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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.03.1909
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.03.1909
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- Deutsch
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3630 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 68. 24. März 1909 denkender, mit den politischen Verhältnissen vertrauter Mann sei, wie festgestellt sei, mache ihn doch nicht zum Sozialdemokraten. Der Aufruf schließe mit den Worten »Es lebe der konstitutionelle König des freien Vaterlandes!«; er habe überhaupt nicht die Auf reizung zum Ungehorsam bezweckt, sondern er sollte die Reichs verfassung schützen. Der Reichsanwalt beantragte die Verwerfung der Revision. Festgestellt sei, daß der Angeklagte mit der Ausstellung auch poli tische Zwecke verfolgt habe, nämlich Einwirkung auf die Personen des Beurlaubtenstandes. Auf den damaligen Sinn des Aufrufes komme es nicht an, sondern darauf, wie er jetzt aufgefaßt werde. Das Reichsgericht verwarf hierauf die Revision. Lentze. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Mit der Einziehung von Musikstücken hatte sich am 22. d. M. der 1 Strafsenat des Reichsgerichts zu befassen. Das Landgericht I in München hat am 2. Januar im objektiven Verfahren auf Einziehung von Musikstücken erkannt. Es handelt sich um 124 Exemplare eines Vortragsstückes »Klostergeschichten«, verfaßt von dem Singspieldirektor Schwarz und in Musik gesetzt von Huber. Schwarz hat das Opus drucken lassen und meist in Wirt schaften vertrieben Beschlagnahmt ist der Rest der 3. Auflage. Subjektiv ist der Tatbestand des § 184 nicht gegeben, wohl aber objektiv. Festgestellt ist, daß das Werk ohne künstlerischen Wert ist. Der Einziehungs-Interessent Schwarz hatte Revision ein gelegt und behauptete, das Stück sei nicht unzüchtig; es werde seit acht Jahren in Varietes gespielt, sogar (!) vor höchsten Herr schaften. — Das Reichsgericht verwarf jedoch die Revision. Lentze. * Württemberg und die Änderung der Fernsprech gebühren. — Aus Stuttgart wird der Leipziger Zeitung gemeldet: In der Finanzkommission gab am 20. d. M. Minister präsident v. Weizsäcker die Erklärung ab, die Regierung nehme in der Frage der Änderung der Fernsprechgebühren eine ab wartende Haltung ein. Abgesehen von dem Wechselverkehr werde Württemberg von der im Reiche geplanten Änderung nicht direkt berührt; aber für die Zukunft werde man wohl auch an eine Änderung denken müssen. Es werde sich dabei wahrscheinlich auch um Einführung einer Grund - Gesprächsgebühr handeln, wobei die sogenanten Vielsprecher etwas mehr herangezogen würden, der Landbevölkerung aber gewisse Erleichterungen ge währt werden könnten. * Postscheckkonten. (Vgl. Nr. 16—64, 56, 57, 59, 60, 62, 63, 65—67 d. Bl.) — Weiter gemeldete Postscheckkonten: Firma: Po st scheckamt: Konto-Nr.: G. Fischer (Wittlich) Köln 3305 Kölner Lehrmittel-Anstalt Hugo Jnderau (fr. A. I. Tonger) Köln 3365 Fr. Lintzsche Buchhandlung (Friedr. Val. Lintz) (Trier) Köln 4007 Verlagsgesellschaft m. b. H. Berlin 4528 M. Waldbauer'sche Buchhandlung (Passau) München 1071 * Journalisten- und Lchriststellerverein Loncordia in Wien. — Die diesjährige Ordentliche Generalversammlung des Journalisten- und Schriftstrllervereins »Concordia« in Wien wird am Sonntag den 28. März, 10^2 Uhr vormittags, im Saale des »Concordia«-Klubs (Wien I, Börsegasse 11) abgehalten werden. Fernsprechgebühren. (Vgl. Nr. 36, 51, 53, 56, 61, 65 d. Bl.) — Gegen die drohende Verteuerung der Fernsprechgebühren hat der »Verband der Geschäfts- und Industrie-Hausbesitzer« in Berlin in seiner letzten Vorstandssitzung Stellung genommen. Einstimmig wurde eine Resolution beschlossen, die in zwischen dem Reichstag zugegangen ist. Der Verband ver tritt und begründet folgenden Gesichtspunkt: Zahlreiche kleinere und mittlere Kaufleute, Industrielle und Gewerbe treibende werden nicht mehr in der Lage sein, sich in Woh nung und Arbeitsstätte zwei Telephonanschlüsse zu halten, sie werden den Anschluß in der Wohnung aufgeben müssen und schließlich durch die Verhältnisse gezwungen werden, die Wohnung zur Arbeitsstätte zurückzuverlegen. Hierin erblickt der Verband eine Gefahr für die Gesundheit des Volkes, dem hiermit der so wich tige Aufenthalt in der freien Luft der Vororte eingeschränkt werden wird. Auch beklagt die Resolution die Vergeudung von Arbeitskräften, die durch die Einführung der Gesprächszählung gezeitigt werden muß, als einen Verlust am Nationalvermögen. (Nationalzeitung.l Sprechsaal. Zum Kapitel Freiexemplare spräche zu unterbreiten, ob jemand berechtigt ist, fremdes Eigen tum, ohne ausdrückliche Vollmacht, zu verschenken, unter Anspruch auf Ersatz vom Besitzer. Dieser sonderbare Fall kommt im Buchhandel in der Schul bücherzeit leider täglich mehrere Male vor, indem Sortimenter den Verleger benachrichtigen, sie hätten an diesen oder jenen Lehrer ein Freiexemplar eines Buches abgegeben und erwarteten nunmehr Ersatz dafür. Das Rechtsbewußtsein scheint manchen abzugehen; sonst würde die Ablehnung des beanspruchten Ersatzes nicht stets eine recht unerquickliche Korrespondenz zur Folge haben. Wir betrachten nunmehr derartige Zuschriften als nicht erhalten. Es wäre nun die Frage aufzuwerfen, ob solche Gepflogen heiten als Eigenmächtigkeit anzusehen sind, oder ob es sich be reits um ein Gewohnheitsrecht handelt, demzufolge der Verleger zum Ersatz von Büchern, die ein Sortimenter verschenkt, ver pflichtet ist, auch wenn dazu seine Genehmigung nicht vorher ein geholt wurde. Die Klagen der Sortimenter über Arbeitsüberlastung wollen nicht verstummen; dennoch finden immer welche noch Zeit dazu, Bücher umsonst zu besorgen und Freiexemplare zu vermitteln. Als Regel wäre aufzustellen: Wer ein Buch geschenkt haben will, möge sich getrost mit seinem Ansuchen an den betreffenden Verleger wenden. Halle a/S. Buchhandlung des Waisenhauses. Ein zweiter Fall. Vor einigen Tagen erhielten wir eine Postkarte folgenden Inhalts: Unterzeichneter bittet um gef. Überlassung eines Freiexem plars von Volkswirtschaftliches im Geschichtsunterricht, von Neubauer; Methodik des Lateinunterrichts, von Willing: Etymologie im Sprachunterricht an höheren Schulen, von Stürmer. Ergebenst .... Oberlehrer vr. B. Das sind drei methodische Bücher, die der Verleger für sein Geld drucken darf, damit jemand, der sie benötigt, davon ein Freiexemplar beziehen kann. Halle a. d. S. Buchhandlung des Waisenhauses. Um auch einen kleinen Beitrag zu diesem Kapitel zu bringen, sei uns gestattet, das nachstehende Gesuch den Herren Kollegen zur Kenntnisnahme zu unterbreiten: An die von Cansteinsche Bibelanstalt zu Halle a/S. Meine früheren Schulfreunde als: A. H. Francke, Hoff- mann, Nieritz und von Canstein dürften sich sehr gern bereit finden lassen, mir im Wege der Mission eine vollständige Bibel und Gesangbuch zu schenken. Ich bin sehr arm und habe nicht einen Heller, womit ich zahlen könnte. , den 9. März 1909. In Ehrfurcht ^V. 8. Uns interessieren nur die Schulfreunde des Bittstellers: Aug. Herm. Francke, geb. am 22. März 1663, gestorben am 8. Juni 1727 und der Freiherr von Canstein, geboren am 4. August 1667, gestorben am 19. August 1719. Daß von diesen beiden berühmten Persönlichkeiten noch ein Schulfreund lebt, hätten wir nicht geahnt. Halle a. S. von Cansteinsche Bibelanstalt.
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