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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1909
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1909
- Sprache
- Deutsch
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4474 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 'Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 84, 14. April 1909. Anekdotisches aus dem Leben des genialen und oft hungernden Pos, ein Gedicht des Botanikers Schimper (geb. 1805), scharfe, aber nicht unmotivierte Bemängelungen der Ausstattung von drei literarisch hervorragenden Novitäten vervollständigen nebst einer allgemeinen Betrachtung über das Jllustrationswesen und anderen Miscellen den Inhalt des schmalen und billigen Heftes, das wohl einen etwas fragmentarischen Eindruck macht, aber immerhin Interesse für die Fortsetzung erregt. Die im Wachsen begriffene Gemeinde der Bibliophilen hat im »Zwiebelfisch« ihr Fachblättchen mit Scherz und Satire. Wien. Friedrich Schiller. * Neuer amerikanischer Zolltarif. — Aus Washington liegen folgende Nachrichten vor: 9. April. Das Repräsentantenhaus hat die Tarifbill an genommen. 10. April. Die Finanzkommission des Senats hat ein Amen- dement zur Tarifbill angenommen, wonach Bilder und Skulpturen * Postscheckkonten. (Vgl. Nr. 74, 76, 76, 78, 80, 81, 82 d. Bl.) — Weiter gemeldetes Postscheckkonto: Firma: Postscheckamt: Konto-Nr.: Alfred Janssen Hamburg 1852 Sphynx , Verein jüngerer Buchhändler Hamburg- Altonas. — Die Mitglieder des Vereius jüngerer Buchhändler Hamburg-Altonas »Sphynx« unternehmen am Sonntag den 2. Mai 1909 mit ihren Angehörigen eine »Frühlingsfahrt nach Schulau«. Abfahrt mit dem Dampfer der Stader Linie um 2 Uhr von St. Pauli-Landungsbrücken. Für den Himmelfahrts tag (20. Mai 1909) ist eine gemeinsame Fahrt nach Helgoland geplant. Abfahrt mit dem Schnelldampfer der Hamburg-Amerika- Linie um 8 Uhr von St. Pauli-Landungsbrücken. * Rene Bücher, Kataloge «sin. für Buchhändler: No. 1. /pril'lllOll. 8°. 8 8. " o p ^ 1. Blätter für Bücherfreunde (Inter kolia. kruetus). Illustrierte periodische Übersicht über die Neuerscheinungen der Literatur. Herausgeber: Hans Dommasch. Verlag von F. Volckmar in Leipzig. VII. Jahrgang, Nr. 6. April 1909. Kl. 4°. S. 293—336 mit vielen Abbildungen. Inhalt: Vom Urtier zum Menschen. Von Adolf Ernst, Breslau. — Ferdinand Christian Baur in seiner Bedeutung für die Theologie. Von Pfarrer Ernst Schneider in Hasel (Baden). — Der Held von Khartum. — Die goldene Klassiker- Bibliothek. — Der Streit um Haeckel. — Kleine Mitteilungen. — Personalchronik. — Bibliographie. — Proben aus neuen Büchern. — Anzeigen. Personalnachrichten. * Algernon Swinburne -j-. — Im Alter von zweiund siebzig Jahren ist am 10. d. M. in London der geschätzte eng lische Dichter Algernon Swinburne gestorben, einer der Nobelpreisträger des Jahres 1908. Von seinen Schriften seien * Francis Marion Crawford -f. — Am 9. April ist in seinem Landhause in Sorrent der bekannte englische Romanschriftsteller Francis Marion Crawford gestorben. Sohn des bedeutenden amerikanischen Bildhauers Thomas Crawford, war er am 2. August 1854 in Lucca in Italien geboren. Seinen Unterricht empfing er am Trinity College in Cambridge. Seine Studien, denen er in Karlsruhe, Heidelberg und Nom oblag, richtete er insbesondere auf orientalische Sprachen und Sanskrit. 1879 ging er für längere Zeit nach Indien. Nach Amerika zurückgekehrt, hatte er großen Erfolg mit seinem schriftstellerischen Erstlingswerk: »^Ir. Isa-ros«. Von seinen weiteren Werken, von denen viele ins Deutsche übersetzt sind, seien hier genannt: Orueikix — ^Vrtlr tim Imrnoital8 — Orsiktnmtsin — 8ant' Ilario — Oon Orsino — kistro OIiiZlsri — Oorlsons — 'Pg.gni83.r3, — Via * Gestorben: am 30. März 1909 im Alter von 61 Jahren Herr Kommerzienrat Theodor Sproesser in Stuttgart, Mitinhaber der seit 1899 dort bestehenden angesehenen Firma Verlag für Naturkunde Sproesser L Nägele. Sprechsaal. Feuerversicherung. <Bergl. Nr. 78, SI d. Bl.) Die juristischen Darlegungen des Herrn vr. Franz Ledermann kann ich als einwandfrei nicht anerkennen, bin aber trotzdem auf anderem Wege zu einem ziemlich ähnlichen Ergebnis gekommen. Fest steht, daß in der Feuerversicherungspolice Sortiment ver sichert ist, ohne daß hinzugefügt wäre, daß ein Teil der Bücher nicht Eigentum des Versicherten ist. Daraus folgt, daß diejenigen Bücher, die nicht Eigentum des Versicherten sind, unversichert ge blieben sind. Dagegen läßt sich absolut nichts machen, wozu noch kommt, daß höchstwahrscheinlich in einem Paragraphen der Police der Versicherte erklärt haben wird, daß die versicherten Gegen stände sein Eigentum sind. Wenigstens ist dies gewöhnlich der Fall. Dagegen glaube ich, daß auf Grund der §§ 133 und 167 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dieser Punkt der Police anfechtbar ist. H 133 lautet: »Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.« 8 157 lautet: »Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.« Vielleicht ist auch noch 119 Absatz 1 anzuziehen, der lautet: »Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Jrrtume war oder eine Erklärung dieses Inhaltes überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, daß er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.« Fest steht wohl, daß der Versicherte die Erkärung hat ab geben wollen, daß er sein Sortiment, also alle Bücher, die im Sortiment sich befinden, versichern wolle. Bei dieser Erklärung hat er sich zweifellos in dem wohl entschuldbaren Rechtsirrtume befunden, daß auch die Kommissionsware hierunter fällt. Die Versicherung dagegen dürfte wohl kaum behaupten, daß ihr nicht bekannt ist, daß ein Sortiment zum großen Teil Kommissionsware enthält und ferner, daß die Verkehrsordnung den Sortimenter verpflichtet, für Versicherung des Kommissionsgutes Sorge zu tragen. Wenn sie den Versicherungsnehmer trotzdem nicht darauf aufmerksam gemacht hat, daß die Fassung der Police das Kommissionsgut unversichert läßt, so fällt ihr ein schuldhaftes Verschweigen zur Last, das zur Anfechtung dieses Punktes der Police ausreichen dürfte. Ohne meine Ansicht als unanfechtbar hinstellen zu wollen, meine ich doch, daß auf Grund dieser mit Berücksichtigung der von mir angezogenen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Versicherung znr Schadloshaltung herangezogen werden könnte. Berlin. R. L. Prager.
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