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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.10.1908
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.10.1908
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- Deutsch
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1I8S8 d. «N«n. «-»«and,,. Nichtamtlicher Teil. 24 g, 24. Oktober lS08. Ltarseb) k. kkte M 6o^Ln^ saä Iib.) 1 HO 4: k 2. i. v.-8ebl. L-I^Iib.)? bO^^^k. L^V^bl k. 2 2 ^1 ^'s»A l 80^^ ?s.r,ser e t l a» -) n , . 8 Verbotene Druckschriften. Durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts I Hierselbst vom der Hefte 99 und 103 (vom 1. März und 1. Mai 1908) der in Paris erscheinenden Druckschrift »U'ätuäs g.og,6ömiqu6« sowie der zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen angeordnet. Berlin. 15. Oktober 1908. (gez.) Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I In der Strafsache gegen den Naturheilkundigen Georg Hell- gerichts^l in Berlin am 3. Oktober 1908 für Recht erkannt: Alle Exemplare der Schrift: »Geschlechts- und Hautkrankheiten sowie sexuelle Schwäche zustände und ihre Heilung nach den Grundsätzen der Natur- Heilkunde« von Georg Hellmuth sowie die zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen sind unbrauchbar zu machen. Berlin. 14. Oktober 1908. (gez.) Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht l. Durch rechtskräftiges Urteil der I. Strafkammer des hiesigen Landgerichts vom 3. Oktober 1908 ist die Un brauch b a rmachung aller Exemplare der nachfolgenden Druckschriften und Abbildungen ? g.) die Postkarten mit der Überschrift: »Gasanstalt hier — wer dort« mit der Darstellung einer Gasanstalt und einer Frauensperson am Telephon; b) Physiologie der Liebe oder die Geheimnisse der Zeugung, von Waldemar Fröse in Königsberg in Pc. (Selbstverlag); o) Rettungsanker für Liebesleute. von Waldemar Fröse in Königsberg in Preußen (Selbstverlag); ä) Liebe und Schönheit, von Waldemar Fröse in Königsberg (Selbstverlag); s) Der Mensch und sein Geschlecht, von Waldemar Fröse in Königsberg in Preußen (Selbstverlag); k) Menschen glück, oder Das Liebes- und Geschlechtsleben in berg (Selbstverlag); g) Flagellationserfahrungen, Verlag von H. R. Dohrn in Dresden-A. 1901; d) Erzählungen von der Rute, von E. Neumann, Verlag von Hermann Hartleb in Pceßburg; i) Tagebuch einer Masseuse, von Klara M.. Verlag von Gustav Grimm in Budapest; k) Die Courtisanen Brahmas, Roman von Jane de la Vaudöre, Verlag von G. Grimm. Budapest 1903; l) I^es 36 Position» äs 1s. kswws s.u XXs »iöelo, Text von Roland Brsoannes, Illustrationen von L. Le Rioerend, Verlag von Offenstadt in Paris 1907; w) 1.68 iing.x-'» 8g.l3.nt63, von John Grand-Carteret, Verlag von Offenstadt, Paris 1907; n) 1/äws.nt äe« k6ww68, von Jörüme Monti, Verlag von Albert Mörtcaut, Paris; o) Spezialpreisltsten von Richard Berndt über französische Gummiwaren, hygienische Bedarfsartikel. Bandagen pp., sowie der zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen mit der sich aus tz 41 Abs. 2 St.-G.-Bs. ergebenden Einschränkung ^ Breslau. 16. Oktober 1908. (gez ) Der Erste Staatsanwalt. (Ttschs. Fahndungsblatt Stück 2917 v. 22. Oktober 1908.) Nichtamtlicher Teil. Literarische und ästhetische Einwirkung der Urheberrechtsgesetzgebung. Es beruht schwerlich auf einem Zufall, daß im Laufe des letzten Sommers non verschiedenen Seiten die Behaup tung aufgestellt wurde, durch die jüngste Reichsgesetzgebung über die Gestaltung des Urheberrechts und tn noch höherem Maße durch die Rechtsprechung, die sich auf dem Boden des neuen Rechts entwickelt habe, werde eine ungünstige Einwirkung in literarischer und in ästhetischer Hinsicht ausgeübt. Einmal, so wurde gesagt, seien die Anforderungen, die an den Begriff der Schriftwerke gestellt werden, je länger je mehr herab gesetzt worden, so daß der Kreis der den Schutz gegen Nach druck genießenden Werke so erheblich sei wie kaum jemals; nicht nur dasjenige Werk erhalte den Schutz, das bestimmt sei, in den Kreis der Literatur einzutreten, nicht nur das Produkt einer Geistesarbeit im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr alles, was sich, sei es auch nur äußerlich, als eine Arbeit darstelle. Nicht minder bedenklich als die hierdurch bewirkte Verschiebung der Grenze zwischen schutzwcrten und des Schutzes nicht würdigen Erzeugnissen auf literarischem Gebiete sei aber die Verschiebung, die auf dem Gebiete der Kunst und des Kunstgewerbes infolge der RechlSübung seit dem Inkrafttreten des Kunstschutzgesetzes zu bemerken sei. Einmal habe die Gleichstellung der angewandten Kunst mit der hohen Kunst nachteilig gewirkt, dann aber stelle man an das Kunstwerk viel weniger strenge Anforderungen in ästhetisch-künstlerischer Hinsicht als früher. Der Zweck, den man mit diesen Behauptungen ver folgt, ist sür denjenigen nicht zweifelhaft, der die Ent wicklung auf diesem Spezialgebiet des Rechts aufmerk sam beobachtet. Es handelt sich darum, die Über zeugung zu wecke», daß die jüngste Gesetzgebung, vor allem in Deutschland, die Grenzen überschritten habe, welche bei der Gewährung des Schutzes einzuhalten seien, und daß daher auf eine Reoidierung des geltenden Rechts hingearbeitet werden müsse, eine Reoidierung, die nach Lage der Verhältnisse nur eine Riickwärtsbewegung darstellen könne. Mit Rücksicht auf diesen Zweck kann diese Aktion nicht un berücksichtigt bleiben, dies um so weniger, als darüber kein Zweifel obwalten kann, daß alle auf die Verminderung des Inhalts und der Tragweite des Urheberrechtsschutzes ab zielenden Bestrebungen aus eine gewisse Popularität rechnen können. Das Schlagwort, daß man dem Volke den Genuß der Kunst und der Literatur nicht nur nicht verteuern und erschweren dürfe, sondern vielmehr erleichtern und verbilligen müsse — das, wenn richtig verstanden, durchaus zutreffend ist — verfehlt in einer Zeit mit außerordentlich ausge bildetem sozialen Empfinden, die, eben dieses Empfindens wegen, allen Maßnahmen und Einrichtungen plutokratischen Charakters einen äußersten Widerstand entgegensetzt, selten seine Wirkung. Je weniger die weiteren Kreise sich mit dem Urheberrecht befassen und in je geringerem Maße der ur sächliche Zusammenhang zwischen dem positiven Urheber recht und den Bedingungen, unter denen das Volk die Werke der Kunst und Literatur genießen kann, erkannt wird,
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