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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.01.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-01-29
- Erscheinungsdatum
- 29.01.1923
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. iX- 24, 2g, Januar 1923, Bekanntmachung. An unsere Mitglieder! In Nr, 13 des Bbl, 1923 finden die Mitglieder des Deutschen Verlegerdereins die Einladung zur Gründung einer Abrechnungs-Genossenschaft Deutscher Buchhändler, unterstützt ausser vom Vorstande des Deutschen Verlegervereins, von den Vorständen der Vereinigung der Kunstverleger, des Ver bandes der Kreis- und Ortsvereine und der Buchhändlergild«, Die Gründung der Abrechnungs-Genossenschaft Deutscher Buchhändler m, b. H. bildet den Abschluss der Massnahmen, welche die Errichtung der von Herrn Robert Voigtländer vor mehreren Jahren vorgeschlagenen Buchhändlerbanl vorbereitet haben. Nachdem die Durchführung des Gedankens innerhalb des Bör-senvereins, insbesondere durch den dafür eingesetzten Vcr- kehrsausschuß, sich als undurchführbar erwiesen hatte, beschloss der Vorstand des Deutschen Verlegervereins, die Angelegenheit von sich aus durchzuführen, Verhandlungen der Herren Robert Voigtländer und Carl Linnemann führten zum Abschluß des nachstehenden Vertrages zwischen dem Deutschen Verlegerberein und der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt: 1, Die Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt übernimmt es, durch ihre Abteilung Buchhandel eine Abrechnungsstelle für Forderungen von Verlags- und Sortimentsbuchhänd lern und umgekehrt einzurichten und zu führen, Wer die Art der Geschäftsführung find in einer gemeinsam ausge stellten Geschäftsordnung genaue Abreden getroffen, die jederzeit durch neue Abreden abgeändert werden können, 2, Zugelassen zum Verkehr durch die Abrechnungsstelle sind nur Mitglieder des Deutschen Verlegervereins und solche Sortimentsbuchhändler, die sich dazu schriftlich bereit- erklärt haben, 3, Der ^Deutsche Verlegervereiu will versuchen, zur Durch führung dieses Planes eine besondere buchhändlerische Genossenschaft m, b, H, zu gründen, deren Mitgliedschaft sämtliche Mitglieder des Börsenvereins der Deutsche» Buchhändler, des Vereins der Deutschen Musikalienhändler oder der Vereinigung der Kunstverleger E, V, erwerben können. Komm! diese Genossenschaft zustande, so ist sie berechtigt, in diesen Vertrag mit der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt an Stelle des Deutschen Verlegervereins einzutreten, 4, Tritt der Vertrag mit der zu gründenden Genossenschaft in Kraft, so gilt er auf unbestimmte Zeit, kann jedoch von jedem der beiden Vertragschließenden spätestens drei Monate vorher zum Schlüsse eines Kalendervierteljahres aufgekündigt werden. Außerdem wurden die Einzelheiten des Verfahrens der Buchhändlerbank zwischen den Parteien vereinbart. Am 1, De zember 1922 fand in Berlin die Gründung der Abrechnungs- Genossenschaft Deutscher Buchhändler m, >b, H, statt; Gründer waren die Vorstandsmitglieder des Deutschen Verlegervereins und die Verlagsbuchhändler Robert Voigtländer, Jäh und Reimer, Nach förmlichem Abschluß der Verhandlungen mit der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt und Gründung der Ab rechnungs-Genossenschaft war die Aufgabe des Deutschen Vcr- legervereins gelöst, und es teilt« daher der Vorstand am 22, Ja nuar 1923 der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt mit, daß nach K 3 des Vertrages nunmehr die Rechte und Pflichten des Deutschen Verlegerveieins auf die Abrechnungs-Genossenschaft übergehen. Wir bitten nun alle Mitglieder des Deutschen Verleger- Vereins, einmütig ihren Beitritt zu der Genossenschaft zu erklären und damit, jeder an seinem Teil, endlich den be stehenden Abr e ch nun g smi tzstän d e n ein Ende zu bereiten. Jeder Beitretende spart große Summen im Ver gleich zu dem Aufwand«, der jetzt nötig ist, um Außenstände recht zeitig und vollwertig einzuzichen. Durch Reden und Klagen ist bisher nichts gefördert worden, nur die Tat hilft, und dazu laden wir hiermit ein. Keiner fehle! Dann wird's gelingen! Ter Vorstand des Deutschen Vcrlegcrvereins, vr, G e o r g P a e t e l, P a u l O l d e n b o u r g,, vr, Oskar Sieb eck, vr, Otto Bielefeld, Carl Linnemann, vr, Alfred D r u ck e n m ü l l c r. Buchhändlerverein der Provinz Brandenburg. Endlich ist ein Anfang gemacht mit Erlösung von Klein- arbeit, die im besonderen das Sortiment so unerträglich belastet, durch Gründung der Abrechnungs-Genossenschaft Deutscher Buchhändler. Der Zweck derselben und di« Einfachheit des Verfahrens, durch das Ordnung geschaffen und Reibungen vermieden werden, ist von allen Kollegen sicher erkannt. Trotzdem möchten wir au unsere Mitglieder die Bitte richten, soweit dies noch nicht gesche hen, unverzüglich di« Anmeldung zum Beitritt abzusen - den, damit die Tätigkeit der Genossenschaft in aller Kürze be ginnen kann. Jede Verzögerung bedeutet Zeit- und Geldverlust! Brandenburg-Havel, am 2V, Januar 1923, Der Vorstand des Buchhändlervereins der Provinz Brandenburg, Fritz Holzapfel, Vorsitzender, Bekanntmachung. Im Anschluß an den Aufruf voin 22, Januar 1923 (Bbl, Nr, 29 vom 24,'Januar 1923) bitten wir, die für das Ruhrgebiet bestimmten Spenden auf das Konto des Börsenvereins der Deut- scheu Buchhändler bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig, Sonderkonto Ruhrspende, zu überweisen. Insoweit bereits buchhändlerische Vereine eine eigene Samm lung ins Leben gerufen haben, dürfte es sich empfehlen, die Samm lung vorerst an einem bestimmten Tage abzuschließen und das Ergebnis der genannten Zentralstelle zuzufllhren derart, daß dann der Börsenverein den Gesamtbetrag als einen einheitlichen Beitrag des deutschen Buchhandels weiterleitet, Leipzig, den 28, Januar 1923, Geschäftsstelle des Borscuvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr, Ackermann, Syndikus, Zur Verkaufsordnunq für Auslandlieferungen Die Valuta-Kommission hat laut Beschluß vom 24, Januar 1923 die Verkaufsordnung für Auslandlieferungen in einigen Punkte» geändert und ergänzt. In der Veröffentlichung des gesamten Textes der Verordnung in der heutigen Nummer des Börsenblattes find die von der bisherigen Fassung abweichen den Bestimmungen durch Sperrdruck besonders kenntlich gemacht worden. Die neue Fassung tritt mit dem Tage der Veröffent lichung im Börsenblatt in Kraft, Z 5^ hat eine Ergänzung erfahren. Obwohl nach der bis herigen Fassung der Ordnung der Exportsortimenter verpflich tet war, die Meldungen an den Verlag gemäß den von der Autzen- Handelsnebenstelle für das Buchgewerbe erlassenen Vorschriften zu erledigen, und in den von der Außenhandelsnebenstelle mit Genehmigung des Außenhandels-Ausschusses ausgestellten Richt linien für die Übersendung der Duplikatfakturen für Krenzbcnd- scndungen ein« Frist von zehn Tagen, gerechnet vom Verscndnngs- tage, vorgeschriebe» ist, häuften sich die Klagen, daß die Ein sendung der Duplikatfakturen mit großen, vielfach monatelangcn Verspätungen erfolgt. Infolge der Geldentwertung, die zu rascher Erfüllung aller Geldverbindlichkeiten drängt, muß aus solcher Säumnis dem Verleger erheblicher Schaden erwachsen. Zudem handelt es sich iu den Fällen, wo für die ausgeführte Buchware Auslandpreise in fremder Währung festgesetzt sind, tu» Valntengeschäfte; es kann dem Verleger kaum angesonnen wer-
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