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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.03.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-03-23
- Erscheinungsdatum
- 23.03.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090323
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190903231
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
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67. 23. Marz 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dlschn. Buchhandel. 3565 Die Telegramme erleiden dadurch mindestens eine Verzögerung von 7^2 bis 8 Stunden. Kunstdruck- und Verlagsanstalt R.-G. vorm. Müller «K Lohse in Dresden. Bilanz am 31. Dezember 1908. Aktiva. Jnventarienkonto . . . . Lithographiezinkplattenkonto Bervielfältigungsrechtkonto . Originalekonto Fabrikatekonto Materialienkonto Kassakonto Wechselkonto Effektenkonto Kautionskonto Passiva. .k 180 000 — 151 800 — 39 000 18 700 — 5 400 19 000 96 000 6 500 211 026 5 342 627 02 12 247 74 50 875 1060 81 770 17 879 349 93 Aktienkapitalkonto . . . Hypothekenkonto .... Delkrederekonto .... Reservefondskonto . . Kontokorrentkonto . . . Gewinn- und Verlustkonto Gewinn- und Verlustkonto. Debet. ^ <8 700 OlAI- 89 '. 1 290 8V 43 7 304 07 38 748 75 879 349 93 Zinsen- und Skontokonto Handlungsunkostenkonto Delkrederekonto . . . . Abschreibungen . . . . Reingewinn Kredit. >4 6 853 63 49 250 21 2 500 — 44 156 48 38 748,75 141 509 07 Gewinnvortrag aus 1907 Mietertragskonto . . . , Effektenkonto . . . . . 7 997 15 181 25 1 665 60 131 6Ü5 07 141 609,07 Dresden, den 8. Februar 1909. Der Vorstand. (gez.) Ernst Müller. (gez.) G. Lohse. Die auf 4A festgesetzte Dividende ist mit 40 ^ pro Aktie für den Dividendenschein Nr. 11 sofort zahlbar bei der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt Abteilung Dresden, bei dem Bankhause Bassenge L- Fritzsche in Dresden und bei unserer Gesellschaftskasse. Der Aufsichtsrat besteht nunmehr aus folgenden Herren: Konsul Charl. W. Palmie, Vorsitzender, General z. D. Friedr. v. Götz, stellv. Vorsitzender, Kommerzienrat G. A. N. Fritzsche, Privatus Heinr. Seck, Direktor Ernst Müller. Dresden, den 18. März 1909. (gez.) Kunstdruck- und Verlagsanstalt A.-G. vorm. Müller L Lohse. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 68 vom 20. März 1909.) * Kunstsalon Keller K Reiner in Berlin. — Der Kunst salon Keller L Reiner in Berlin, jetzt Potsdamer Straße 122, wird im Herbst dieses Jahres in andere Räume übersiedeln, und Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. zwar in das in unmittelbarer Nähe gelegene Gebäude Potsdamer Straße 118b. Dieser stattliche Renaissancebau, der im Jahre 1833 vom Regierungsbaumeister Höniger errichtet wurde, wird einem umfassenden Umbau unterzogen. Es wird durch Vereinigung des Parterre- und Hochparterregeschosses eine große Eingangshalle in einer Höhe von 8,50 m gebaut, an die sich durch eine Freitreppe verbunden, im Hochparterre eine Reihe größerer Säle anschließt, von denen der letzte Teil, der für die permanente Gemäldeaus stellung bestimmt ist, ganz mit Oberlicht bedeckt sein wird. Auf das Gebäude, das nur drei Stockwerke enthält, wirdein viertes Stock werk aufgesetzt, das zur Aufnahme der Ateliers und Werkstätten bestimmt ist und zum Teil Oberlicht erhält. Im ersten, zweiten und dritten Stockwerk, die der Abteilung für Wohnungseinrich tungen Vorbehalten bleiben, wird eine Reihe künstlerischer Jnnen- räume eingerichtet werden. Mittelstands - Zeitung (H. m. b. H. in Wiesbaden. Handelsregistereintrag: Bekanntmachung. In unser Handelsregister Abteilung 6 ist heute unter Nr. 157 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Firma: »Mittelstand s- Zeitung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung« mit dem Sitze in Wiesbaden eingetragen worden. Der Gesellschaftsvertrag ist am 24. und 26. Februar 1909 ab geschlossen worden. Gegenstand des Unternehmens ist: Die Herausgabe der Mittelstands-Zeitung, oder, falls diese eingeht, einer anderen im Sinne der Mittelstan-dsvereinigung geleiteten Zeitung mit be liebigem Titel. Das Stammkapital betragt 20000 Geschäftsführer ist der Druckereibesitzer Alwin Bo ege in Eltville a. Rh. Falls mehrere Geschäftsführer bestellt sind, wird die Gesell schaft durch mindestens zwei Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen in der Mittel stands-Zeitung. Erfolgt die Bekanntmachung durch den Aufsichtsrat, so wird dieselbe von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder seinem Stellvertreter namens des Aufsichtsrats gezeichnet. Wiesbaden, den 8. März 1909. (gez.) Königliches Amtsgericht. Abt. 8. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 68 vom 20. März 1909.) -Die Honorare deutscher Romanschriftsteller. — Aus Ver legerkreisen erhalten wir folgende Zuschrift: (Red.) In der deutschen Presse tauchen von Zeit zu Zeit ruhmredige Schilderungen auf über die großen Honorare in- und ausländischer belletristischer Schriftsteller. Gegenwärtig macht wieder ein Feuilleton »Was Romane einbringen« die Runde durch eine Anzahl Blätter. Es stammt aus der N. G. C. (Neue Gesell schafts-Korrespondenz in Berlin, Herausgeber Eugen Zimmermann, Friedenau, und Or. Adolf T. Wille, Wilmersdorf). Darin ist die Rede davon, daß die illustrierten Zeitschriften den deutschen Romanschriftstellern die relativ höchsten Honorare zahlen. »Solche Honorare variieren für die meistgesuchten Autoren zwischen 15000 und 22000^/6.« Das mag ja nun für die dabei genannten Schrift steller ein ganz erfreuliches Ergebnis sein, wenn es auch hinter den fabelhaft hohen Honoraren ausländischer Schriftsteller noch weit zurückbleibt. Aber derartig ruhmredige Feuilletons haben für den deutschen Buch Verleger belletristischer Literatur auch eine große Schattenseite, besonders wenn, wie in dem vorge nannten Artikel, Sätze wie der folgende in das Publikum gebracht werden: »Im allgemeinen ist es bei uns üblich, daß den Au toren von dem Ladenpreis, für den der Roman verkauft wird, ein Fünftel zufüllt. Wird das Buch also für fünf Mark ver- Auflage von 1000 Exemplaren mithin 1000 Mark.« Was soll man zu einer derartigen Festsetzung sagen? — Mit dem Brustton der Überzeugung sagt der Verfasser des Feuilletons »im allge meinen ist es bei uns üblich«! Jetzt setzt sich natürlich in den Köpfen der Leser der Gedanke fest, daß bei belletristischen Werken 20 Prozent des Ladenpreises das allgemein übliche Honorar 465
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