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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1897
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- Erscheinungsdatum
- 04.06.1897
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- Deutsch
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eine beträchtliche Zahl von Vorschlägen formuliert, um den Verkehr zwischen Autor und Publikum zu erleichtern. Wir wollen diese Vorschläge kurz Revue passieren lassen. 1. Internationale Eintragung. Um den Stand der ausschließlichen Urheberrechte besser und allgemeiner klar zustellen, hat man es als wünschenswert erklärt, die litte- rarischen und künstlerischen Werke, abgesehen von der Erfüllung der Förmlichkeiten im Ursprungslande, auch noch im Berner Büreau eintragen zu lassen, und zwar gegen Abgabe eines gesetzlichen internationalen Ausweises. Sodann hat man gewünscht, es möchte dem internationalen Büreau die Ein schreibung derjenigen Werke anvertraut werden, deren Schutz frist nicht vom Tode des Autors an läuft, ferner die Ein tragung der Umwandlung anonymer und pseudonymer Werke in solche, die den wahren Autornamcn tragen und deshalb vollständigen Schutz genießen Endlich hat man behauptet, das System der Eintragung sei sehr zu empfehlen, um die Veröffentlichung der mit Werken der Litteratur und Kunst vorgenommenen Eigentumsänderungen zu sichern. 2. Sammlung der amtlichen Ausweise betreffend die Gcisteswerke. In diesem Punkt hat man folgende Lösung vorgeschlagen. Die Regierungen der Verbandsländer, wo die Eintragung verlangt wird, sollen dem internationalen Büreau in Bern eine Abschrift der Eintragung oder der ein geschriebenen Hinterlegung litterarischer und künstlerischer Werke übermitteln. Genanntes Büreau solle dann einen Auszug der in den einzelnen Ländern stattgehabten Ein tragungen veröffentlichen. Im allgemeinen sei es wünschens wert, daß die Unionsstaaten aufgefordert würden, dem Berner Büreau regelmäßig die offiziellen Angaben zu über mitteln, die dazu dienen, den Civilstand der Werke der Litteratur und Kunst sestzustellen. Da aber amtliche, diese Werke betreffende Aktenstücke in vielen Verbandslündern einfach fehlen, so hat man sich dafür ausgesprochen, es sollten die Regierungen der betreffenden Länder geradezu verpflichtet werden, ein alphabetisches Verzeichnis aller seit Inkrafttreten der Berner Konvention daselbst veröffentlichten oder auf- gcsührtcn Werke anzulegen, und diese Verpflichtung müsse in den Unionsvertrag direkt ausgenommen werden. Das Berner Büreau würde alsdann die systematische Verarbeitung aller die Veröffentlichung dieser Werke in der ganzen Union be treffenden Dokumente vornehmen, d. h. sie nach Titel und Autornamen sondern. Zudem müsse diesem Büreau gestattet werden, den Interessenten getreue und rechtskräftige Ab schriften der offiziellen, von den einzelnen Regierungen er haltenen Angaben auszustellen. 3. Gründung eines Weltkataloges. Die eben ge nannten Vorschläge mußten notwendigerweise zu dem Wunsche führen, es sei ein Weltkatalog aller auf der ganzen Erde er schienenen oder noch erscheinenden wissenschaftlichen, litte- rarischen und künstlerischen Werke anzulegen. 4. Sammlung von Informationen betreffend aus schließliche Urheberrechte. Es ist nicht nur wichtig zu wissen, wann ein Geisteswerk entsteht; oft wünscht man auch den Stand der abgeleiteten Rechte (Uebersetzungs-, Aufführungs-, Reproduktionsrecht) und den Stand der Abtretungen rc. kennen zu lernen. So hat man denn zu verschiedenen Malen ganz allgemein den Wunsch ausgesprochen, das Berner Büreau möge damit beauftragt werden, alle erhältlichen Angaben über die Genealogie der Werke und über die Trag weite der ausschließlichen daraus abgeleiteten Rechte zu ver einigen. Mit Hilfe dieser Angaben solle dann das Berner Büreau amtlich den Civilstand der Geisteswerke feststellen; es sei sogar zu ermächtigen, ein Ursprungszeugnis für sie zu liefern, das vor Gericht volle Beweiskraft besitze. 5. Anführung der für die Benutzung des Werkes ausge stellten Bedingungen. Von der Idee ausgehend, daß man die Schwierigkeiten, die mit der Ausübung des Aufführungsrechtes verbunden sind, heben müsse, hat jemand im Droit 6'^.u tour, 1891, p. 45, vorgcschlagen man möge die Formel betreffend Vorbehalt dieses Rechtes, die vollständig unnütz sei, durch eine ausdrückliche Angabe der Bedingungen ersetzen, von denen der Autor die öffentliche Aufführung seines Werkes abhängig mache; wenn aber die Anführung aller dieser allgemeinen Bedingungen oder der Bedingungen L tortmt an der Spitze des Werkes selber zu weit führe, so solle doch wenigstens an jener Stelle die Adresse derjenigen Person angegeben werden, die über diese Bedingungen Aufschluß erteilen könne. Auf diese Weise habe das Publikum ein leichtes Mittel, sowohl den Gegenstand des Schutzes, als auch die Art und Weise seiner Ausübung genau kennen zu lernen. 6. Erwerbung des Aufführungsrechtes durch An kauf des Notenmaterials. Eine Bewegung, die zuerst in der Schweiz zu einer Massenpetition geführt hat, verlangt Aufnahme einer Gesetzesbestimmung ins Landesgesetz, wonach das Recht, musikalische Werke oder Musikstücke oder autorisierte Arrangements für Konzerte öffentlich aufzuführen. Dritten nicht versagt werden dürfe, sobald der Musiker vom Ver leger das notwendige Notenmaterial gekauft habe. Die Gcsuchsteller bezwecken damit, für das große Publikum der Volksgesang- und Musikgesellschaften, deren Unterschriften ein- gesammelt wurden, die Freiheit des Aufführungsrechtes wieder- zuerobern und einzig und allein noch mit dem Musikalien händler in Verbindung treten zu müssen. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Italienische Bibliothekstatistik. — In der Beilage zur Allgemeinen Zeitung <1897, Nr. 122) wird in folgendem über die Vollendung der amtlichen italienischen Bibliotheksstatistik berichtet: -Bei der Mitteilung vom Erscheinen des zweiten Bandes der ita lienischen Bibliothekstatistik (1895, Beil. Nr. 29, S. 7) ist darauf hin- gewiescn worden, daß der noch ausständige dritte Band den Rest der Nachweisungen bringen solle, die der Generaldirektion der italienischen Statistik über die öffentlichen und einzelne Privatbibliotheken des Landes zugekommen sind. Dieser Schlußband ist nunmehr erschienen. (Nivistsro äi agrivoltaea, iuäustria s eoiumoroio. Diroriovs gonsrals äolia. 8ts.tistieu. LtLtistieu äoils bibliotsvds. Lurts II. Libiiotsvbo axprrrtsusoti all ueoaäsivis, souolo ssvoväaris, ssmiuari, bibliotsotro irrilitLri, gLbinstti cli Istturg. s bibliotovbs privats non oompross nsÜL k^rts I. Roins., Tipogr.-ug^ionalls 1896. XVI und 154 S. gr. 8".) Die in diesem Schlußband gebotenen Ausschlüsse über die an verschiedenen Orten Italiens zerstreuten Bücherschätze, die gewissermaßen nur eine Nachlese darstellen, sind von erheblich geringerer Bedeutung, als die in den beiden ersten Bänden enthaltenen; doch findet sich immerhin manche schätzbare Notiz über Handschriften und seltene Drucke. Von Interesse sind noch u. a. die Angaben über den Verbleib älterer ausgelöster Biblio theken, namentlich von aufgehobenen Klöstern. Der nunmehr vor liegende statistische Abschluß ergiebt, daß in den drei Bänden der Bibliothekstatistik im ganzen 1831 Bibliotheken behandelt sind, da von mit mehr oder minder eingehenden Notizen in den beiden ersten Bünden 591, in dem vorliegenden Schlußband 1084; für den Restbestand von 156 waren die von den betreffenden Biblio thekaren erbetenen Notizen nicht geliefert; in den Tabellen aber sind auch diese Bibliotheken gleichwohl berücksichtigt. v.N.» Deutscher Papierverein. — Der Deutsche Papierverein hielt am Dienstag, den 2. Juni, seine diesjährige ordentliche General versammlung.im -Tucherbräu- auf dem Platze der Sächsisch-Thü ringischen Industrie- und Gewerbeausstellung zu Leipzig ab. Den Vorsitz führte Herr Reinhold Tetz er-Berlin Etwa 100 Mitglieder waren erschienen. Vertreten waren die Zweigvercine Berlin und Provinz Brandenburg, Hessen, der Mitteldeutsche Papier verein, der Süddeutsche Papierverein, der Verein der Papier- und Schreibwarenhändler zu Frankfurt a. M. und der Oldenburger Papieroercin. Der Mitgliederstand ist 664. Die Einnahme des Vorjahres betrug 6569 8 H, die Ausgabe 4773 .F 83 -ß. Der Vermögensstand ist 4007 25 -j. — Den -Leipziger Neuesten Nachrichten- sei über die Verhandlungen folgendes entnommen: An Stelle des am Erscheinen verhinderten Kommissars für das Deutsche Reich bei der Weltausstellung ini Jahre 1900 in Paris, des Herrn Geheimen Regierungsrals Richter, berichtete Herr
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