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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.06.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18970604
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189706045
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
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4098 LlS 127, 4. Juni 1897. Amtlicher Teil. besonderer Vereinbarungen von Firma zu Firma, verbindlich für den geschäftlichen Verkehr 1. der Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buch händler, bezw. der von denselben vertretenen Firmen, unter einander; 2. der Mitglieder des Börsenvereins, bezw. der von diesen vertretenen Firmen, mit denjenigen Nichtmitgliedern bezw. den von diesen vertretenen Firmen, sowie der letzteren unter einander, welche durch eine dem Vor stande des Börsenvereins abzugebende, von ihnen Unter zeichnete Erklärung die Verkehrsordnung für sich als verbindlich anerkannt haben und als solche vom Vor stande in« „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel" bekannt gemacht und im „Adreßbuch des Deutschen Buch handels" bezeichnet worden sind. (Vgl. die Bekanntmachung vom 27. April 1891, Börsenblatt 1891 Nr. 114.) 5. Restlmchhandels - Ordnung. Angenommen in der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig, 16. Mai 1897. Die Bestimmungen der Restbuchhandels-Ordnung regeln auf Grund von ß 1 Ziffer 2 der Satzungen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig den Ein- und Verkauf von Schriftwerken, deren Ladenpreis vom Verleger dauernd oder zeit weise ausgehoben ist (Restbnchhandel). Unter Schriftwerke» im Sinne dieser Ordnung sind Bücher, Bilderwerke, Mnsikalien und Kartei, zu verstehen. Diese Bestimmungen sind verbindlich für den geschäftlichen Verkehr 1. der Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buch händler und der von ihnen vertretenen Firmen unter einander; 2. der Mitglieder des Börsenvereins und der von ihnen vertretenen Firmen mit denjenigen Nichtmitgliedern und den von diese» vertretenen Firme», die durch eine dem Vorstande des Börsenvereins abzugebende, von ihnen Unterzeichnete Erklärung die Restbuchhandels-Ordnung für sich als verbindlich anerkannt haben; 3. der vorstehend näher bezeichneten Nichtmitglieder und von ihnen vertretenen Firmen untereinander. Nähere Auskünfte erteilt unsere Geschäftsstelle in plare der vorstehend genannten Drucksache» zu beziehen sind. Diese die Nestbnchhandels-Ordnnng anerkennenden Nicht mitglieder des Bvrsenvereins werden in, »Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel« bekannt gemacht nnd in dem vom Börsen verein herausgegebenen »Adreßbuch des Deutschen Buchhandels« besonders kenntlich gemacht. (Vgl. die Bekanntmachung vom 31. Mai 1897, Börsenblatt 1897 Nr. 125.) 6. Vcrlagsordnung für den Deutschen Buchhandel. Angenommen iu der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig, 30. April 1893. Mit Anhang: Verlagsordnung für den Deutschen Musikalienhandel. Den Mitgliedern des Börsenvereins wird empfohlen, diese Verlagsordnung als Grundlage zu ihre» Verlagsvcrträgen und durch ausdrückliche Bezugnahme darauf in ihren Verlagsverträgen zu deren Ergänzung nnd Erläuterung zu benutzen. Der Verlagsordnung für den Deutschen Buchhandel ist die von dem Verein der Deutschen Musikalienhändler in Leipzig angenommene „Verlagsordnung für den Deutschen Musikalienhandel" als Anhang beigefügt. (Vgl. die Bekanntmachung vom 15. Mai 189 st Börsenblatt 1893 Nr. 115, Beilage.) 7. vr. O. Tambach, Welche Förmlichkeiten müssen von den deutschen Urhebern und Verlegern beobachtet werden, um den Schutz gegen Nachdruck, Nachbildung, Ucbersetznng nnd unerlaubte Auf führung ihrer Werke zu erlangen? 2. veränderte u. vermehrte Auflage. 8". 32 S. Leipzig >896. Preis für Mitglieder des Börsenvereins 50 fürNichtmitglieder 75 H. 8. Das Urhcberrcchtsgesetz in den Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Juli 1891. Im Aufträge des Börsenvereins der Deutschen Buch händler zu Leipzig herausgegeben von der Amtlichen Stelle für den Dcnlscheu Buch-, Kunst- und Musikverlag in New Jork. 8". 32 S. Leipzig 1895. Preis für Mitglieder des Börsenvereins 50 H, für Nichtmitglicder 75 H. Leipzig, Deutsches Buchhändlerhans, von der auch Exein- Leipzig, de» 2. Juni 1897. Der Dorj'taiid des Lörsciiverciils der Deutschen öuchhniidler zu Leipzig. Carl Engelhorn. Wilhelm Laber. Otto Nauhardt. Johannes Stettner. Emanuel Reinicke. Wilhelm Müller. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Luchhandels. (Mitgeteilt von der I. C. HinrichS'schen Buchhandlung.) ° vor dem Titel — ohne Aufdruck der Firma des Einsenders auf dem betr. Buche. fl vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises eingcschickt. Die mit u. vorgczcichnctcn Preise der Verleger müssen im Auslände zum Teil erhöht iverden, die mit n.n. und n.n.n. bezeichneten auch im Jnlande. Preise in Mark und Pfennigen. Agentur d«S Rauhen HauseS in Hamburg. Pressenss, Madame de: Mütterchen. Übers, v. M. Neineck-Godet. 2. Ausl. 8°. (248 S.) 2. - Walther, L.: Die Frau Marquise. Ein Zeitbild aus Erfurts Vergangenheit. 2. Ausl. 8". (224 S.) n. 2. 20 Karl Baedeker in Leipzig. Luockolror, X.: Lslgien u. Holland nebst, dem Nrossbsrrogt. ImxenrbnrA. Nit 14 Larten, 21 klönen n. niedreren Ornndrisssn. 2t. ^nü. 12°. (XXXVIII, 438 8.) 6sb. n. 6. — Iuliu» Becker in Berlin. lVobntrtirmsr, stüdtisobs, ausqervüblt u. brsq. v. cksr 8ebriktleitunq der Mütter t. ^rebitelrtar u. Lunstbandiversc (?anl 6rast). 1. Nit. X.ns Nsrlin n. seiner Ningsb^. 15 Vak. in biobtdr. nebst Nrund- risssn n. srlünt. Text. gr. 4°. (4 8.) n. 5. — Bonnetz » Hatzfeld in Potsdam. Baugewerbe, das gesamte. Handbuch des Hoch- u. Tiesbau- wesens. Red. v. O. Karnack. 8. Hst. gr. 8°. (24 S. m. Abbildgn.) bar —.60; Einzelpr. —. 90
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