Umschlag zu 66. Mittwoch, den 20. März 1907. Kein Gehilfe sollte versäumen, umgehend die Satzungsauszüge des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs- Gehilfen-Verbands zu Leipzig Geschäftsstelle: Dolzstraße 1 Der Verband besitzt Stellen Vermittlung, gewährt Rechtsschutz, fordert kein Eintritts geld zu bestellen und die Mitgliedschaft zu erwerben. Denn der Verband bietet — unter Berücksichtigung der ver schiedensten persönl. Verhältnisse Jedem etwas! Der Verband bietet freien Eintritt in seine selbständigen Ver- sicherungs kästen: Kranken- und Begräbniskaffe Klasse 6, L und O: 10 M. 50 Pf, 14 M., 21 M. und 28 M. Krankengeld wöchentlich. — Ausgezahlte Krankengelder über 700000 Mark. — Begräbnisgeld bis zu 1000 M. — Be sonders geeignet als Ergänzung der Lebensversicherung auf Erlebensfall! — Ansgezahlte Begräbnis- gelder über 130000 Mark. Vermögen über 150000 Mark. Ä3ltN)6NkassL Durch Erhöhung des Beitrags beliebig zu erhöhende Renten, die außerdem mit dem —— Alter der Mitgliedschaft steigen. Nach Wahl auch Versicherung mit Beitragsrück- gewähr! Ausgezahlte Witwen u. Waisengelder: 300000 Mark. — Vermögen über 460000 Mark. ^NVaktd^NkassL Durch Erwerbung mehrerer Anteile nach Wunsch zu steigernde Renten, die sich überdies mit der Dauer der Mitgliedschaft erhöhen. Aus Wunsch auch Versicherung mit Beitragsrückgewähr! — Ausgezahlte Invalidengelder über 37000 Mk. — Vermögen 180000 Mk. Äußerst günstige Tarife — regelmäßige, jährliche Zuschläge zu den Witwen und Invalidenrenten! Die drei Kassen stehen als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit unter der Aufsicht des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung, dessen ständige Nachprüfung der technischen Grundlagen die beste Gewähr bietet für ihre dauernde Leistungsfähigkeit. Sahungsauszüge usw. wolle man von den Herren Vertrauensmännern (s. Offiz. Adreßbuch) oder von der Geschäftsstelle des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gchilfen-Verbands verlangen!