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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1897
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- 18.12.1897
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- Deutsch
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9544 Nichtamtlicher Teil. 294, 18. Dezember 1897. Chef sich so eingehenden Studiums befleißigen können, wie es die friedliche Stille des Schulzimmers ermöglicht. Namentlich auf dem fachwissenschaftlichen Felde macht sich die nunmehr wohlgeordnete Systematik des Unterrichts immer ersichtlicher geltend.« Diesem Urteile wird jeder vorbehaltlos zustimmen können. Außer diesen Fachschulen besitzen die Drogisten, wie schon angedeutet, noch eine höhere Lehranstalt in der »Drogisten- Akademie Braunschweig«. Sie wurde 1880 von dem Nahrungs mittel- und Handelschemiker vr. Eduard Freise gegründet, der noch jetzt an ihrer Spitze steht, und genießt seit 1888 vom braunschweigischen Staate sowohl, wie seit 1889 vom Drogistenverbande, unter dessen Protektorat sie steht, Sub ventionen. Ihr Zweck ist, durch systematisch geordneten Unterricht die Gehilfen und Eleven des Drogistenstaudes für das Fach, sowie für die chemische Technik, in der die jungen Leute gern als Laboranten und Betriebsleiter genommen werden, gründlich vorzubereiten. Die Lehranstalt hat sich die Aufgabe gestellt, nicht nur lokalen, sondern auch allgemeinen Interessen zu dienen und die Gehilfen und Eleven des Drogistenstandes so auszubildeu, wie es von einem tüchtigen Drogisten verlangt werden darf und muh. Selbstverständliche Voraussetzung ist die Kultivierung der reinen Fachwissen schaften, weshalb das Institut das Vertrautsein mit dem jenigen Unterrichtsstoffe, der auf gewöhnlichen Schulen gelehrt wird, annehmen muß; es fallen demnach alle diejenigen Disziplinen aus dem Rahmen des Unterrichts fort, die zu einer guten Schulbildung gehören. »Das Publikum«, heißt es weiter in dem Programm, »will sich heutzutage aus den Drogengeschäften nicht nur Waren, sondern sehr häufig auch gute Ratschläge und praktische Winke für seine gewerblichen Bedürfnisse holen. Um nun in dieser Richtung zu nützen und um sich das Vertrauen des Publikums immer mehr und mehr zu erwerben, um gleichzeitig beim Einkauf die Waren nach ihrem wirklichen Werte beurteilen zu können, muß ein wirklicher Drogist entschieden wissenschaftlich geschult sein. Wie sehr aber die gesellschaftliche Stellung des kenntnisreichen Drogisten befestigt wird, und wie sehr hier durch die allgemeine Achtung vor dem Stande wächst, liegt zu offenbar auf der Hand, um besonders darauf aufmerksam zu machen«. — Die Anstalt verfolgt keineswegs den Zweck, Gelehrte aus den Zöglingen heranzubilden, denn dieses läßt die kurz bemessene Zeit von einem Jahre überhaupt nicht zu, sondern sie verfolgt den Zweck, für das praktische Leben vorzubereiten. Um einen Begriff von der Einteilung und der Behand lung des Lehrstoffes zu geben, führe ich einen kleinen Teil der Abteilung Buchführung und Handelskorrespondenz, für die wöchentlich zwei Stunden angesetzt find, hier auf. Sie ist wie folgt eingeteilt. »Begriff, Wesen und Zweck der Buch führung; allgemeine und gesetzliche Erfordernisse der Hand lungsbücher; Begriff des Geschäftes und wie Geschäfte statt haben; Art und Weise der Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle in die Bücher nebst Anleitung zur Ausarbeitung aller in einem Geschäfte vorkommenden schriftlichen Arbeiten, als: Anzeigen, Gesuche, Anfragen, Erkundigungen, Cirkulare aller Art, Aufträge und Bestellungen von Waren und Ausführung derselben, Briefe in Rechnungsangelegenheiten, bei Ueber- sendung von Wechseln rc., Anzeigen von geleisteter Zahlung, Mitteilungen von Differenzen bei Warensendungen, Konto korrenten rc., Mahnbriefe, Schuldverschreibungen, Bürgschaften, Vollmachten, Verträge aller Art, Schlußscheine« rc. rc. Ebenso detailliert sind die Abteilungen über Wechsel kunde (wöchentlich zwei Stunden), kaufmännisches Rechnen (eine Stunde), Handelsrecht (zwei Stunden), Gesetzeskunde (eine Stunde) rc. eingeteilt. Der ganze Kursus nimmt, wie schon erwähnt, einen Zeitraum von einem Jahre ein. Aufnahmetermine sind der 15. April und der 15. Oktober jedes Jahres. Erwünscht ist eine vorangegangene Praxis. Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus dem Honorar, das 330 ^ beträgt, kleineren Ausgaben, darunter Krankenversicherung, die freie ärztliche Behandlung gewährt, mit 42 Der Unterhalt ist auf 600 veranschlagt; für die Beschaffung von Büchern und Laboratoriumsutensilien sind 60—70 ^ angesetzt, andere kleine Ausgaben sind mit 40—60 ^ berechnet. Am Schlüsse des ersten Halbjahres wird mit sämtlichen Studierenden dcsselben eine Semestralprüfung vorgenommen, durch die darzuthun ist, ob die Geprüften sich in diesem Zeit räume diejenigen Kenntnisse angeeignct haben, die nötig sind, um mit vollem Verständnisse den Vorträgen im zweiten Se mester folgen zu können. Diejenigen, die sich diese Kenntnisse nicht augeeignet haben, werden unter keinen Umständen in den zweiten Kursus versetzt und diese werden erst nach weite ren zwei Semestern zu der Abgangsprüfung zugelassen. Der Drogistenverband hat der Anstalt 300 Stipendien gelder für solche Herren, die sich in jeder Beziehung muster gültig führen, überwiesen. Strenge Bestimmungen sind ge troffen, um zu verhüten, daß die Studierenden ein sogenanntes Studentenleben führen und die Unterrichtsstunden nach eige nem Belieben besuchen oder nicht besuchen. Daß bei Darbietung solcher Gelegenheiten für eine gute Ausbildung der Drogisten Tüchtiges geleistet wird, ist nicht zu verwundern. So sagt über die am 20. September d I. in Braunschweig stattgehabte Prüfung ein Mitglied der dort versammelten deutschen Naturforscher und Aerzte in den Braunschweiger Neuesten Nachrichten: »Ich konnte mir nicht verhehlen, daß dieser junge, aufstrebende Stand, wenn ihm so vorgebildetes Material zugeführt wird, eine Zukunft hat und allen mehr oder weniger mit ihm in Berührung kommen den Berufen, wie Apothekern, Aerzten und Chemikern, zu denken geben kann«. — In der That hat nur der Stand eine Zukunft, dessen Mitglieder mit der Zeit fortschreiten und be fähigt sind, den stets wachsenden Ansprüchen, die an sie ge stellt werden, zu entsprechen. Das sehen nicht allein die Drogisten ein, sondern die ganze Kaufmannschaft unserer Tage, wie aus der derzeitigen Bewegung zur Ermöglichung einer guten Ausbildung deutlich hervorgeht. Bekanntlich besteht in mehreren deutschen Städten, so auch in Köln, die Absicht, kaufmännische Akademieen zu be gründen, um eine höhere Ausbildung der Angehörigen des Kaufmannsstandes zu ermöglichen. Die von dem deutschen Centralverband für das kaufmännische Unterrichtswesen ein gesetzte Kommission hat die Frage, ob überhaupt eine Handels hochschule errichtet werden soll, im Prinzip bejaht. Um diese Hochschule in ihren Mauern beherbergen zu dürfen, sind Aachen, Frankfurt a. M. — wo jetzt schon die Handelskammer aka demische Kurse für junge Kausleute eingerichtet hat — Han nover, Leipzig und andere Städte in Wettbewerb getreten. Der Verband hat sodann wieder eine »Handelshochschul kommission« gewählt, die bisher zwei Sitzungen abgehalten hat. In ihrer letzten vom 27. November in Hannover wurde festgesetzt, daß die Vorlesungen der Handelshochschule das Niveau der Reife einer neunklassigcn höheren Lehr anstalt (Gymnasium, Realgymnasium, Oberrcalschule) voraus setzen sollen. Als Studierende sollen zugelassen werden (ohne Aufnahmeprüfung): s. Kaufleute, die die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst sich erworben und ihre Lehrzeit beendet haben; b. Abiturienten deutscher neunklassiger höherer Lehranstalten; o. junge Leute, die nach Erwerbung der Be rechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst noch eine höhere Handelsschule (bezw. Fachklassen oder Handelsabteilung) mit Erfolg besucht haben. Die Studienzeit soll zwei Jahre be tragen. Uebrigens wird trotz alledem, wie nebenbei erwähnt
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