Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1923
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- 1923-01-31
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. 26, 31. Januar 1923. Krcuzbandsendnngen nach dem Ausland mit unrichtigen Aus- landpreiscn. — Es ist auf Grund der nachträglich an die Außen- handelsucbcnstelle eingesandten Duplikatfakturen sestgestellt worden, daß in letzter Zeit vielfach Kreuzbanösendungen nach dem Ausland gehen, fiir welche die von den Verlegern vvrgeschriebenen Ausland- Preise nicht berechnet sind. Die Aitßeuhandelsuebenstelle macht darauf aufmerksam, daß der Verleger in jedem Falle berechtigt ist, für die Verteilung des Valutamchrerlöses die von ihm selbst festgesetzten Preise zugrundczulcgen, und daß die Aushändigung der Kreuzband formulare nur unter der Voraussetzung gewissenhafter Jnnehaltung der vom Verleger bestimmten Preise erfolgt. Für Auslandlicferungcn. — Der Neichskommissar fiir Aus- und Einfuhrbewilligung hat nachstehende Umrechnungskurse nach dem Stande vom 2V. Januar 1923, gültig fiir die Zeit vom 31. Januar bis 6. Februar 1923, festgesetzt, die von den Anßeuhandelsnebenstellen bei der Umrechnung von Fakturen in ausländischer Währung zur Ermittlung der Gebühren usw. benutzt werden: Ägypten 740.— Japan 12700.— Amerika 26600.— Jugoslavien 230 — Argentinien G. 22300.— Luxemburg 1500.— — P. 9800.— Mexiko 14400.— Belgien 1500.— Norwegen 4900.— Brasilien 3000.— Österreich -.40 Bulgarien 160.— Polen —.80 Chile G. 3200.— Portugal 6.90 — P. 2000.— Rumänien 90.— Dänemark 5100.— Schweden 7100.— England 6100.— Schweiz Spanien 5000.— Finnland 670.— 4200.— Frankreich 1700.— Tschechoslowakei 770.— Griechenland 200.— Ungarn 11.— Holland 10500.— Uruguay 13100 — Italien 1300.— Keine Erhöhung des Goldankausspreises. — Der Ankauf von Gold für das Reich durch die Reichsbank und die Post erfolgt m der Woche vom 29. Januar bis 4. Februar unverändert zum Preise von 70 WO Mark für ein Zwanzigmartstück, 35 000 Mark für ein Zehn markstück. Fiir ausländische Goldmünzen werden entsprechende Preise gezahlt. Der Ankauf von Neichssilbermünzen durch die Neichsbank und die Post erfolgt ebenfalls unverändert bis auf weiteres zum 15Wfach-en Betrage des Nennwertes. Der Post-Goldfrankcn nach dem Ausland. — Der deutsche Gegen wert des Goldfranken bei der Gebührenerhebung im Ausland-Paket-, Zeitungs-, Telegramm- und Fernsprechverkehr ist mit Wirkung vom 29. Januar an auf 4600 Mark festgesetzt worden. leipziger Buchbinderei A.-G. vorm. Gustav Fritzschc. — Tie außer ordentliche Generalversammlung beschloß die Erhöhung des Ka pitals um 7 Mill. Mark Stammaktien und 1 Million Mark zehn prozentige Vorzugsaktien mit mehrfachem Stimmrecht auf ins gesamt 2 0 Mill. Mark. Von den Stammaktien werden sechs Millionen Mark den alten Aktionären im Verhältnis 2: 1 zu 475 Prozent angeboten, eine Million wird den höheren Beamten und der Verwaltung zu 1000 Prozent mit einjähriger Kündigungssperre überlassen. Die neuen Vorzugsaktien 'gehen an die Verwaltung über. Gegen die gefaßten Beschlüsse wurde von Aktionärseitc Protest erklärt. Bernfsgcnosscnschaft für den Einzelhandel (Reichsunfallvcrsiche- rung). — Die Mitglieder dieser Bernfsgenossenschaft, der der Sorti mentsbuchhandel angeschlossen ist, werden darauf hingewiesen, daß die Frist für die Einreichung der vorgeschricbenen Jahreslohnnachkweisung 1922 am 11. Februar 1 923 ab läuft. Gehen die Lohunach- weisungcn nicht rcchkzeitig ein, so erfolgt ihre Aufstellung nach den Gesetzesbestimmungen durch die Berufsgenossenschaft. Gegen die Höhe der in diesem Falle geschätzten Lohnsummc, die der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird, ist eine Beschiwerde unzulässig. Gegen Mit glieder, welche die Frist für die Einreichiung der Lohnnachweisung versäumt haben oder den Lohnnachwcis überhaupt nicht einsenden, kann die Bernfsgenossenschaft Geldstrafen bis zu 3000 Mark verhängen. Versicherungspflicht der Lehrlinge. — Seit 1. November 1922 sind Handlungslehrlinge, Lehrlinge in Apotheken sowie Bureaulehrliuge versicherungspflichtig zur A n g e st e l l te u v e r s i ch e r u n g. Bisher waren Handlungskehrlinge und Lehrlinge in Apotheken überhaupt nicht vcrsichcrungspflichtig, Bureaulehrliuge daun nicht, wenn sic mit ledig lich mechanischen Dienstleistungen beschäftigt wurden. Wiederherstellung des Bankgeheimnisses. — Der nach Begut achtung durch den Reichswirtschaftsrat dem Reichstag zugegangene Ge setzentwurf über Berücksichtigung der Geldentwertung in den Stcuer- gesetzen enthält in Artikel VII neben der Aufhebung der Kunden- vcrzeichnisse der Banken entsprechend der veränderten Stellungnahme der Neichsregierung, die hierin den Beschlüssen des Neichsrats gefolgt ist, die Beseitigung des Tcpotzwanges für alle Wertpapiere (nicht nur fiir die festverzinslichen, wie der ursprüngliche Entwurf vor gesehen hatte). Es kommen danach in Wegfall: 1. Die Anzeigepflicht der Banken, Sparkassen usw. betr. Zugänge des Kundenbcstandes und das Recht der Stichprobenentnahme der Finanzämter (RAQ §8 189, 209 Abs. 2.). 2. Die Bestimmung, daß Zinsschcine nsw. nur solchen Kredit instituten zur Einlösung, Beleihung usw. übergeben werden dürfen, bei denen das ganze Wertpapicr hinterlegt ist. 3. Die Vorschriften über die aus dem Ausland eingesührten Werte und die eidesstattlichen Versicherungen. 4. Die Einreichiung eines Verzeichnisses der Wertpapiere an das zuständige Finanzamt (zur Vermeidung des Depotzivanges). 5. Die Verpflichtung der Banken, ihre Tepotkundcn dem zu ständigen Finanzamt fortlaufend zu melden. 6. Die dazugehörigen Strafvorschriften (Kapitalfluchtgesetz vom 24. Oktober 1919, 88 1—5, 7). 7. Die Vorschrift betr. Einforderung einer Empfangsbescheinigung^ wenn Banken ausländische Wertpapiere an Privatpersonen ausliefern, die nicht ihre Kunden sind (Kapitalsluchtgcs. v. 24. Dezember 1920,. 8 3, Abs. 1). Das Gelöentwertungsgesetz sollte grundsätzlich am 1. Februar 1923 in Kraft treten; die Verabschiedung durch die gesetzgebenden Körperschaften dürfte jedoch einen späteren Zeitpunkt unvermeidlich machen. Erneute Postgcbührencrhöhnng am 1. März. — Zum 1. März? steht schon wieder eine neue Erhöhung der Post-, Tele graphen- und Fernsprechgebühren bevor, die wiederum ein«^ Ver doppelung der gegenwärtigen Tarife bringen wird. Es wird dem nach dann der einfackr Fernbrief 100 Mark kosten. Die Finanz lage der Neichspost hat sich, so erklärt man an amtlicher Stelle, wieder bedeutend verschlechtert. Kür 1923 muß in der Postvcrwaltung schon jetzt mit einem Fehlbetrag von 500 Milliarden Mark gerechnet werden- Über die Tariferhöhung muß am 6. Februar erst noch der Verkehrs beirat gehört werden. Wie schon gemeldet, tritt am 1. Februar auch eine lOOprozcutige Erhöhung der Persvnentarife in Kraft. Eine Erhöhung der Güter tarife zu diesem Zeitpunkt wird jedoch nicht eintreten. Llerlincr Papier-Frühjahrsmesse 1923. — Die diesjährige Papier- Frühjahrsmesse findet vom 24.—26. Februar in der Handelscentrale Deutschen Kaufhäuser in Berlin SO. 16, Am Köllnischen Park 1 statt. Sie wird veranstaltet vom Landesverband Brandenburg im Neichs- bund Deutscher Papier- und Schreibwarenhändler und wird wieder mit den 'Sonderausstellungen »Das gute Buch« und »Die Bild-Post karte« verbunden sein. Für den Quadratmeter Bodenfläche wird eine feststehende Grundgebühr von 3W0 Mark erhoben, wozu noch eine Um lage für Licht, Kraft und Heizung tritt, deren Höhe noch nicht feststeht, Fricscn-Vcrlag Aktiengesellschaft, Brcmen-WilheimShavcn — Bilanz per 30. Juni 1922. Aktiva. L, 5 000 Lagerbestand 576 955 84 Außenstände 130 062 81 712 018 65 Passiva. 600 000 Buchschulden 93 811 40 Gewinn 18 207 2i> 7t2 018i6ö Gewinn- und Verlustkonto. Soll. ./6 Geschäftsunkosten 81 645 07 Reingewinn (Vortrag) 18 207 25 99 852 32 Haben. Bruttogewinn 99 852132 (Deutscher Reichsanzeiger^Nr. 4 vom 5. Januar 1923.) 122
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