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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1908
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.06.1908
- Sprache
- Deutsch
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selbst das Bestreben haben, das Gesunde zu erkennen, und er kann einen Stolz darein setzen, mit ihm zu arbeiten. Wer für ideale Interessen irgendwie wirken will, bedarf starker praktischer Fähig keiten. Ein Buchhändler, der mit knappem Kapital das Geschäft eröffnet, muß von Anfang an grob verdienen, um sich er halten zu können. Aber auch wer mit ausreichenden Mitteln begonnen hat, kann nur mit weisem Maß, unter sorgfältiger Berücksichtigung der Umstände, den kulturellen Aufgaben dienen. Der wahre Idealist muß ein vorsichtiger Rechner sein, kein phantastischer Spieler. Wer aber die Ehre hat, mit geistigen Gütern, mit den Werken der Klassiker, Hebbels, Kellers, Mörikes, Storms, Dehmels, mit den Schriften der Hcttner, Lamprecht, Bischer, Naumann, Muthcsius zu handeln, von dem kann man verlangen, daß er nicht ausschließlich das Erwerben von Reich- tümcrn anstrebt. Der wahrhaft Gebildete wird stets eine Buch handlung vorziehen, in der eine geistige Kraft an den geistigen Dingen waltet.» Der Artikel kommt dann auf einzelne Erscheinungen der Unterhaltungslektüre zu sprechen, die wir hier übergehen, und erwähnt noch, wie der Buchhändler Minderbemittelten durch sorgfältige Kenntnis der zahlreichen billigen Bibliotheken behilf. ltch sein kann. Zum Schluß kommt er noch aus einen Aufsatz von Felix Poppenberg von der »Schausensterkultur -, von der Kunst, Waren auszulegen, zurück. Diese Anregungen sollen hier noch Platz finden: -Auch der Buchhändler kann das Schaufenster in angenehmer und anregender Weise schmücken. Er kann die einzelnen Schau fenster einheitlich stilisieren. Cr kann einmal eine Bücherei zusammenstellcn, in der auf Ausstattung Wert gelegt ist, und so der buchgewerblichen Sache dienen. Er kann ein andermal eine Übersicht über kunstgewerbliche Schriften geben und Werke von Scheffler, Muthcsius, Lux, Naumann, Schnitze-Naumburg mit den Zeitschriften von Bruckmann, Koch, Lux vereinigen. Er kann einen Überblick geben über die moderne religiöse Bewegung und neben Kalthoff, Naumann, Traub, Bonus die religions- geschichtlichcn Volksbücher legen. Er kann den neueren Roman in Büchern darstellen. Er kann Teile des Schaufensters der Mörike-, der Hcbbelliteratur oder einer überschau über billige Bibliotheken einräumen. Zu alledem gehört systematische Arbeit, Organisations kraft, Umsicht, Energie: Lust und Liebe, die nicht nur die Fittiche zu großen Taten, sondern zu allen Leistungen des von Goethe oft berufenen tätigen, tüchtigen Mannes sind». Untüchtige Ansichtspostkarte«. Entscheidung des Reichsgerichts. (Nachdruck verboten.) — Der Prozeß Moltke- Harden hatte im vorigen Winter dem Geschäftsführer einer Verlagsfirma, Karl Esters, Veranlassung gegeben, eine Anzahl von Postkarten mit Abbildungen herauszugeben, die sich auf homosexuelle Dinge bezogen nnd bestimmt waren, die anormale Geschlechtscmpfindung zu verulken. Die Staatsanwaltschaft nahm sich aber der Sache an und erhob Anklage gegen Herrn Esters wegen Vergehens gegen Z 184, 1 (Verbreitung unzüchtiger Ab bildungen). Das Landgericht I in Berlin verurteilte dann auch den Angeklagten am 13. März wegen Vergehens gegen Z 184, 1 und ZH 6 und 19 des Preßgesetzes zu 300 Geldstrafe. Das Preßvergehen wurde darin erblickt, daß der Angeklagte die Angabe des Druckers auf den Karten unterlassen hatte. Die Karikatur, so heißt es im Urteile, darf niemals so weit gehen, daß sie unzüchtig wird. Nicht alle, wohl aber elf von den in- kriminierten Karten wurden für unzüchtig erklärt. Die Ver fehlung gegen das Preßgesetz wurde als vorliegend erachtet, weil es sich nicht um Postkarten handle, die den Zwecken des Verkehrs zu dienen bestimmt sind, sondern um Abbildungen, die lediglich infolge ihres Inhaltes Interesse erweckten und gekauft wurden. Die Eignung, als Postkarte behandelt zu werden, war hier ganz nebensächlich; das Wesentliche waren die Abbildungen. — In seiner Revision führte der Angeklagte aus: Wie der Augenschein ergibt, handelt es sich um Postkarten, die als solche verwendet werden konnten; cs waren also Gegen stände des Verkehrs, die nicht den Drucker und Ver leger zu tragen brauchten. Die Bilder waren nach der Über zeugung des Angeklagten nicht unzüchtig, sondern harmlos sie waren satirisch gehalten und boten Karikaturen dar. Es fehlte scder Hinweis auf die geschlechtlichen Neigungen einzelner Per sonen. Solche Geißelungen müßten den Beifall normaler Menschen finden. — Der Reichsanwalt beantragte die Verwerfung der Re vision. Sie gehe von einer völlig unzutreffenden Anschauung aus. Der Z 6, 2 des Preßgesetzes nehme ausdrücklich von der Vorschrift des Zwanges zur Angabe von Drucker und Verleger Druckschriften aus, die nur den Zwecken des Verkehrs dienen. Damit sei schon der ganze Einwand hinfällig, denn daß diese Karten nur den Zwecken des Verkehrs hätten dienen sollen, glaube doch der An geklagte selbst nicht. Der Z 184 des Strafgesetzbuchs sei auch richtig angewendct. Die objektive Feststellung der Unzüchtig keit beruhe keineswegs auf Rechtsirrtum. Ferner sei festgestellt, daß der Angeklagte das Bewußtsein von der Unzüchtigkeit der Karten hatte. — Das Reichsgericht erkannte auf Verwerfung der Revision. Lentze. Reklame-Idee einer dänische« Kinder,«itschrift. — Zur Gewinnung neuer Abonnenten stellte kürzlich das vom Ver leger Ehr. Erichsen und der Schriftstellerin Anna Erslev redi gierte Kinder-Wochenblatt »Lörvsblaäst» in Kopenhagen (Preis 50 Ore vierteljährlich) eine originelle Preisaufgabe unter dem Titel »Die verdrehte Dänemark-Karte». Auf dieser mit rück seitiger Erklärung und Prospekt verbreiteten Landkarte waren eine gewisse Anzahl absichtlicher Fehler in den Namen, z. B. Elogen statt Skagen. Die Aufgabe bestand darin, alle diese Fehler zu finden und ein Verzeichnis darüber einzusenden; etwas erschwert wurde sie dadurch, daß manche Orte eine doppelte Schreibweise zulaffen, z. B. Kjöbenhavn oder Köben- havn, Lolland oder Laaland, während auf solche Möglichkeit keine Rücksicht genommen werden sollte. Eine Liste mit der richtigen Lösung wurde in versiegeltem Kuvert vom Zeichner der Landkarte, einem Unterbeamt-n in der topographischen Abteilung des Gencralstabs, im Kontor des Blattes hinterlegt.' An der Lösung durften nur Kinder unter 16 Jahren teilnehmcn unter Einsendung der letzten Quartalsquittung und Bescheinigung durch Eltern oder Lehrer, daß sie diese Fehler ohne Hilfe Erwachsener gesunden haben, sowie der Altersangabe. Jede richtige Lösung er hielt einen Preis; als solche wurden ein Knaben- und ein Mädchen fahrrad, ein Phonograph, ein photographischer Apparat, eine Laterna magica, Taschenschuluhren, Kinderbücher, Postkartcnsamm- lungen u. a. m. verlost. G. Bargum. * Reue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler» Das literarische Echo. Halbmonatsschrift für Literaturfreunde. Herausgeber: Dr. Josef Ettlinger. Verlag: Egon Fleische! L Co. in Berlin. 10. Jahrgang Heft 18, 15. Juni 1908. 8'. Sp. 1255—1334 m. 1 Abbildung. Inhalt: Julius Hart, Ein Weg zur literarischen Erziehung. (Bespricht in sehr wohlwollender Weise die Bibliothek August Scherl.) — Karl Strecker, Nietzsche und Overbeck. — Richard Huldschiner, Ein Buch der Lebensfreude. — Sigmar Mehring, Heine und sein Witz. — Paul Wiegier, Aus dem Reich der Mitte. — Echo der Zeitungen / Echo der Zeit schriften / Echo des Auslandes / Echo der Bühnen / Kurze Anzeigen / Nachrichten / Zuschriften / Der Büchermarkt. 8ummsr ksaäivA. Lsiux tüs 8ummsr Numbsr ok tbs kublisbsrs' IVsskl?, lös Xwsrioau dook traäs jourual. Vol. DXXIII, No. 22 (vbois No. 1896). Na? 30, 1908. 6r. 8°. 8. 1699— 1802 m. XbbiläuvAsn. Orievtalia. — Xutiqu.-Xataloq No. 402 von Di st L Xrauoks in Dsiprix. 8". 78 8. 2202 Nru. Nsuorvsrbuugsn: Doutsoüs Ditsratur. Xuitur- unck 8ittsn- xssobioüts. Xlts Drucks. Varia. Ouriosa. Xuustblättsr. — Xutiqu-Xatalo^ Ne 285 von 8. 8sli^sbsrA's Antiquariat (ioüabsr: 8. 8suk:sr) in La?rsutü. 8". 60 8. 1442 Nrn. Norwegischer Kunstverlegerveret«. — Norwegische Kunst verleger haben sich dieser Tage vereinigt und unter dem Namen -LunstkorläAgsrkoroniogsu- einen Verein zur Wahrung ihrer Interessen gegen ruinierende Konkurrenz gegründet, mit dem Sitze in Christiania. In den Vorstand sind gewählt: Louis Abel (in Firma: H. Abel), Vorsitzender; I. Mittet (Firma: Mittet L Co.), 2. Vorsitzender; Jacob Linström (Firma: John Fredrikson's Eftersölger) und I. Benjaminsen (Firma: Norsk Kunstforlag). (Nach »Norsk Lox-bauälsrtiä».)
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