Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.01.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-01-25
- Erscheinungsdatum
- 25.01.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19230125
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192301256
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19230125
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-01
- Tag1923-01-25
- Monat1923-01
- Jahr1923
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
21, 25. Januar 1923. Redaktioneller Teil. olivgrün verlaufender Farbe. Ter Text der Ncichsbanknote ist in deutscher Schrift blauschwarz gedruckt. Rechts und links von den Unterschriften des Ncichsbankdircktorinms befinden sich die Kontroll- stciupel mit dem Reichsadler und der Umschrift Neichsbankdirektorium 6000 Mark in blauschwarzer Fnrbe. Im oberen linken Teil befindet sich ein Holbeinschcr Männcrkopf in blauschwarzer, durch rotbraunen, bzw. grlinen Schutz- und Ergänzungsdruck belebter Farbe. Ter untere Leil, den ein reich verarbeitetes Linicnmustcr in länglicher Form fällt, trägt die Zahl »5000« und ist in dunkel umrandet. Die Nummer mit dem Neihcnbuchstaben ist in olivgrüner Farbe auf der Vorderseite oben rechts und unten links angebracht. Die Rückseite bietet dem Beschauer eine sinnfällige Papiereigen- tümlichkcit. Ter druckfrcie, rechts befindliche Schaurand zeigt eine graugrüne, teilweise wolkige Papiertönung und zahlreiche, teils an der Oberfläche liegende, teils mehr oder weniger eingebettete orange- ro-te Fasern über dem Wasserzeichen. Ter bedruckte Teil zeigt eine in den Jrisfarbcn braun und violett gehaltene Guilloche, die in ihrer Mitte die vom Strafsatz umrandete Zahl 5000 trägt. In den gleichen Farben befinden sich, teilweise freistehend, am oberen und unteren Teil der Guilloche in deutscher Schrift die Worte »Neichsbanknote« »Fünftausend Mark«. Dieses Truckbild steht auf einem in den Jris- farben altmessing bis zinngrau gehaltenen umrandeten Untergrund, welcher aus sechseckigen, reliefartig wirkenden Feldern zusammengesetzt ist. Sie tragen die Wertziffer 5000 Mark. Erhöhung der Vcrsicherungsgrcnzc der Krankenkasse auf 2 400 000 Mark. — Im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichs tages wurde beschlossen, die Jahresarbeitsverdicnstgrenze für die Versicherungspslicht bei den Krankenkassen auf 2 400 000 Mark zu er höhen. Ein sozialdemokratischer Antrag, eine Grenze für die Versiche rungspflicht überhaupt n i ch t zu bestimmen, wurde a b g e l e h n t. Auch ein Antrag auf Aufhebung, bzw. Einschränkung der Ersatzkrankcn- kassen wurde abgelehnt. Steuerermäßigung für Kriegsbeschädigte. Das Land es amt für K r i e g e r f ü r s o r g e im R e g i e r u n g s b e z i r k L e i p z i g teilt mit: Ter Ncichsfinanzminister hat nunmehr anerkannt, daß für Kriegsbeschädigte neben den allen Steuerzahlern zugebilligten Wer- bungskosten noch folgende Beträge angesetzt werden können: Äußerlich Verletzte: Kriegsblinde, jährlich 16 000 Mark, Oberschcnkclamputierte und Träger von Stützapparaten und Hülsen für das ganze Bein 48 000 Mark, Armamputicrte und Träger von Armapparaten 42 000 Mark, Unterschenkel- und Unterarmamputierte und entsprechende Apparatträgcr 24 000 Mark. Innerlich Kranke: Bei einer Erwerbsminderung von 30 dis 40 v. H. 24 000 Mark, bei einer Erwerbsminderung von 41—60 >v. H. 48 000 Mark, bei einer Erwerbsminderung von 61—80 v. H. 72 000 Mark, bei einer Erwerbsminderung von 81—100 v. H. 96 000 Mark. In diesen Werbungskosten sind die den Kriegsbeschädigten er wachsenen Kosten für Benutzung der Straßenbahn von und zu der Ar beitsstelle inbegriffen. Alle Kriegsbeschädigten, die von dieser Steuer ermäßigung Gebrauch machen wollen, müssen zur Vermeidung des Verlustes dieser Vergünstigung bis 31. Januar 1923 ein Gesuch unter Einreichung ihres Nentcnbescheidcs bei ihrem Finanzamt einreichen. Vorauszahlungspflicht der Umsatzsteucrpflichtigen. — Wer umsatz- steuerpflichtig ist, hat innerhalb des Monats Januar 1923 bei dem zuständigen Finanzamt für das Kalenderviertcljahr Oktober bis De zember 1922 die vereinnahmten Umsatzsteuer-Pflichtigen Entgelte in einer Gesamtsumme als Voranmeldung anzugcbcn und den sich hieraus ergebenden Ctcuerbetrag (2 Prozent der vereinnahmten Entgelte) als Vorauszahlung abzuführen. Tie Vorauszahlung kann mittels Zahl karte bewirkt werden. Zahlreiche Steuerpflichtige sind ihrer Voraus zahlungspflicht für die ersten drei Kalendervierteljahre 1922 (Januar bis September 1922) bisher nicht, oder nicht genügend nachgekommen. Übersteigt die für die Umsätze 1922 veranlagte Steuer den Gesamt betrag der bis zum 31. Januar 1923 gezahlten Vorauszahlungen um mehr als 20 Prozent, so erhöht sich, von anderen Nachteilen abge sehen, die Steuer in jedem Falle um 10 Prozent dieses überschießendcn Betrags. Die Steuerpflichtigen können diesen Nachteil vermeiden, wenn sie die bisher nicht, oder nicht in genügender Höhe bewirkten Vorauszahlungen mit der im Januar fälligen Vorauszahlung leisten. Großhandel und Industrie gegen die geplante Erhöhung der Um satzsteuer. — Der Zcntralverband des Deutschen Bank- und Bankier- gcwerbes, der Deutsche Industrie- und Handelstag, die Handelskammer von Berlin, die Hauptgcmeinschaft des deutschen Einzelhandels, der Lan'dcsausschuß der preußischen Handelskammer, der Reichsvcrband der dc«ut»schen Industrie, der Zentralverband des deutschen Groß handels und der Zwcckverband nordwestdeutischer Wirtschaftsvcrtretun- gen haben in einer Besprechung zu dem Beschluß des finanzpolitischen Ausschusses des Vorläufigen NcichswirtschaftsratS über die Erhöhung der Umsatzsteuer und die Befreiung der Genossenschaften von der Um- satzstcuer Stellung genommen. Cie sind zu der Überzeugung gelangt, daß der Beschluß des finanzpolitischen Ausschusses, eine weitere Er höhung der Umsatzsteuer vorzunchmen, für die deutsche Wirtschaft bei der zusehends schwindenden Kaufkraft weitester Kreise als unerträg lich bezeichnet werden muß. Auch der Vorstand des Zcntralverbandes des De Ni schen Großhandels hat in seiner letzten Sitzung gegen die Ab sichten der Negierung, eine weitere Erhöhung der Umsatzsteuer auf 2^ Prozent vorzun-ehmcn, Stellung genommen. Von der Leipziger Handelskammer wurde an das Sächsische Wirtschastsmini- sterium, den Deutschen Industrie- und Handelstag und an die Leip ziger Ncichstagsabgcordncten folgende Eingabe gerichtet: »Gegen die beabsichtigte und vom Ncichsrat sowie vom finanzpolitischen Ausschuß des Vorläufigen Neichswirtschaftsrates bereits beschlossene Erhöhung des Satzes der Umsatzsteuer von 2 auf 2>4 Prozent, die im Zusammen hang mit der Abänderung des Landessteuergesctzes durchgeführt werden soll, erhebt die Handelskammer Leipzig mit aller Entschiedenheit Ein- ^ sprach, nicht nur weil sie der Ansicht ist, daß eine stärkere Beteiligung der Länder und Gemeinden an dem Aufkommen von Ncichssteuern auch ohne Erhöhung der Umsatzsteuer möglich ist, sondern vor allem auch weil vom wirtschaftlichen Standpunkte wus die schwersten Be- ! denken gegen eine Erhöhung der Umsatzsteuer sprechen. Der jetzt gttl- s tige Steuersatz von 2 Prozent stellt unter Berücksichtigung, daß die Steuer bei jedem Umsatz gezahlt werden muß, bereits die Höchst- Igrenze der Belastung der Umsätze dar. Eine weitere schema- I tische Erhöhung des Steuersatzes muß unweigerlich eine Verteuerung ! aller Waren und ein weiteres Sinken der Kaufkraft der Bevölkerung ^ mit sich bringen. Die Folge davon wird ein Rückgang des Beschäfti- . gungsgrades von Handel und Industrie sein. In der Zeit einer Wäh- ! rungs- und Wirtschaftskrlsis, in der wir uns augenblicklich befinden, ! erscheint es deshalb doppelt bedenklich, eine Erhöhung der Umsatz- ' stcuer durchführen zu wollen, weil die Abwälzbarkcit der Steuer bei , der geschwundenen Kaufkraft der Bevölkerung sowie dem Kapital- ! Mangel von Handel und Industrie heute schon zum Teil unmöglich ist. ! Eine ganz besondere Gefahr bedeutet aber eine Erhöhung der Um- ! satzsteuer für die Ausfuhr, zumal da die deutschen Erzeugnisse im all- ' gemeinen die Weltmarktpreise bereits erreicht, ja zum Teil sogar schon überschritten haben. Außerdem ist bei einer Heraussetzung des 11m- ^ satzsteuersatzcs eine Abwanderung einer Reihe von Industrie- und Handelsbetrieben nach dem Auslande zu befürchten. Tie Handelskammer kann deshalb nicht eindringlich genug vor der geplanten Erhöhung des Umsahsteuersatzcs warnen. Im Zusammenhang damit wendet sich die Handelskammer auch gegen die vom finanzpolitischen Ausschuß des Vorläufigen Neichswirt- ! schaftsrates beantragte Befreiung der Genossenschaften von der Umsatzsteuer, die einem Revisions-Verbände angehörcn und die der gemeinschaftlichen Verwertung von Erzeugnissen der Ge nossen oder dem gemeinschaftlichen Einkauf von Waren für die Ge nossen dienen. Eine solche Befreiung ist mit dem Gedanken der All gemeinheit und der Gerechtigkeit der Besteuerung unvereinbar. Sie würde zu den schwersten Schädigungen für Handel und Industrie führen und muh deshalb unter allen Umständen unterbleiben«. PersolilllnMrWen. Karl von Gareis f. — Im Alter von 78 Jahren ist in M ii n ch e n der hervorragende deutsche Rechtslehrer Geheimer Rat Professor l)r. jur. Karl von Gareis gestorben. Er hatte sich nach beendetem Studium zunächst in Würzburg habilitiert, an dessen Hochschule er unter Felix Dahn studiert und promoviert hatte. Anfang der 70er Jahre ging Gareis nach Bern, zwei Jahre darauf nach Gießen und 1883 als Nach folger Felix Dahns, der ihn empfohlen hatte, nach Königsberg i. Pr. Im Sommer 1902 kehrte v. Gareis als ordentlicher Professor für Nechtsgeschichte, deutsches Privatrecht in die Heimat, nach München zurück: an den beiden letzten Universitäten hatte er die Nektorwürde ! bekleidet. Von seinen zahlreichen Schriften seien anfgeführt: Kreations- ! theorie (1868), Stellen zur Disposition nach modernem deutschen Han delsrecht (1870), Verträge zu Gunsten Dritter (1873), Börse und 99
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder