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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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3402 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 64 10. März 1909 den vorgeschriebenen Reisebericht dem Verein eingeliefert. — Die Zahl der Mitglieder betrug am 1. Januar 57, darunter 6 passive. — Zum Vorsteher des Vereins wurde A. Kotkavuori (zugleich Redakteur des finnischen Buchhändlerblatts) wiedergewählt, ebenso wurden O. Ab erg (2. Vorsteher), E. Lindell (Sekretär) und Fräulein H. Sand ström (Kassiererin) wiedergewählt. Zur Ver anstaltung einer gemeinsamen Schlittenpartie und Unterhaltung am 21. März wurde ein Festausschuß gebildet. (Nach: »IZoIrbanäslstickn. kör l'inlanä«.) * Neue Bücher, Kataloge rrsw. für Buchhändler: äs Ue^cks. 8°. 236 8. 4810 ö§rn. — Vsistsi^srun^ vom 26. Närx bis 3. .^pril 1909 bei UuiAsrsäi^k L Nisrmans Bücher — Menschen — Dinge. Besprochen von Robert Prager. Neue Folge. (Sonderabdruck aus dem Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel.) 8°. IV, 188 S. Berlin 1909, Verlag von R. L. Prager. 2 ord. Personalnachrichten. * Gestorben: am 12. März, im Alter von achtundsiebzig Jahren, Frau Emma List in Leipzig, die Witwe unsres am 6. Fe bruar 1892 verstorbenen Kollegen Felix List, in Firma List L Francke in Leipzig. Sprechfaul. Giro- oder Scheckverkehr? Allzuviel ist ungesund, das kann man heute auch vom Scheck verkehr sagen. Sehr viele Zahlungen, die durch Überweisung von Konto zu Konto erledigt werden könnten, werden ganz unnötigerweise immer noch durch Ausschreibung von Schecks geleistet. Dadurch wird das Schreibwerk nicht vermindert, sondern nur noch vermehrt. Schecks ausschreiben kann nur derjenige, der ein Reichsbank- Girokonto, ein Bankkonto oder ein Postscheckkonto hat. Vor Ausschreibung eines Schecks sollte der Zahlungspflichtige prüfen, ob der Zahlungsempfänger Inhaber eines solchen Kontos ist. Dieses wird gewöhnlich in dessen Rechnungsauszügen an gegeben, ist aber auch aus dem offiziellen Adreßbuche des Deutschen Buchhandels ersichtlich. Hat der Zahlungs empfänger ein Reichsbank-Girokonto oder ein Bankkonto, so hat der Zahlungspflichtige, wenn er ein Bankkonto hat, gar nicht nötig, erst einen Scheck auszuschreiben; er beauftragt vielmehr seine Bank, auf das Reichsbank-Girokonto des öl. öl. in öl. oder an die betreffende Bankfirma für öl. öl. in öl. den zu nennenden Geld betrag zu überweisen. Mehrere derartige Aufträge können in einem Briefe zusammengefaßt werden, was gegenüber der Aus schreibung einzelner Schecks und deren Versendung eine große Arbeitsersparnis bedeutet. Diese Überweisungen gewähren eine größere Sicherheit und garantieren eine schnellere Überkunft des Geldes als die Zahlungsweise durch Ausschreibung und Über sendung von Schecks. Hat sowohl der Absender als auch der Empfänger ein Reichsbank-Girokonto, so erfolgt die kostenfreie Überweisung eines Geldbetrages von Konto zu Konto durch roten Scheck. — Wohnt der Zahlungspflichtige am Sitze einer Reichsbankanstalt, so kann er durch deren Vermittelung, auch wenn er selbst kein Reichsbank-Girokonto hat, doch Gelder auf das Reichsbank-Giro konto seines Gläubigers überweisen gegen Zahlung einer Gebühr von 10 H für je 1000 mindestens jedoch 30 H. Hat der Zahlungsempfänger ein Reichsbank-Girokonto, so kann nicht bloß der Inhaber eines Postscheckkontos mittels Postgiro formulars, sondern auch jeder andere mittels einer portofreien Zahl karte, auf deren Abschnitt airzugeben ist, welchem Girokonto die Reichsbank den Betrag gutschreiben soll, Gelder auf das Postscheck- kontoderNeichsbank (wohlgemerkt: am Sitze eines Postscheckamtes*) überweisen. Da jedoch die vorhin erwähnte Reichsbankgebühr**) in jedem Falle, auch wenn der betreffende Inhaber eines Reichs bank-Girokontos am Sitze des Postscheckamtes wohnt, außerdem die Postgebühr (5 H für je 600 .^), wenn das Geld durch Zahl karte eingegangen ist, von dem zu überweisenden Betrage zurück behalten werden, so muß der Absender diese Gebühren mit über weisen. (Vgl. hierzu Nr. 42 d. Bl., S. 2236.) Hat sowohl der Absender als auch der Empfänger ein Postscheckkonto, so überweist der Zahlungspflichtige den Geld betrag von seinem Konto mittels Postgiroformulars auf das Konto seines Gläubigers. — Hat nur der Empfänger ein Post scheckkonto, so können auf dieses Zahlungen bis zur Höhe von 10 000 ^ an jeder Postanstalt mittels Zahlkarte kostenfrei von jedermann geleistet werden. Hat nur der Zahlungspflichtige ein Postscheckkonto, so leistet er seine Zahlung durch Scheck, schickt diesen aber nicht an seinen Gläubiger, sondern an sein Postscheckamt, das den Be trag dem Empfänger durch die Pvstanstalt seines Wohnortes mittels Zahlungsanweisung bar auszahlen läßt. Für die Versendung von Schecks an Zahlungsempfänger bleiben also nur diejenigen Fälle übrig, wo eine Überweisung durch eine Bank oder ein Postscheckamt nicht möglich ist. Wenn also der Gläubiger weder ein Reichsbank-Girokonto, noch ein Bankkonto, noch ein Postscheckkonto hat, das letztere auch dem Zahlungspflichtigen fehlt, dann mag dieser durch Übersendung eines Schecks seinen Gläubiger befriedigen, vorausgesetzt, daß der letztere an einem Bankplatze wohnt. Ist dies nicht der Fall, so entstehen ihm durch Einlösung des Schecks nicht geringe Unkosten, die man ihm doch nicht zumuten sollte. — Mögen diese Zeilen dazu beitragen, die Scheckflut auf das richtige Maß einzu- dämmen und den Geldverkehr in die zur Verfügung stehenden einfacheren Bahnen zu weisen! Paderborn, 16. März 1909. Franz Honselmann. *) Es bestehen in Deutschland 13 Postscheckämter, und zwar in Berlin, Breslau, Cöln, Danzig, Frankfurt (Main), Hamburg Hannover, Karlsruhe (Baden), Leipzig, Ludwigshafen (Rhein) München, Nürnberg und Stuttgart. **) Diese ist eine große Härte für die Girokonto-Inhaber zumal da sie die Gebühr auch für Überweisungen von ihrem Post scheckkonto auf ihr Girokonto bei der Reichsbank zahlen müssen (vgl. Nr. 22 d. Bl., S. 1193). Da die Postscheckämter ein Giro konto bei der Neichsbank führen, so müßten sie wie jeder andere Girokonto-Inhaber Überweisungen durch die Reichsbank kostenfrei ausführen können. Deshalb ist der in Nr. 56 d. Bl., S. 2949 unter 6 erwähnte Antrag des Herrn vr. C. Goedeckemeyer in Rödelheim auf Aufhebung dieser Gebühren durchaus gerechtfertigt und höheren Orts dringend zu befürworten. Achtung! <Vgl. Nr. 62 d. Bl.> Wagner <L Debes, Baedeker und Müller - Fröbelhaus auf neue Landkarten zu reisen, zeigte sehr eingehende buchhändlerische und Firmenkenntnisse und behauptete, von den betreffenden Firmen Provisionen zu beziehen und die von Schulen erhaltenen Auf träge jeweilig einer Sortimentsfirma am Platze zu überweisen. Von mir sofort eingeholte Erkundigungen bei zwei der ob genannten Firmen ergaben das Unwahre der Behauptung. Der Reisende, der sich hier Schindler nannte und nach einigen Tagen wieder vorsprechen wollte, kam zu einer Zeit nochmals zurück, wo er mich nicht anzutresfen erwarten konnte, und bat um einen kleinen Vorschuß. Zu der bereits gemachten Personalbeschreibung möchte ich hinzufügen, daß der Mann etwa 1.65 ur groß ist, viel hustet und lungenkrank zu sein scheint. Die oberen Schneidezähne fehlen ihm. Mit den buchhändlerischen Verhältnissen der Dresdener- Firma und den Firmen in Dessau scheint er sehr genau bekannt zu sein. Vorsicht ist jedenfalls am Platze! Hannover, den 17. März 1909. A. Troschütz. Fr. Cruse's Bnchhdlg.
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