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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.03.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.03.1909
- Sprache
- Deutsch
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^ «8, 24. März 1909. Nichtamtlicher Teil- Börsenblatt s. d. Dtschll- Buchhandel. 3625 Leistungsfähigkeit ihrer Maschinen, die sie täglich und stünd lich beobachten und prüfen konnten, gemacht hätten, und daß sie die Betriebskosten der Maschinen, deren Verzinsung und Amortisation zu niedrig eingeschätzt hätten! In den angesetzten Minimalpreisen, die hier nicht einzeln angeführt werden können, findet die Denkschrift eine enorme Verteuerung des Drucks, ja eine Überspannung der Forderungen. Keinem Verleger könne doch ferner zugemutet werden, die Mindestpreise des Tarifs für schlechten Druck und und mangelhafte Zurichtung zu zahlen! Besonders lebhaft wendet sich die Denkschrift gegen die Bestimmung des 8 20. die besagt: »Der Besteller kann nur bei Auflagen bis zu 20 000 verlangen, daß von der Schrift gedruckt wird; bei höheren Auflagen ist die Druckerei berechtigt, Platten auf Kosten des Bestellers anzufertigen«. Sie führt hier wörtlich aus: Trotzdem in dem Geschäftsaufschlag auf die Satzlöhne die Abnutzung und Amortisation des Schriftmaterials (10 Prozent des Buchwertes) bereits in Rechnung gestellt ist. soll also der Verleger bei sehr großen Aufträgen noch be sonders für die Schriftabnutzung besteuert werden. Er soll die Plattenkosten und vermutlich auch die erhöhten Zu richtungspreise für Plattendruck bezahlen, damit d e Schrift des Druckers geschont wird. Oiüioil« egt satirum von ooribers. Allerdings ist ein solcher Fall in der Praxis kaum denkbar; der Auftraggeber wird unter diesen Um ständen stets vorher sich über die Art des Druckes und die Plattenanfertigung verständigen, aber für die Tendenz des Tarifs und die Auffassung der Druckereibesitzer ist diese Be stimmung sehr bezeichnend.« Bei Z 13. nach welchem der Druck auf einer Zwei farbenmaschine so zu berechnen ist. als ob auf zwei Maschinen gedruckt worden wäre, wird wieder das verwerfliche Leit motiv festgestellt: Vorteilhafte technische Einrichtungen und Verbesserungen dürfen dem Auftraggeber gegenüber im Wettbewerb nicht ausgenutzt werden, sondern der Nutzen fließt allein in die Talche des Buchdruckers. Auch für den Jllustrationsdruck. den Drei- und Vier farbendruck bedeuten die neu aufgestellten Berechnungsnormen eine außerordentliche Erhöhung der bisher gezahlten Preise. Die Ausstellung bestimmter Grundsätze für die not wendige Höhe des Papierzuschusses begrüßt die Denk schrift als geeignete Maßnahme, die häufig zwischen Drucker und Verleger darüber entstehenden Meinungsverschiedenheiten zu beseitigen. Also auch einmal gerechterweise eine An erkennung! Ganz eigenartig berührt aber die letzte Bestim mung des Z 39. die sagt: Liefert der Auftraggeber das Papier selbst (was doch bei Verlegeraufträgen die Regel ist), so ist dem Herstellungspreis der Druckarbeit ein entsprechender Ausschlag hinzuzurechnen. Ganz eigenmächtig soll hierdurch der Gebrauch eingeführt werden, daß der Buchdrucker auch der Papierlieferant ist und daß er als solcher nach den Be stimmungen des Tarifs auch einen entsprechenden Verdienst an dem Papier zu beanspruchen hat. Warum der Buch drucker nicht schließlich auch die Bestimmung der Auflagen höhe sür sich beansprucht, nimmt demnach eigentlich Wunder. Mit dem sogenannten -Ostermeßziel« soll möglichst aufgeräumt werden, auf jeden Fall aber mit dem obligaten »Meßagio». 8 36 des Preistariss verlangt für Welk druck Zahlung drei Monate nach Rechnungserteilung. Bei Barzahlung innerhalb 30 Tagen ist ein Skonto bis zu 2 Prozent zu gewähren. Die Gewährung von Ziel ist in jedem Falle besonders zu vereinbaren. Abzug eines sogenannten Meßagios ist unbedingt abzulehnen. Schon auf der Hauptversammlung 1905 in Cassel hatte der Buchdruckerverein nach einem Referat des Herrn Wilhelm Klinkhardt-Leipzig einstimmig sich für Abschaffung des Börsenblatt tür den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. Ostermeßzieles ausgesprochen. Das Meßagio ist aus den buchhändlerischen Geschäftsgepflogenheiten in früheren Zeiten auch auf den Verkehr des Verlegers mit seinen Lieferanten übertragen worden. Daß beide Einrichtungen nicht mehr recht in die neuzeitlichen Verkehrs- und Geldverhältnisse passen, muß wohl zugegeben werden. Immerhin bedeutet eine allgemeine Ablehnung des Meßagios eine weitere Erhöhung der Druckpreise gegen früher. Zum Schluß wird noch die letzte Bestimmung des Preistarifs: »Etwaige Reklamationen können nur innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden», bemängelt. Den im Geschäftsverkehr zwischen Buchdrucker und Verleger üblichen Geschäftsgebräuchen widerspreche diese Bestimmung, und da sie einseitig aufgestellt sei, entbehre sie jeder rechtlichen Wirksamkeit. Es sei zweifellos, daß der Zeitraum von 14 Tagen zur Feststellung von Mängeln bei geliefertem Werkdruck viel zu gering und in der Praxis nicht durchführbar sei. Auch vor unseren Gesetzen würde eine so kurze Frist nicht bestehen. Bei der bedeutenden Preiserhöhung des Tarifs und seinen verschiedenen unbegründeten, den Verleger schädigenden Härten dürfte es mit der endgültigen Durchführung des einseitig aufgestellten Preistarifs seine Schwierigkeiten haben. Zwar hat der Buchdruckeroerein seine Macht durch rührige Agitation in den letzten Jahren nach verschiedenen Seilen hin zu stärken gesucht und zur Durchführung des Tarifs und zur Bekämpfung der Preisunterbietung verschiedene neue Ein richtungen getroffen, aber auch der deutsche Verlegerstand ist nicht gewillt, wie das Erscheinen der Denkschrift beweist, jede ungerechte Belastung ruhig hinzunehmsn. Dies kann er um so weniger, wenn er sich die Rückwirkung der erhöhten Buchdruckpreise auf die Verlagstätigkeit und die Preise der Bücher und Zeitschriften klar macht. Neben der wesentlichen Erhöhung der Druckpreise ist auf die Verlagstätigkeit auch die beabsichtigte Gleichmäßigkeit dieser Preise von großem Einfluß. Die Preise sollen im ganzen Deutschen Reiche einheitlich werden, das einzig erlaubte Mittel im Wettbewerb soll die Leistungsfähigkeit sein. Diese müßte nach den berechtigten Anforderungen des Verlagsbuchhandels sich kennzeichnen in einer genügenden Auswahl guter und künstlerisch neuzeitlicher Schriften, in einem größeren Vorrat der einzelnen Schriften und Schrift größen, in korrektem Satz durch leistungsfähige Setzer, in guter Zurichtung und tadellosem Druck und endlich in schneller Ausführung aller Aufträge. Es ist klar, daß alle diese Forderungen nur Großbetriebe erfüllen können und daß eine strenge Einhaltung des Preistarifs die Verleger zur Bevorzugung dieser Betriebe bringen wird. Mit Recht sagt daher die Denkschrift: »So ganz unrecht wird die Gruppe der in der Opposition befindlichen Druckereibefitzer mit der Behauptung nicht haben, daß eine sehr große Anzahl von ihnen (kleinere und mittlere Betriebe) sich einfach ruinieren, geradezu ihr Todesurteil unter schreiben würde, wenn sie die durch den Tarif vor geschriebenen Preise verlangen wollte«. Sehr zu bedauern ist. daß durch den Preistarif das Verhältnis der Verlegerwelt zum Buchdruckgewerbe unzweifel haft weniger aufrichtig und gegenseitig weniger befriedigend werden wird. Die einzelnen Bestimmungen des Tarifs müssen, wie die Denkschrift ausführt, den Verleger veran lassen. die Kalkulationen und Rechnungen der Druckereien in Zukunft mit einem gewissen Mißtrauen zu betrachten. Dieses Mißtrauen ist wohl berechtigt denjenigen gegenüber, die gezwungen zugcben. daß sie bisher falsch gerechnet hätten, und die jetzt nach einem feststehenden, einseitig aus gestellten und nicht einwandfreien Schema zu kalkulieren verpflichtet find. Der Verleger wird tunlichst spezialisierte 47S
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