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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.03.1909
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.03.1909
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- Deutsch
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65. 20. März 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 3451 zuwirken, ist gerechtfertigt; auf diese Weise würde auch die Forderung, das; die Leistung der Gegenleistung, also hier die Bezahlung der Benutzung des Telephons zu entsprechen habe, in einer den modernen Verkehrs- und Erwerbsverhältnissen an gemessenen Form erfüllt werden.« Der Gesamtvorstand des Bundes der Industriellen gab gleich zeitig seinem Bedauern darüber Ausdruck, daß das Reichspostamt den Gesetzentwurf in allen wesentlichen Punkten unverändert vor den Reichstag gebracht hat, obgleich die Vertretungen von Handel und Industrie vorher einmütig die schwersten Bedenken geäußert habeu. Der Gesamtvorstand beschloß ferner, sich mit Reichstags abgeordneten in Verbindung zu setzen, um ihnen darzulegen, wie sich die Fernsprechverhältnisse gestalten würden, wenn der vor liegende Entwurf tatsächlich Gesetz werden sollte. Gegen die neunstündige Arbeitszeit in Kontoren. (Vgl. Nr. 61 d. Bl.) — Der Zentralausschuß Berliner kauf männischer, gewerblicher und industrieller Vereine hat gegenüber dem von der Gewerbekommission des Reichstags an genommenen Anträge auf Einführung der neunstündigen Arbeits zeit in den Engrosgeschäften und Kontoren mit allen gegen eine Stimme einen Beschluß gefaßt, in dem es u. a. heißt: »Der Zentralausschuß protestiert auf das energischste gegen den Versuch, Handel und Industrie durch eine Reglementierung und Verkürzung der Arbeitszeit nunmehr auch in ihrer Bewegungs freiheit und Leistungsfähigkeit noch weiter einzuschränken und ein zuengen. Eine Schematisierung der Arbeitszeit mag im Detail- Handel, wenn auch für viele nur mit schweren Opfern, durchführ bar sein; aber sie ist in ganz überwiegender Mehrheit bei den Engrosgeschäften und Kontoren undurchführbar angesichts der Ver schiedenartigkeit der Betriebe, des Wechsels der Moden und Konjunkturen, der Abhängigkeit von äußeren, im voraus nicht bestimmbaren Faktoren. Der Zentralausschuß gibt deshalb der bestimmten Erwartung Ausdruck, daß Volksvertretung und Regierung dem Beschlüsse der Gewerbe-Ordnungs-Kommission die verfassungsgemäße Zustimmung versagen werden, und be auftragt das Präsidium, die vorstehende Resolution in Form einer Eingabe zur Kenntnis der gesetzgebenden Körperschaften zu bringen.« (»Der Tag.«) Eingetragene Ltadtbibliothekcn in Frankreich. — Die Regelung des Stadtbibliothekwesens in Frankreich weist manche Eigentümlichkeiten auf, die sich von den entsprechenden Einrich tungen in Deutschland wesentlich unterscheiden. Eine besonders auffallende, bei uns kaum bekannte Einrichtung dürfte die der »eingetragenen« Bibliotheken (Uib1iotbegu68 els.68668) sein, deren Verwaltung ziemlich weitgehenden Beschränkungen unter worfen ist. Durch Gesetz vom 1. Juli 1897, Absatz 6, sind nämlich die Bürgermeister gewisser französischer Städte in der Wahl der Vorstände und Beamten ihrer Bibliotheken einer Beschränkung unterworfen; der Wortlaut des Gesetzes sagt: »Für die eingetragenen Stadtbibliotheken, von deren Be- deutung dem Minister durch Beschluß des Ausschusses der staat lichen und städtischen Bibliotheken Kenntnis gegeben worden ist, müssen die Bürgermeister der betreffenden Städte die Kon servatoren oder Bibliothekare unter den diplomierten Schülern der I^eols Ü63 Okart.68 oder unter solchen Kandidaten wählen, deren Befähigung zu einem solchen Amte durch eine Prüfung nach gewiesen ist. Die Eintragung der Stadtbibliotheken wird durch ministeriellen Erlaß angeordnet. Die Ausgaben für Personal- und Sachbedürfnisse bleiben zu Lasten der Städte.« Die Städte, auf die diese Bestimmung bisher Anwendung gefunden hat, sind an Zahl 35, nämlich Aix (Uibliotbegus Nch'anech, Amiens, Arras, Auxerre, Avignon (Bibliothek und Mus6e Calvet), Besan^on, Bordeaux, Caen, Cambrai, Carpentras, Chülons-sur- Marne, Chartres, Clermont - Ferrand (Stadt- und Universitäts bibliothek), Dijon, Douai, Grenoble, Lille, Limoges, Lyon (Stadt bibliothek und Bibliothek äe8 ?3.lai8 cke8 ^.rt.8), Marseille, Mont pellier, Nancy, Nantes, Nizza, Nimes, Orleans, Poitiers, Reims, Rennes, Rouen, Saint-Etienne, Tours, Toulouse, Troyes, Ver sailles. Diese Zahl ist freilich bedeutend kleiner als die Zahl jener französischen Stadtbibliotheken, in denen, um die Worte des Gesetzes von 1897 zu gebrauchen, ein wichtiger Staatsbesitz vor handen ist; für die praktische Durchführung dieser Bestimmung kommt es eben nicht nur auf den schützenswerten Besitz, sondern auch darauf an, daß die betreffende Stadt genügende Mittel auf wenden kann oder will, um einen Berufsbibliothekar zu besolden. Eine allgemeine Durchführung dieser Bestimmung dürfte also wohl erst dann zu erwarten sein, wenn sich der Staat entschließt, zur Besoldung der Bibliothekare in diesen Städten nach Maßgabe der Größe des Besitzes, der in ihren Bibliotheken als »Staats besitz« vorhanden ist, beizutragen. .Kranken - Unterstützungs - Kasse für Buchhändler in Stuttgart. — Die ordentliche Generalversammlung der ein geschriebenen Hilfskasse fand am 25. Februar d. I. unter dem Vorsitz des Herrn Theodor Märcker statt. Die Zahl der Mit glieder betrug Ende Dezember 1908 253. Die großen Leistungen der Kasse, an die von Jahr zu Jahr größere Ansprüche gestellt werden, erhellen am besten aus nachstehenden Zahlen: An Krankengeldern wurden im verflossenen Jahre gezahlt 2234^ 75 c), für ärztliche Behandlung 2755 58 H, für Heilmittel, Kranken hausverpflegung und Sterbegelder 2264 ^ 77 «). Da die außer gewöhnlich hohen Leistungen in den letzten Jahren dazu geführt hatten, das angesammelte Kapital anzugreifen, so wurde das uns zugefallene reiche Vermächtnis des verstorbenen Perlagsbuch händlers Hermann Schönlein im Betrage von 20 000 als Zeichen hochherziger und edler Gesinnung besonders dankbar und freudig empfunden. Diese große Zuwendung ermöglicht es der Kasse, auch weiterhin in fürsorgender Weise den großen Anforde rungen gerecht zu werden. Nachdem Herr Märcker mit tief empfundenen Worten des edlen Wohltäters gedacht hatte, wurde die Wahl des Vorstandes vorgenommen, der mit der Änderung, daß Herr Anton Glaser das Schriftführeramt angenommen hat, in der bisherigen Zusammensetzung verbleibt. E. Büsching. Krebs«, Verein jüngerer Buchhändler in Berlin. Lite rarischer Abend. — Unser Mitglied Berthold Kaufmann fand am 24. Februar im kleinen Saale des Vereinshauses A. Ostermann, Berlin, Wilhelmstraße, eine nicht allzu zahlreiche, aber desto aufnahmefähigere Zuhörerschaft zu dem vom »Krebs« angesagten Vortrage: Die deutsche Literatur der letzten Jahr- zehnte in ihren Hauptströmungen und Hauptvertretern. Ein Be richt über den Inhalt des Vortrages erübrigt sich durch die Nen nung des Titels. Hervorgehoben werden muß aber die delikate, flüssige Form, in die der Redner die Überfülle des ihm zuströmenden Stoffes zu gießen wußte. Obwohl die Notwendigkeit, innerhalb einer- knappen Stunde ein übersichtliches Bild über die Entwicklung der neueren Literatur zu geben, ihn zwang, vielfach nur das Wesent lichste hervorzuheben und in der Auswahl der näher zu be handelnden Erscheinungen auf dem deutschen Parnaß sich sehr zu beschränken, bot er doch eine charakteristische Studie voll scharfer kritischer Bemerkungen. Das Erfreulichste an dem Vortrage aber war vielleicht das den Zuhörern sich unmittelbar mitteilende Ge fühl, daß hier ein verständnisvoller, warmherziger Genießer der Literatur von den Freuden erzählte, die ihm durch die Werke der Dichter bereitet worden waren. Koestler. Ter erste englische Bibliograph. — Gegen Ende der »Oomwonv63.Itb«-Zeit, genauer gesprochen im Jahre 1657, ver faßte und veröffentlichte ein Buchhändler in New Castle namens William London die erste planmäßig ansgearbeitete englische Bibliographie. Der Titel des sehr seltenen und in vieler Hinsicht interessanten Buches lautet (übersetzt): »Ein Katalog der verkäuf lichsten Bücher in England, ordentlich und alphabetisch angelegt. Unter den Stichworten Gottesgelehrtheit, Geschichte, Natur- und Heilkunde, Rechtskunde, Rechenkunde .... mit hebräischen, griechischen und lateinischen Büchern für Schulen und Gelehrte. Die gleiche Arbeit bisher noch nie von jemandem besorgt... London, gedruckt im Jahre 1657.« Auf der gleichen Seite befindet sich ein Hinweis, daß der Verfasser auch Globen, Landkarten, französische und holländische Bilder, Papier in den verschiedensten Preislagen, das beste englische Wachs und andere Dinge in seinen Laden feil halte. Das Buch beginnt mit einer Widmung »an den Adel, die Diener des göttlichen Worts, und andere Leute von Stand in den nördlichen Grafschaften« und sucht diese nachdrücklich davon zu 449*
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