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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1897
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- Deutsch
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126, 3. Juni 1897. Nichtamtlicher Teil. 4073 eigneten Lehrkräften würde es nicht mangeln, da der Buch handel selbst einige Mitglieder besitze, die sich als Lehrer für diese Schule sehr gut eignen würden. Der jetzige Zustand sei unhaltbar, denn wenn auch in den Lehrverträgen die Lehr herren sich verpflichteten, ihre Lehrlinge ausbilden zu lassen, so scheitere diese gute Absicht daran, daß keine passende Schule existiere; die allgemeinen kaufmännischen Fortbildungs- und Handelsschulen böten entweder zu wenig oder zu viel, denn entweder würde an diesen Anstalten das gelehrt, was der Lehrling schon längst wissen müsse, oder sie lehrten die höheren kaufmännischen Lehrfächer, die für unseren Stand fast gar keinen Zweck hätten. Der Buchhandel sei eben ein ganz eigenartiger Zweig des Kaufmannsstandcs mit seinen eigenen Usancen und Einrichtungen; aus diesem Grunde bildeten auch die Buchhändler eine eigene Genossenschaft. Aus allen diesen Gründen halte Redner nach wie vor die Errichtung einer Lehrlingsschule für ebenso nützlich und notwendig, wie auch leicht durchführbar. Herr Müller führt aus, daß die vor Jahren mit allen Anstrengungen gemachten Versuche, eine Lehrlingsschule zu gründen, scheiterten, weil es keine Fachschule für Buchhand lungslehrlinge geben könne. Den besten Beweis hierfür er bringe die Leipziger Schule, die sich in keiner Weise bewähre. Die Korporations-Vorstehung habe daher gut daran gethan, ein Vorbildungsminimum für den Lehrling zu normieren, und habe jede Aufnahme verweigert, wo dieses fehle. Das sei das einzige Mittel, einen brauchbaren Nachwuchs für den Buchhandel heranzubilden. Wer nicht die genügende Vor bildung besitze, solle nicht Buchhändler werden und sich lieber einem anderen Gewerbe zuwenden, dann würde auch die Lehrlingsschule überflüssig. Der Vorsitzende macht aufmerksam, daß es noch immer Firmen gebe, die Lehrlinge aufnehmen, ohne einen ordnungs mäßigen Lehrvertrag abzuschließen und der Vorstehung vorzu legen. Man nehme nur Lehrlinge mit entsprechender Vor bildung, denn wo der genügende Grund fehle, sei selten etwas Gutes aufzubauen. Schließlich ergreift Herr Konegen das Wort, um mit zuteilen, daß sich ein Komitee mit der Frage der neuen Steuergesetzgebung beschäftigen werde. Er fordert die Kollegen auf, etwaige Erfahrungen, die sie in dieser Beziehung gemacht hätten, sowie Vorschläge, die sie zu machen in der Lage wären, dem Herrn Vorsteher mitzuteilen und damit die Arbeiten des Komitees zu unterstützen. Nachdem Herr Deuticke dem Gesamtvorstande den Dank der Versammlung unter deren lebhaftem Beifall ausgesprochen hat, schließt Vorsitzender die X. ordentliche Korporations- Versammlung. A. Einsle, Korporations-Sekretär. Kleine Mitteilungen. Rechtsstreit. Porträtbüste. — Dem Berliner Börsen- Courier entnehmen wir folgenden Bericht über eine in diesen Tagen stattgehabte Gerichtsverhandlung: Um die Büste des verstorbenen Werner von Siemens schwebte seit längerer Zeit ein Rechtsstreit zwischen Professor Brunow, der dafür 10000 verlangt, und Herrn von Siemens jun., der die Hälfte bezahlt hat und nicht mehr geben will, weil er 5000 .F für einen angemessenen Preis hält, da er lediglich einen Abguß des Modells und nicht zugleich auch das Verlagsrecht erworben habe. Professor Schaper hat die Büste dahin begutachtet, daß sie künstlerisch sehr gut und 10000 ^ wert sei. Ohne das Verlagsrecht wäre sie allerdings billiger; um wieviel könne er aber nicht sagen, das sei Auffassung eines jeden Künstlers für sich. Ein Künstler könne überhaupt für sein Werk verlangen, was er wolle, eine Taxe gebe es da nicht. Zum 12. v. M. war Pro fessor Begas als Gutachter vorgeladen, aber nicht erschienen. Das Gericht hatte beschlossen, ihm 20 Strafe und die Kosten des Termins aufzuerlegen, hob aber im neuen Termin auf Begas' Antrag den Beschluß wieder auf. Professor Brunow vicrundsechrigsirr Jahrgang. lehnte Begas als Gutachter ab; der Gerichtshof beschloß jedoch ihn zu vernehmen. Der Gutachter erklärte, die Büste sei ihm bekannt, und er halte -einen Nreis von 10000 ^ für angemessen, wenn der Besteller mit oer Büste auch das Ver lagsrecht erworben habe. Das gehe zwar ohne besonderes Ab kommen regelmäßig an den Besteller über, wie es aber in diesem einzelnen Falle damit stehe, wisse er nicht. Ohne den Erwerb des Verlagsrechts würde sich der Preis verringern, um wieviel, das lasse sich schwer sagen, er würde in diesem Falle vielleicht 2000 ^ annehmen. Es komme darauf an, ob es sich um einen berühmten großen Mann handle, dessen Bildnis auf einen großen Absatz in weiten Kreisen rechnen könne. Das sei bei Werner von Siemens wohl nicht der Fall. Der Vertreter von Siemens jun. gab zu, daß nach 8 8 des Gesetzes vom 9. Januar 1876 bei Porträts und Porträtbüsten auch das Verlagsrecht an den Besteller übergehe. Das sei aber hier nicht der Fall, da von Siemens von dem Modell, das er sah, nur einen Abguß bestellt habe. Der Anwalt des Klägers hielt aber auch dann den Preis für angemessen. Auf das Verlagsrecht komme es gar nicht an, lediglich der Kunstwert sei schon so hoch. Der Gerichtshof er- kannte dem Kläger außer den bereits erhaltenen 5000 noch 3000 ^ zu, außerdem aber noch 1400 wenn er den Eid leistet, daß von Siemens nicht bloß einen Abguß, sondern auch das Verlagsrecht der Büste erworben hat. Schwört er diesen Eid nicht, so wird er mit der Mehrforderung abgewiesen und hat ein Fünftel der Kosten zu tragen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. ^stsmatisedss Vsrrisielwis äsr rousllrallsedsa Uumorlstilra als: sin- vuä rosdrstiruimAs Ossängs u. Näuvorodörs aus äsru Ver lags vou Wildslru Oistriolc in VsipriA. (KlsiobesltlA als LsstsIIrsttsl vsrvvsuäbar.) 8". 16 8. lllassiseds ?liiioloAis (claruutsr sin Idsil clsr vou vrotsssor vr. 6. 1'. RsttüZ io vero uaodzslasssusu Lidliotbslr). 27. Vsr- Lsioduiss äss autiguarisvdsu Lüolisrla^srs vou L. vrolsslsdsu's Xaodk. (6. Rsttig) iu 8trassbur^ i/X. 8".. 32 8. 950 Xururusru. Vsrxsieliuivs vou gsvvordllelisi uuä tseduisedsr k'aedlitt.srat.ur. Llslrtro-tsobuisodo Libliotdslr. — Odsrulsod-tsodulseds llibliollivlc. — Lililiotdslr äss Xissudaduvsssus. zVisu, X. Kartlsbsu's Vsrlax. 8». 8 8. VlittdoilauKSu clsr Ksrclsr'sodsu VsrlaxsbauäluvA ru vrsibur^ lru Lrsisßau. klo. 3. Olctodor 1896—Xprll 1897. 8". 32 8. Xuust. ^roditsotur- Nalsrsl- vraebt-, Holesoliuitb- u. Xuplsr- vvsrlrs. 8ilssiaoa. Osutsolrs UsIIstristlir usbst ^udauz;: IVsrtlr- volls VVsrlcs aus allsu lVisssusedattsu. 4.utig.-Xatalo^ Xr. 142 vou Wildslru 3aoodsodu >L Oo. iu Lroslau. 8". 70 8. vsutsods lüttsratur uucl 8praolis. Xutig.-XataloA Xr. 208 von vorä. kaads's X ael> k. LuASu llsiurleb iu XöuiAsdsrA i. ?r. 8". 194 8. 7336 Xururusru. Kreisverein Ost- und Westpreußischer Buchhändler. — Die 17. Hauptversammlung des Kceisvereins Ost- und West- preußischer Buchhändler wird am Sonntag den 20. Juni d. I. in Elbing im dortigen Kasino stattfinden und um ll'/g Uhr vor mittags eröffnet werden (vgl. die Anzeige im amtlichen Teile der heutigen Nummer d. Bl.). VIII. evangelisch-sozialistischer Kongreß in Leipzig.— Der evangelisch-sozialistische Kongreß wird in diesem Jahre zum achten Male zusammentreten und sich in den Tagen vom 9.— 11. Juni (Mittwoch bis Freitag nach Pfingsten) in Leipzig ver sammeln. Den Kongreß eröffnet ein Begrüßungsabend am Mittwoch den 9. Juni im Krystallpalast, die Verhandlungen finden in der Centralhalle statt. Am 10. Juni abends 8 Uhr wird der Kongreß einem Familienabend des evangelischen Ar beitervereins im Etablissement -Sanssouci- beiwohnen. An Vorträgen sind angemeldet: -Das Eigentum nach christlicher Beurteilung- (Res.: Kirchenrat Professor vr. Wen dt-Jena); -Deutschland als Industriestaat- (Res.: vr. Oldenberg-Berlin); -Was verstehen wir unter dem Mittelstand? Hat er im 19. Jahr hundert zu- oder abgenommen?- (Res.: Professor vr. Schmoller- Berlin); -Die Grenzlinien der Frauenbewegung- (Res.: Frau vr. Kempin-Berlin); -Das Genossenschaftswesen der Arbeiter- (Res.: vr. vonWenckstern- Berlin); -Malthusianismus und Christentum- (Landgerichtsrat Kulemann- Braunschweig). Bazar-Aktien-Gesellschaft in Berlin. — Die General- Versammlung genehmigte die vorgeschlagene Gewinnverteilung und erteilte dem Vorstande und Aufsichtsrat Decharge. Der Dioidenden- chein Nr. 26 wird sofort mit 78 (— 13 Prozent) eingelöst, ebenso der Superdividenden-Coupon Nr. 25 mit 48 ^ (— 8 Pro zent). Die Rückzahlung der letzten 238 Aktien (142 800 ^) erfolgt 547
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