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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-01-31
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1923
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Gegen den Inhaber des Verlages W. I. Mörlins in Berlin- Wilmersdorf, Herrn Wolfgang I. Mörlins, ist gemäß § 8» der Satzung die Einleitung des Ausschlietzungsverfahrens be schlossen worden. Im Verlag« des Genannten ist der Roman von Vicente Blasco Jbanez »Die Apokalyptischen Reiter- erschienen. Dieses Werk enthält eine alles Maß übersteigende Beschimpfung des ge samten deutschen Volkes; seine Herausgabe und Verbreitung ist geeignet, das Ansehen des deutschen Buchhandels gröblich zu schädigen. Leipzig, den 29. Januar 1923. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. I)r. Arthur Meiner. Paul Schumann. Hans Volckmar. Max Röder. Otto Paetsch. Ernst Reinhardt. Bekanntmachung. Unsere Mitglieder werden gebeten, ihren Bedarf an folgen den Drucksachen des Börsen Vereins: Satzung, Bnch- händlerische Verkehrsordnung, Verkaufsordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum, Wirtschaftsord nung, Verkaussordnung für Auslandlieserungen, -Verkaussord- nung für Auslandlieserungen von Mnsikalien, Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels, sofort der Geschäftsstelle zu melden. Bestellungen, die bis zum 1. März d. I. eingehen, werden bis zu je 1 Exemplar kostenlos ausgeführt. Von diesem Zeitpunkt an werden auch einzelne Exemplare nur noch gegen Bezahlung der Selbstkosten abgegeben. Hierfür werden folgende Grundzahlen festgesetzt (Schlüsselzahl des Börsen vereins): Satzung 0,30 Buchhändlerische Verkehrsordnung 0.10 Verkaufsordnung für den Verkehr des Deut schen Buchhandels mit dem Publikum .0,10 Wirtschaftsordnung 0,05 Verkaufsordnung für Auslandlieserungen 0,05 Verkaussordnung für Auslandlieferungen von Musikalien 0,05 Bestimmungen über di« Ausnahme in das Verzeichnis der Neuigkeiten des deutschen Buch, und Landkartenhandels 0,05. Die Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes sind zurzeit nicht erhältlich, da sie vergriffen sind und für «inen Neudruck die beabsichtigten Änderungen abgewartet werden sollen. Leipzig, den 29. Januar 1923. Geschäftsstelle des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. I)r. Ackermann, Syndikus. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 170. Auszug aus der Regtstrandc des Vorstandes des Börsenvereins. 1. Die Satzungen nachstehender Kreisvercine sind aus Grund der neuen Satzung des Börsenvereins vom Vorstand genehmigt worden: Bayerischer Buchhändler-Verein, Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins, Bnchhändlerverein der Provinz Brandenburg, Buchhändlerderband Hannober-Braun- schweig, Verein der Buchhändler zu Leipzig, Kreisverein Mecklen burgischer Buchhändler, Mitteldeutscher Buchhändler-Verband, Buchhändlerverband Kreis Norden«, Kreisverein der Rheinisch- Westfälischen Buchhändler, Buchhändler-Derband für das König reich Sachsen, Sächsisch-Thüringischer Buchhändlerderband, Pro vinzialverein der Schlesischen Buchhändler, Württembergischer Buchhändler-Verein. 2. Der Verband der Deutschen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler in der t s ch e ch o s l o v a k i - scheu Republik ist gemäß Z 45, Nr. 3 der Satzung als Organ des Börsenvereins anerkannt worden. 3. Mitglieder, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Satzung die Mitgliedschaft erworben haben, gehen ihrer Mit- g l i e dsch aft s r e ch te nicht schon darum verlustig, weil sie nach Inkrafttreten der neuen Satzung von dem Eintritt in den Kreisverein absehen. In solchem Falle genügt vielmehr die Zu gehörigkeit zu einem früher als Organ des Börsenvcreins behan delten Verein. Tritt jedoch ein Mitglied nach Inkraft treten der neuen Satzung ans -einem Kreisvcrein aus, so erlischt damit auch — vorbehaltlich der Bestimmung in Z 7, Nr. 4, Abs. 2, Satz 2 — die Mitgliedschaft im Börsenverein, und zwar auch dann, wenn das Mitglied infolge Zugehörigkeit zu einet» früher als Organ behandelten Verein die satzungsmäßigen Vor aussetzungen der alten Satzungen noch erfüllt. Unterstützungsverein Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen. Betr.: Zahlung der Mitgliederbeiträge für 1923. Da die Einziehung der Jahresbeiträge in der bisher ge übten Form unverhältnismäßig hohe Kosten erfor dern würde, bitten wir, den Mitgliedsbeitrag für 1923 freundlich st aus das Postscheckkonto Berlin 140114 sMax Schotte, Schatzmeister des Unterstützungsvereins Deutscher Buchhändler) alsbald einzuzahlen und den Zahl kartenab schnitt als Quittung anzusehen. Beträge, welche bis zum 1. März nicht eingegangen sind, müssen dann wie früher durch Quittung in Leipzig erhoben werden. Für größere Firmen und deren Mitarbeiter empfiehlt es sich, den Betrag in einer Summe zu überweisen und den: Unterzeichneten Schatzmeister "sine Aufstellung sür die Verbuchung in der Mitglieder- , liste zn übersenden: das gleiche Verfahren würde zweckmäßig anzuwen- dcn sein, wenn mehrere Firmen in einer Stadt die Überweisung ge- ^ meinsam vornehmen. Der Vorstand des Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen. I. A.: Max Schotte, Schatzmeister. 117
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