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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1897
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- Erscheinungsdatum
- 18.12.1897
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- Deutsch
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294. 18. Dezember 1897. Nichtamtlicher Teil. 9543 Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser Nummer zum erstenmale angekündigt sind. Artaria L Co. in Wien. 9559 Lissudadn- u. ?osk-6owwuvic^tiovs-Xs,rt>s von Ossksrrsiell- UvALru u. äen nöräl. LLÜrLulLnäsrn 1898. 1 ^ 70 -) bis 5 N v. Deckcr's Verlag G. Schenck in Berlin. 9556 Ukväbvob über äsv IröoiKlivb Orsussisobso Hot uncl 8ts,at kür 6. 9. 1898. 14 Wilhelm Engelmann in Leipzig. 9555 2sitsebrikt kür ^b)-silcg.lisllbs Obsruis. XXV. Lä. 1. Uskt. Oa. 4 60 Sampson Low, Marston ä- Co. Dlrnitsck in London. 9555 kieturss !rnc1 cti'-t^vivAS sslsetsci ironr kbs voriis ok 8ürvg.rä ^rwiiÄKS. llortloiio 160 sb., kolio-b^Itworoeeo 168 sb. I. Neuuiann in Neudamm. 9556 Stracke, die Kastcnfalle. 2. Ausl, jl ^ 20 geb. 1 80 -Z. I. Ricker'schc Buchhandlung, Verl.-Cto. in Gießen. 9555 Krüger. Petrus Canisius. 30 H. Julius Springer in Berlin. 9559 Asiksobritt k. augsrvaiiäts 6bsmis 1898. .lübrlieb 20 ./k. Vürbsr-2situng 1898. ckübrliob 16 2sitsobritt t. lustruwsiitsiilruiiäs 1898. lübrlicb 20 Asitsobritt k. 6. xbz'sibg.Iisebsv u. obswisobsu Uvtsrriebt 1898. lübrliob 10 Vbsraxsatisobs Aovg.tsbstt« 1898. .lübrlieb 12 ^/k. 2siksebrikk kür prabkisobs Osologis 1898. kübrlicb 18 ./k. 2sitsebritt t. XIsinb-rbiisL 1898. örkbrlieb 10 Zeitschrift für Forst- u. Jagdwesen 1898. Halbjährlich 8 2sitsebrikt <k. Vereins äsutsobsr Ingenieure 1898. öäbrlicb 32 Klsbtroteobnisebs /eitscbrikt 1898. kübriieb 20 Der Seifensabrikant 1898. Vierteljährlich 3 A. Stüber s Verlag (C. Kabitzsch) in Würzburg. 9556 Dis Lrxtliebs krs-xis. 11. 9abrg. Visrtsljäbrlieb 2 ^ 50 Verlagsanstalt u. Druckerei A.-G. (vormals I. F. Richter) in Hamburg. 9556 Schinckel. Reichsbank u. Giro-Verkehr. 50 Hermann Walther in Berlin. 9557 Deutsche Agrarzeitung 1898. Vierteljährlich 5 Nichtamtlicher Teil Die Kolportagebuchhandel-Debatte im bayerischen Landtage. (Vgl. Börsenblatt Nr. 289.) Ergänzung. In der Plenarsitzung der Kammer der Reichsräte am 13. Dezember erstattet Reichsrat Fürst zu Löwenstein-W.- Freudenberg Bericht über den Entwurf eines Gesetzes wegen Aenderung des Gesetzes vom 10. März 1879, betreffend die Besteuerung des Gewerbes im Umherziehen. Das Gesetz wird debattelos nach den Beschlüssen des Landtages angenommen. Nur der Steuertarif: Druckschriften, wo Normal- und Betriebsanlage auf je 50 ^ erhöht worden war. wird aus Antrag der Ausschüsse auf je 30 herabgemindert. Der Referent bemerkt dazu: Infolge der von der zweiten Kammer vorgenommenen so wesentlichen Erhöhung würden die Kol porteure eine so erhebliche Abgabe zu leisten haben, daß viele ihr Geschäft aufgeben müßten, und da diese Kolporteure zu anstrengender Arbeit untauglich wären, so würden sie außer Verwendung gesetzt, ja der Armenpflege anheimfallen. München, den 16. Dezember 1897. Hugo Oswald. Zur Frage der Gehilfenprttfung im Buchhandel. n. (Vgl. Börsenblatt Nr.'i276, auch 285.) Wenn ich noch einmal auf die Ausbildungsanstalten der jungen Drogisten zurückkomme, so geschieht es deshalb, weil in vielen Fällen in den Begründungen und den Ausführungen über den Nutzen dieser Anstalten das Wort Drogist nur durch das Wort Buchhändler ersetzt zu werden braucht, um sie ebensowohl passend für diesen Stand zu erhalten. Die Dro gisten beabsichtigen eine reinliche Scheidung unter den Mit gliedern ihres Standes, und wenn sie auch heute noch nicht das Ziel ganz erreicht haben, so ist doch schon mit Gewißheit zu ersehen, daß sie auf dem rechten, ja dem einzig richtigen Wege dazu sind. Glaubt der Buchhandel eine Regeneration unter seinen Mitgliedern nötig zu haben — und diese An sicht steht nicht mehr vereinzelt —. so wüßte ich kein besseres Mittel, als den Drogisten auf ihrem Pfade zu folgen. L>i«:u?.i>sechziMl ZstzkS»»-. Um dieses Vorbild der Drogisten vollständig darzustellen, erübrigt es noch, ihre Fachschulen, die zu der Gehilfenprüfung vorbereiten, d. h. natürlich zur Tüchtigkeit im Berufe über haupt zu erziehen die Aufgabe haben, zu betrachten. Während die Akademie, von der noch die Rede sein wird, die ganze Zeit des jungen Mannes für ein Jahr in An spruch nimmt, beanspruchen die übrigen Schulen nur die Abende einzelner Wochentage und einige Stunden des Nachmittags an bestimmten Tagen. Bekanntlich fordert das neue Handels gesetzbuch G 76) bezw. die Gewerbeordnung (§ 120), daß den Lehrlingen die nötige Zeit zum Besuch solcher Fortbildungs schulen gewährt werde. Derartige Schulen haben die Drogisten in 12 deutschen Städten eingerichtet, nämlich in Berlin (die aber nicht zum Verbände gehört). Braunschweig, Breslau, Chemnitz, Dresden, Düsseldorf, Görlitz, Hamburg, Königsberg, Leipzig, Magdeburg und Rostock. Als Beispiel, unter welchen Verhältnissen diese Fach schulen wirken, führe ich die Einrichtung derjenigen in Breslau an. Sie besteht seit 1895 und hat eine Unterrichtszeit von zwei Jahren. Im ersten Jahre wird an zwei Wochenabenden von 8 bis 10 Uhr kaufmännischer Unterricht von einem Handels lehrer erteilt; im zweiten Jahre beginnt erst der wissenschaft liche Unterricht an zwei Nachmittagen in der Woche von ^4 bis 5 Uhr. Er hält sich eng in den elementaren Grenzen einer gründlichen Warenkunde, einer Erklärung der einfachen Naturvorgänge und der sogenannten angewandten Chemie. Stets wird darauf Rücksicht genommen, daß nicht zu hohe wissen schaftliche Hypothesen erörtert werden; mit anderen Worten: der Unterricht wird dem Verständnisse des guten Elementar schülers angepaßt. Der kaufmännische Lehrer erhält 200 Honorar, der wissenschaftliche 400 Die Schüler von Vereinsmitgliedern zahlen für beide Unterrichtsjahre zusammen 40 ^ Schulgeld, Schüler von Nichtvereinsmitgliedern 50 Die Schule wird vom Vereine schlesischer Drogisten jährlich mit 100 vom Breslauer Magistrat mit 50 ^ und unentgeltlicher Hergabe des Schullokals unterstützt. »Es hieße Holz in den Wald tragen«, heißt es in dem neuesten Schulberichte der Breslauer Schule, »wollten wir an dieser Stelle nochmals auf den großen Vorteil Hinweisen, den ein systematisch geordneter Schulunterricht gegenüber dem Einzel- Unterricht in den betreffenden Lehrstätten darbietet. Die mancherlei Abhaltungen im offenen Geschäft bringen es eben mit sich, daß weder der lernende Lehrling, noch der lehrende 1270
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