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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1909
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.03.1909
- Sprache
- Deutsch
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3518 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 66, 22. März 1909. Sinne aufreizend oder anreizend zu wirken. Diese Postkarten unterliegen daher der Vorschrift des § 6 Absatz 1. Im vor liegenden Falle haben nach der tatsächlichen Feststellung des Land gerichts die Postkarten einen solchen Nebenzweck nicht, sie dienen vielmehr ausschließlich den Zwecken des Verkehrs und des täg lichen Lebens. Sie brauchen deshalb den Namen des Druckers, Herausgebers oder Verlegers nicht zu enthalten. (Urt. II. Straf- sen. 2. S. 686/08 v. 11. Dez. 1908.) * Wissenschaftliches Preisausschreiben. (Vgl. Nr. 61 d. Bl.) Berichtigung. — Der Name des Budapester Universitäts professors, der in Nr. 61 d. Bl. unter den vom ungarischen Minister des Innern ernannten Preisrichtern für eine medizinische Preisaufgabe genannt ist, ist von Györy (nicht: von Grösz). Vom Reichsgericht. Berichte über Gerichtsverhandlungen als wissenschaftliche Ausarbeitungen. — Von der Anklage des unberechtigten Nachdruckes ist am 5. Dezember v. I. der Redakteur der »Danziger Allgemeinen Zeitung« Bruno Müntz freigesprvchen worden. Er hatte einen von dem Nebenkläger Meldner verfaßten Bericht über eine Kammergerichtsentscheidung mit der Spitzmarke »Gehören Ausschachtungsarbeiten zu den eigentlichen Bauarbeiten?« fast wörtlich nachgedruckt. Vor Gericht bestritt er den wissenschaftlichen Charakter der Aus arbeitung; ein bloßes Referat über eine Gerichtsverhand lung sei keine wissenschaftliche Arbeit. Das Landgericht war der Ansicht, daß der Nebenkläger nur das wieder gegeben habe, was er in der Verhandlung gehört habe. Irgend eine wissenschaftliche Tätigkeit habe der Verfasser nicht damit ver bunden; sein Bericht sei lediglich ein vermischter Artikel tatsäch lichen Inhalts. — In seiner Revision behauptete der Neben kläger, es sei unzutreffend, daß er eigene Gedanken in dem Artikel nicht entwickelt habe. — Der Neichsanwalt hielt die Begrün dung des freisprechenden Urteils für sehr mangelhaft. Es könne nicht verlangt werden, daß in einer solchen Ausarbeitung wissen- chaftlicher Art eigene Gedanken wiedergegeben werden. Auch sei gegeben oder ob er nicht auch eine systematische Arbeit geleistet habe. Er beantragte die Aufhebung des Urteils. — Das Reichs gericht hob das Urteil auf und verwies die Sache an ein anderes Gericht, nämlich an das Landgericht Elbing. — In einer an demselben Tage verhandelten anderen Sache war derselbe Redakteur von der gleichen Anklage freigesprochen worden. Die hiergegen von dem Nebenkläger Journalisten F. ein gelegte Revision wurde dagegen vom Reichsgericht verworfen, weil der wissenschaftliche Charakter des fraglichen Artikels mit ausreichender Begründung verneint war. Lentze. Die amerikanische Bücherproduktion im Jahre 1908. — Die Zahl der Bücher, die während des Jahres 1908 in den Ver einigten Staaten erschienen sind, zeigt gegenüber dem Vorjahre einen kleinen Rückgang, indem den 9620 Büchern des Jahres 1907 nur 9254 im Jahre 1908 gegenüberstehen; allerdings ist dabei zu bedenken, daß das Jahr 1907 die höchste Produktion aufzuweisen hatte, die bisher in den Vereinigten Staaten erreicht worden ist, und daß aus bekannten wirtschaftlichen Gründen eine Abnahme der Bücherproduktion im letzten Jahre nicht unerwartet kommen konnte. Von den Büchern des letzten Jahres waren 8745 Neu erscheinungen, 509 Neuauflagen, während im vorhergegangenen Jahre diese beiden Hauptgruppen die Werte 8925 und 695 er reicht hatten. Die einzelnen Posten, aus denen sich diese Summe zusammen setzt, werfen, wie »'I'be kud1i3ll6i8 Wsskl)'« mitteilt, bezeichnende Lichter auf die Entwicklungstendenzen, von denen das gegen wärtige geistige Leben der Vereinigten Staaten beherrscht ist. In erster Reihe muß die starke Zunahme der erzählenden, ins besondere der Romanliteratur und die den Gegensatz dazu bildende Abnahme in fast allen übrigen Zweigen der Literatur auffallen. Die Zahl der erzählenden Werke, die im Jahre 1908 in den Vereinigten Staaten erschienen sind, beträgt 1489 und übertrifft damit den hierin bisher erreichten höchsten Wert (1907) um volle 318 Titel. An zweiter Stelle halten sich, wie üblich, theologische und religiöse Werke, die aber gegenüber dem Vorjahre einen Rückgang um 60 aufzuweisen haben; Gedichte und Dramen haben einen Rückgang um 75 Bücher zu verzeichnen und sind dadurch von der vierten an die fünfte Stelle gerückt, den gleichen Rückgang zeigen auch biographische Werke, Briefwechsel usw. Jugendbücher wurden 142 weniger veröffentlicht als im Vorjahr, Bücher über Kunst, die 1907 stark vertreten waren, 82, Reisebeschreibungen usw. 67, während außer der Erzählungsliteratur nur in ganz wenigen Zweigen, darunter Geschichte, politische Wissenschaften, Philosophie und Nachschlagewerke eine Vermehrung der Produk tion eingetreten ist. Die genaueren Zahlen für die einzelnen Literaturgattungen zeigt die folgende Übersicht. 1907 1908 Erzählungsliteratur. . . 1150 21 1458 31 Theologie und Religion . 831 45 776 40 Rechtswissenschaft . . . 626 81 579 43 Gedichte, Dramen . . . 686 11 611 11 Gesammelte literarische Werke 630 14 605 10 Politisches und Soziales. 484 37 518 31 Praktische Künste . . . 292 59 483 66 Biographien, Briefwechsel 580 23 508 20 Naturwissenschaft, Mathe- matik 613 93 429 49 Jugendliteratur .... 592 11 459 2 Geschichte 393 22 409 14 Reisebeschreibungen, Erd- 453 29 383 32 Unterrichts- u. Erziehungs- bücher 432 33 348 32 lehre 309 152 266 71 Nachschlagebücher, Lexika 63 6 251 22 Kunst 311 12 232 9 Philosophie 145 18 171 12 Häusliches,Landwirtschaft- liches 145 137 18 Sport und Unterhaltung 88 9 71 3 Humoristisches .... 102 s 51 — Summe 8 925 695 8 745 509 695 609 9 620 9 254 Von diesen Büchern waren 6349 von amerikanischen Ver fassern geschrieben gegen 6517 im vorhergegangenen Jahre; von englischen oder sonstigen ausländischen Verfassern geschrieben, aber in Amerika hergestellt waren 1145 gegen 1319 im Jahre 1907, und 1760 wurden von fertigen Büchern oder den Druckbogen nachgedruckt gegenüber 1784 im Jahre 1907. Die Neudrucke aus ländischer Bücher waren, wie gewöhnlich, am stärksten auf dem Gebiete der Erzählungsliteratur, nämlich 456, immerhin aber be deutend geringer als in früheren Jahren, wo fast die doppelte Zahl englischer und sonstiger ausländischen Romane nachgedruckt zu werden pflegte; besonders merkbar nachgelassen hat der Nach- (Nach: »Itis kubligbsrs >VesIrI^«.) Rechtliches und Geschäftliches aus der Geschichte des französischen Buchhandels. — Im jüngsten Heft der »Uevus äes vsux Älonck68« setzt der Vicomte d'Avenal seine Abhandlung über »Die Bücher seit siebenhundert Jahren« mit einigen recht lichen und kaufmännischen Ausblicken auf das Schriftsteller- und Verlegergewerbe fort, die zum Teil auch in weiteren buchhänd lerischen Kreisen Interesse verdienen dürften. Auch in Frankreich war, wie wir diesen Ausführungen entnehmen, der Begriff des literarischen Eigentums bis in eine sehr junge Zeit, wenn auch nicht völlig unbekannt, so doch tatsächlich nicht in Kraft. Wenn einmal das Recht an einem Werke dem Ver fasser oder Verleger (Drucker) zugestanden war, so war dies auf Grund eines besonderen königlichen Privilegiums, nicht aber in Anerkennung eines allgemeinen literarischen Eigentums begriffs der Fall. Manchmal gingen diese Privilegien bemerkens wert weit; so verbot z. B. das dem Roman Polexandre von Gomberville im Jahre 1637 gewährte Privileg nicht nur die Tafeln, Holzschnitte und Titelblätter aus diesem Roman nachzu bilden (bei 15 000 Francs Buße), sondern auch »irgendwelche
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