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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.04.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.04.1897
- Sprache
- Deutsch
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76. 2. April 1897. Nichtamtlicher Teil. 2507 Kommissionäre, ihre Gehilfen und Arbeiter sind keine Diebe, die das als gute Prise betrachten, was bei ihnen falsch ab geworfen wird. Entweder werden die irrtümlich abgeworfenen Pakete an den Kommissionär zurückgegeben, dessen Personal den Fehler beging, oder einfach zum richtigen Kommissionär gebracht. Der Vorschlag Wilhelm Einhorns hat damit gar nichts zu thun, er bezweckte ganz was anders, als damit die Haft barkeit der Leipziger Kommissionäre für verloren ge gangene Pakete anzuerkennen. Daß ein Vorschlag, »vor einem halben Jahrhundert gemacht«, nicht zur Ausführung kam, lag an Gründen, die hier überflüssig zu erörrcrn, heute aber noch der Beachtung wert sind. Strafen für fehlerhaftes Abwerfen seitens der Markthelfer würden gerechterweise Be lohnungen für richtiges Abwerfen voraussetzen. Beides hätte Sinn, läge anstatt Versehen und Zufall in der That Leicht fertigkeit oder gar Absicht vor; das ist keineswegs der Fall und ist durch die geführten Listen erweisbar, denn die Fehler stehen in gar keinem Verhältnis zur Menge der Pakete. Fehlerlos arbeitet aber niemand. Die Leipziger Markthelfer stehen ob ihrer Intelligenz und Ehrlichkeit mit Recht im höchsten Ruf; man darf ruhig annehmcn, daß nirgendwo eine Arbeiterklasse von gleicher Zuverlässigkeit zu finden sein wird. Durch ihre Hände gehen Tag für Tag ohne jedes Defizit große Geldsummen; wie könnte man da annehmen, daß sie Pakete mit Absicht falsch abwerfen, um da durch einen Verlust zu erzielen, der ihnen zu Nutzen käme, ab gesehen davon, daß dieser schwer zu realisieren wäre, dagegen ihre Ehre, Familie und Stellung aufs Spiel setzte. Die Leipziger Kommissionäre aber thun das Menschen möglichste, um die ihnen unter den bestehenden Verhältnissen zur Beförderung anvertrauten Sendungen gewissenhaft gleich ihrem Eigentum zu befördern. Infolgedessen ist die Be förderung über Leipzig eine im großen und ganzen sehr sichere. Man kann den Austausch von Rechnungspaketen auf über eine Million im Jahre schätzen I Wie viel geht davon an geblich verloren? Das ist kaum der Rede wert, und deshalb hat man auch eine so niedrige Versicherungsprämie vorge schlagen, weil man die Verluste damit decken zu können hofft. Als letzter Grund, weshalb Leipziger Kommissionäre als Veranlasser zum Verlustgehen von Paketen bezeichnet werden könnten, wäre Diebstahl anzusühren. Daß solcher vorkommt, ist unbestritten; wo aber käme er nicht vor? Wie soll man sich dagegen schützen? Und warum soll nur der Leipziger Kommissionär, der ihn mit allen ihm möglichen Mitteln zu verhindern sucht, dafür verantwortlich gemacht werden? Auch dagegen soll die Versicherung schützen. Der jetzt gütige § 20 der Verkehrsordnung vom 26. April 1891 hat sich im ganzen für alle Teile bewährt, und seine Abänderung wurde seitens des Vereins Leipziger Kommissionäre nicht vorgeschlagen. Will man ihn dennoch ändern, so dürfte die Gründung einer Versicherung gegen Verluste ein annehmbares, allen Teilen gerecht werdendes und wenig belastendes Auskunftsmittel so lange sein, als der Gesamtbuchhandel darauf besteht, außerhalb des Han delsgesetzbuches sein Recht zu suchen und zu finden. Eine Vertagung der Abänderung der Verkehrsordnung bis zum Abschluß der neuen Gesetzesordnung wäre sehr zu empfehlen, teils um in dieser Zeit mehr Erfahrungen sammeln zu können, teils um Zeit zu haben, sie gründlich zu verarbeiten, und endlich, um die neuen Gesetzesbestimmungen möglichst mit der Verkehrsordnung in Einklang zu bringen. Leipzig. Felix Liebeskind. Neue Mittel ;ur Hebung des Bücherabsahes. (Vgl. Nr. 51 d. Bl.) II. Die unter obiger Ueberschrift in Nummer 51 dieses Blattes gemachten Vorschläge zur Gründung eines litterarischen An zeigeblattes, das dem Sortiment ein neues Mittel zum besse ren Vertrieb der nicht speziell wissenschaftlichen Litteratur bieten möchte, hatten zur Voraussetzung, daß der Gesamt buchhandel oder wenigstens das Sortiment auf gemeinschaft liche Kosten ein derartiges Unternehmen ins Leben rufen würde, da einerseits die Interessen des Sortiments dadurch am besten gewahrt erscheinen und anderseits selbst bei nicht genügender Rentabilität des Unternehmens der Kostenzuschuß für den Einzelnen nur ein ganz geringer wäre. Es unter liegt indes keinem Zweifel, daß die Gründung eines der artigen offiziellen Organs seitens eines Vereins, der jährlich nur einmal zu gemeinsamer Beratung und Beschlußfassung Zusammentritt, für die nächste Zeit wohl nicht zu erwarten ist. Deshalb wird es allseitig mit Dank anerkannt werden müssen, daß die Firma R. v. Decker's Verlag in Berlin den Gedanken sofort ausgenommen hat und es versuchen will, auf eigene Rechnung und Gefahr das geplante Unternehmen ins Leben zu rufen. Die Kosten für Redaktion, Satz, Druck und Papier würde ja auch jede buchhändlerische Korporation ohne eigene Druckerei ebenso bezahlen müssen, die ein solches Blatt herausgeben wollte. Dagegen hat das Privatunter nehmen den Nachteil, daß der Herausgeber zur Vermeidung eigener Verluste darauf angewiesen ist, nur die von den Ver legern aufgegebenen Anzeigen aufzunehmen, während ein offizielles Organ alle neu erscheinenden Bücher rc. anzeigen könnte, die für die Abonnenten der am meisten verbreiteten Familien- und Modenjournale von Interesse sind, gleichviel, ob von dem betreffenden Verleger ein bezahltes Inserat folgt oder nicht. Die Auswahl der geeigneten Bücher dürfte dem nach der Hauptpunkt sein, der den Sortimenter bestimmen wird, ob er das neue Unternehmen fördern und das neue Blatt an seine Journalabonnenten auf eigene Kosten unent geltlich verteilen soll oder nicht. Denn wenn die angezeigten Bücher für die betreffenden Leser kein Interesse haben, kann auch ein lohnender Erfolg von der Verteilung des Blattes nicht zu erwarten sein. Dies ist wohl auch der Hauptgrund, wenn die bereits seit zwei Jahren in Leipzig erscheinende Monatsschrift »Der Büchermarkt«, die nur eine Auswahl der besseren, für die Gebildeten aller Stände bestimmten Neuig keiten der in- und ausländischen Litteratur in Katalogform verzeichnet, als Beilage unserer Familienjournale wenig Ver wendung findet. Ob das neue »Offertenblatt« der Firma R. v. Decker's Verlag in der Auswahl das Richtige treffen wird, läßt sich erst nach Erscheinen des Blattes beurteilen. Die zunächst versandte Probenummer darf wohl in dieser Beziehung weniger als Muster dienen, da es gewiß zunächst galt, zur Füllung der vier Probeseiten schnell den genügenden Stoff zu ge winnen. Denn für die hier angezeigten rein wissenschaftlichen medizinischen und juristischen Werke dürfte in den gedachten Leserkreisen schwerlich ein Käufer zu erwarten sein. Was nun die von der Verlagsfirma zunächst zur Be gutachtung und Probebestellung versandte erste Nummer bc- triffr, so dürfte zunächst bezüglich des Formats zu bemerken sein, daß es sich für die Praxis empfehlen wird, die Seite nach jeder Richtung noch um einen Centimcter zu kürzen. Wenn man bedenkt, mit welcher Eile der Sortimenter bei Eintreffen des Journalballens meistens für das schleunige Austragen der Familien- und Modenjournale zu sorgen hat, nament lich wenn der Ballen erst am Sonnabend nachmittags ein trifft, und daß die einzelnen Stücke in der Regel erst mit 336»
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