Nummer, falls sie nicht aufgedruckt wird, der wirkliche Verfassername, das Datum des Erschei nens, die Höhe der Auflage, Papierquelle und etwaige sonstige notwendig erscheinende Bemerkungen geschrieben werden und zwar auf die vordere Innenseite des Einbandes, oder auf die zweite Umschlagseite, oder falls beides nicht möglich ist, auf die Rückseite des Titels oder auf ein besonderes Blatt, das auf die Rückseite des Titels geklebt wird. Von jeder neuen Auflage oder von jedem neuen Abdruck eines Werkes müssen ebenfalls zwei Exemplare ins Verlagsarchiv kommen. Viel leicht kann auch das gezahlte Autorenhonorar ins Archiv register oder aus die Archivexemplare geschrieben werden, wenn der Verleger sein eigener Archivar, oder das Verlags archiv nur seinem Vertrauensmann zugänglich ist. Die Führung eines alphabetischen Autorenadreßbuchs ist zu empfehlen. Dieses Adreßbuch muß stets auf dem lausen den erhalten werden und kann unter Umständen auch die Werke der einzelnen Verfasser aufführen. Das Verlagsarchiv muß ferner enthalten je zwei Exem plare aller von dem betreffenden Verlage hergcstellten, benutzten und ausgehenden Drucksachen, als: Kataloge, Prospekte, Rundschreiben, Waschzettel usw., sowie der ver schiedenen sonstigen Geschästspapiere. Diese Drucksachen Werden teils als Muster, teils als Druckbelege, teils zur Kon trolle für die Buchhaltung aufbewahrt, wie die Buchhalter« überhaupt viel mit dem Archiv zu tun hat. Auf jeder dieser Drucksachen sind Auflage, Datum und Preis der Herstellung, Druck- und Papierfirma usw. zu bemerken. Rezensionsbelege werden sorgfältig eingefordert und im Verlagsarchiv auf bewahrt, wo auch die verschiedenen vollgeschriebenen Geschäfts bücher, die Kopiebücher usw. ihren Platz finden. Der Fragesteller, der diese Ausführungen veranlaßt hat, wird wohl nicht gut verlangen können, daß hier auch auf die der Buchhaltung eines Verlagsgeschäfts obliegenden Ar beiten und Arbeitsweisen eingegangen wird. Jedenfalls sollten z. B. die von der Buchhaltung zu liefernden Verlags- kalkulationen und Absatzstatistiken der einzelnen Werke im Archiv aufbewahrt werden, was bei einem etwaigen Verkaufe sehr nützlich wäre. Bilanzen und Inventars müssen wie oben bemerkt aufbcwahrt werden. Manch einer wird zwar die Einrichtung und Unterhaltung eines Verlagsarchivs für über flüssig und kostspielig halten; die zahlreichen Gesuche von jüngeren und älteren Firmen im Börsenblatt, die ihre eigenen älteren Verlagskataloge, ältere Verlagsartikel oder die ver schiedenen Auflagen desselben Verlagswerkes suchen, sollten aber doch ein Zeichen dafür sein, daß ein Verlagsarchiv, ganz davon abgesehen, daß es teilweise gesetzlich angeordnet ist, einigen Nutzen haben muß und bei ordentlicher Führung sehr wertvolle Auskünfte über die Entwicklung eines Verlags geschäfts, über seine Beziehungen zu Autoren usw. zu geben vermag. Wie oft kann man in der Geschichte eines Verlags lesen, daß über diese oder jene Periode, Uber dieses oder jenes Vorkommnis nichts zu berichten ist, oder daß man sich auf andere Quellen verlassen mußte, weil der mangelhafte historische Sinn früherer Inhaber interessante Urkunden, z. B. Autorenbriefe, nicht aufbewahrte oder verloren gehen ließ! Einige Fälle aus neuester Zeit zeigen, daß z. B aus dem Verlagsarchiv Manuskripts berühmter Autoren ausgegraben wurden, die noch gar nicht veröffentlicht waren, oder daß man Werke, die in zahlreichen Auflagen und Ausgaben er schienen sind, nunmehr zum erstenmal in der ursprünglichen vollständigen Fassung herausgeben konnte. Fr. I. Kleemeier. II. Unkosten. Unter Unkosten versteht man die bei Einrichtung und Weiterführung eines geschäftlichen Unternehmens zu machen den notwendigen Aufwendungen. Es gehören dazu nament lich Gehälter, Löhne, Miete für das Geschäftslokal, Be leuchtung, Kapitalverzinsung, Abschreibungen, Abzüge bei Zahlungen, Verluste auf Forderungen, Bureau- und Hand- lungsunkoften (Geschäftsbücher, Geschästsdrucksachen, Schreib papiere, Tinte, Federn, Telephonmiete, Porti, Frachten, Roll gelder, Telegramme, Verpackung, Nachschlagewerke, Adreß bücher usw.), Steuern, Beitrag zur Handelskammer, Versicherungen (Feuer-, Diebstahl-, Unfall-, Kranken-, Alters und Invaliditäts-Versicherung usw.); ferner (besonders für Verlagshandlungen) Vertriebsspesen (Frei - Exemplare, Re zensions-Exemplare, Provisionen an Reisende, Prospekte, Rundschreiben, Versandgebühren, Anzeigegebühren im Börsenblatt usw.), Vereinsbeiträge (Börsenverein, Verleger verein usw.). Eine Zusammenstellung der Unkosten nimmt man beim Generalabschluß aus dem Hauptbuch (der doppelten Buch haltung) auf dem Gewinn- und Verlustkonto vor, auf dessen Sollseite sämtliche Unkosten, eventuell nach einzelnen Ab teilungen geordnet, in Gesamtsummen eingetragen werden. So wie der Waren - Kaufmann seine allgemeinen Handlungsuukosten nicht den einzelnen Warengattungen beim Jahresabschluß belastet, so ist es auch im Verlagsbuchhandel nicht üblich, diese Unkosten aus die Konten der einzelnen Verlagswerke zu verteilen. Eine solche Verteilung würde, wenn überhaupt, nur nach schwierigen, zeitraubenden Berech nungen möglich sein, sofern sie entsprechend den Herstellungs kosten der einzelnen Verlagswerke, ihrem Absatz, der ver ursachten Arbeit usw. erfolgen soll. Aber auch wenn es gelänge, einen Berechnungsmaßstab zu finden, wodurch eine zutreffende und gerechte Verteilung der Unkosten möglich gemacht würde, wäre es doch nicht an gebracht, das Verlagskonto für die gesamten Geschäftsunkosten zu belasten und die Verteilung auf die einzelnen Konten vorzunehmen, weil dann die jährliche Gewinn- und Verlust- Rechnung kein klares und genaues Bild geben würde, wie das Handelsgesetzbuch dies, wenigstens für gesellschaftliche Unternehmungen, vorfchreibt. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß bei Ausrechnung des Selbstkosten- und Verkaufspreises eines Buches auf die Netto-Herstellungskosten (Honorar, Druckkosten, Papier rc.) selbstverständlich ein bestimmter Betrag für allgemeine Unkosten zugeschlagen werden muß, mindestens 20—30 Prozent der reinen Herstellungskosten. Adelbert Kirsten.
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