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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1904
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1904
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- Deutsch
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996 Nichtamtlicher Teil. ^ 24, 30. Januar 1904. an die Firma A. Pichler's Witwe L Sohn, an den k. u. k. Schul bücherverlag und an die Firma Sirk L Spadinger, sämtlich in Wien; ferner eine goldne Medaille an die Firma Carl Gerold's Sohn und an Professor Hickmann in Wien. Albert Schäffles Memoiren. — Der kürzlich verstorbene berühmte Nationalökonom, ehemalige österreichische Staatsminister vr. Albert Schaff le, hatte seine umfangreichen Memoiren dem lichung nach seinem Tode übergeben. Diese Aufzeichnungen, in denen ein lebhaft bewegtes Stück Zeitgeschichte entrollt wird, werden im Oktober d. I. in Buchform erscheinen. aus Österreich unter Decktiteln eingeführt, z. B. in gelben Um schlägen, betitelt »Jvanhoe, Historischer Roman von Walter Scott, Wien, Globusverla^-. Die im Deutschen Reich durch Urteil des ^904)^40^^8^9^-56^^^ ^ ^ ^ ^ UkipräA über äa.8 ^la-br 1903. 8". 16 8. 1903^ 80.' 8 8. o Großen von Ernst Eonsentius. 8". 127 S. Berlin 1904, Preis 3 Imu88U^28^ 8.^1030^rn^ Reichsgerichts-Entscheidung — Wie die -.Papierzeitung« von be teiligter Seite erfährt, hat das Reichsgericht vor kurzer Zeit in einer Strafsache wegen unerlaubter Nachbildung von Photo graphien eines deutschen Vundcsfürsten auf Postkarten eine von früheren abweichende Entscheidung getroffen. Es hob nämlich in seineii Sitzungen vom 28. Septerriber und 12. Oktober, auf die zur Einziehung der vorhandenen Exemplare nebst allen Platten verurteilt hat, obwohl der Postkartenhändler so vorsichtig ge wesen war, die Karten mit Schreibraum zu versehen, so daß sie noch zur Übermittlung von Nachrichten geeignet waren. Dieses Urteil ist, wie weiter mitgeteilt wird, inzwischen rechtskräftig beworben, und es wurden auch schon ^arif Gru^n^ wie der Karton, auf den ein photographisches Werk aufgezogen sei. Das Papier werde zum integrierenden Bestandteil der Photo graphie, und der ^ Druck auf der Rückseite ermögliche lediglich der Photographie«, nicht diese an jener. Diese Grundsätze hätte die Strafkammer zwar nicht verkannt, aber dennoch sei das Urteil ungenügend, weil es den objektiven Tatbestand unentschieden ge- Verhandlung hätte sich das Gericht deshalb sowohl über den objektiven Tatbestand als auch über den etwaigen straf rechtlichen Irrtum des Angeklagten und seine Entschuldbar keit, sowie über den »guten Glauben des Angeklagten, der eine selbständige Voraussetzung der Straflosigkeit bilde und mit jenem Irrtum nicht identisch« sei, auszusprechen. Auf Grund dieser Urteilsbegründung gelangte die Straf kammer bei der erneuten Verhandlung zur eingangs erwähnten Verurteilung, obwohl es sich nicht etwa um eine künstlerische Leistung des Photographen, sondern lediglich um ein Porträt handelte. Wie nun der jüngsten Nummer der Papierztg. zu entnehmen ist, belehrt eine der größten deutschen Lichtdruckereien hierüber ihre Kunden in einem Druckschreiben. Darin heißt es: ». . . Durch diese neue Entscheidung ... ist die Möglichkeit ge geben, daß der widerrechtlichen Nachbildung von photographischen Aufnahmen, die sich auf^Postkarten befinden, ein Ziel gesetzt wird. einmal versucht haben, Vorkehrungen zu treffen, um derartigem Mißbrauch vorzubeugen. Dies ist uns aber so lange unmöglich gewesen, als das Reichsgericht auf der frühern, oben an geführten Entscheidung bestehen blieb. Nach der neuen Ent scheidung des Reichsgerichts dürfte es genügen, wenn der Post karte ein Vermerk beigegeben wird, der diejenigen Ansprüche schreibt. Demnach soll jede einzelne Postkarte tragen: den Namen und den Wohnort des Erzeugers der Photographie und das Jahr, in dem die Abzüge in den Handel gebracht wurden. Damit fortan alle von ihr gedruckten Karten geschützt sind, wird die Lichtdruckerei auf allen Karten, die nach Aufnahmen des Bestellers verfertigt werden, dessen Firma und Wohnort sowie Karten nach Originalaufnahmen der von der Lichtdruckerei aus- aesandten Photographen außer der Jahreszahl die Firma der Lichtdruckerei angebracht werden wird. -Krebs«. Verein jüngerer Buchhändler in Berlin. - Am Dienstag den 26. Januar fand der erste der von uns mit Unterstützung des Vorstands der Korporation Berliner Buchhändler veranstalteten fünf Vorträge über Bibliographie und Biblio thekslehre statt. Der Vortragende, Herr Professor Wolfstieg. Bibliothekar im Hause der Abgeordneten, verstand es meisterlich, dieses auf den ersten Blick vielleicht etwas trocken erscheinende Thema zu einem äußerst spannenden und lehrreichen zu gestalten. Er gab in interessanter, mit Humor durchwürzter Rede einen Überblick der Geschichte der technischen Herstellung des Buchs mit besonderer Berücksichtigung der für die Verzeichnung wich tigen Teile. Dieser erste Vortrag ließ erkennen, in welch hervorragender Weise Herr Professor Wolsstieg das Thema beherrscht und wie er es versteht, seine Zuhörer bis zum letzten Moment zu fesseln. Mit Spannung dürfen wir der Fortsetzung entgegensehen und laden alle Berliner Kollegen nochmals auch hierdurch ein, an den weitern Vorträgen teilzunehmen. Diese sind völlig kostenlos und finden jeden Dienstag Abend 9 Uhr im Vereinslokal des »Krebs-, Wilhelmstraße 118 (kleiner Saal) statt. Besondere Einladungen wurden vor einiger Zeit an die Berliner- Handlungen versandt. Wir erlauben uns, noch einmal darauf hinzuweisen, ebenso auf das im Oktober v. I. erschienene Heft »Fortbildungsgelegenheiten für Buchhändler«, herausgegeben vom Personalnachrichten. Übertritt in den Ruhestand. — Herr Ernst Pfalz, der langjährige Prokurist des Bibliographischen Instituts (Meyer) in Leipzig, den Seine Majestät der König von Sachsen im vorigen Jahre anläßlich seines 50jährigen Vcrussjubiläums mit dem Ritterkreuz 2. Klasse des Albrechtordens auszuzeichnen geruht hat. wird am 1. Februar dieses Jahres in den wohlverdienten Ruhe stand treten. Mö^e ihm noch ein recht langer und gesegneter G e st o r b e n: am 15. Januar in Wien nach kurzem, schmerzvollem Leiden im siebenundvierzigsten Lebensjahre der Buchhändler Herr Adolf Reitinger. Der Verstorbene machte sich, nachdem er längere Jahre in der Buchhandlung Bondy in hervor ragender Weise als Gehilfe tätig gewesen war, durch An kauf der im Jahre 1830 gegründeten Buchhandlung A. Wenedikt L Sohn im Jahre 1898 selbständig.
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