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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1897
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- Erscheinungsdatum
- 03.06.1897
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- Deutsch
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123, 8. Juni 1897. Nichtamtlicher Teil. 4071 (R.-G.-Bl. Nr. 63) § 106, sofern von Gehilfen (Gesellen) die Rede ist, hierunter gewerbliche Hilfsarbeiter überhaupt mit Ausnahme der Lehrlinge zu verstehen sind. (Was auch vom anwesenden Genossenschafts-Kommissär, Herrn Magistratsrat Silberbauer, bestätigt wird.) Daraus folgt, daß nicht nur Gehilfen, sondern alle andern Hilfsarbeiter, wie Diener, Markthelfer, Kassiererinnen rc rc., in die Gehilfenkrankenkasse aufzunehmen seien. Er meint, es wären zwei Kurien in der Krankenkasse zu schaffen, deren eine die Gehilfen (im buch- händlerischen Sinn), die andere die Diener zu umfassen hätte. Der anwesende Vertreter der Gehilfenschaft, Herr Kufahl, verwahrt sich gegen die Einbeziehung der Hilfsarbeiter in die Gehilfenkrankenkasse. Nachdem noch die Herren Deuticke und Müller zu gunstcn des Brandschen Vorschlages gesprochen haben, erklärt der Vorsitzende, diese Angelegenheit im Auge zu behalten und im Ausschuß zur Diskussion zu bringen. Zum II. Punkt der Tagesordnung übergehend, erteilt der Vorsitzende dem Kassierer, Herrn Heinrich Kirsch, das Wort zur Erstattung seines Rechenschaftsberichtes. Nachdem der Rechnungsabschluß bereits in der Buchhändler-Korrespondenz publiziert war und sich ohnedies in den Händen der An wesenden (in Separatabdruck) befindet, verzichtet die Versamm lung auf die Verlesung der einzelnen Posten und erteilt dem Kassierer, nachdem Herr V. A. Heck namens der Kassenrevisoren die Richtigkeit der Gebahrung bestätigte und die Buchführung als eine mustergiltige bezeichnet^ einstimmige Generaldecharge. Der Vorsitzende dankt Herrn H. Kirsch für feine Bemühungen namens der Korporation. (Beifall.) Als III. Punkt der Tagesordnung wurden die Ergänzungs- resp. Neuwahlen vorgenommen. Es wurden 36 Stimmzettel abgegeben und erhielten: o) in den Korporations-Ausschuß: die Herren I)r. M. Breitenstein 18, Heinrich Kirsch 36, C. Koncgen 35, C. Kubasta 17, Ad. Robitschek 35 Stimmen, als Ersatzmänner: die Herren H. O. Micthke 36, C. Reger 36 Stimmen; b) in das Schiedsgerichts-Kollegium: die Herren C. Aug. Artaria 36, H. O, Micthke 35, Ad. Robitschek 35 Stimmen, als Ersatzmänner: die Herren Anton Schroll 36, H. Heick 35 Stimmen; o) in den schiedsgerichtlichen Ausschuß: die Herren C. Aug. Artaria 36, Ad. Robitschek 35 Stimmen, als Ersatzmann: Herr I. C. Wawra 36 Stimmen; cl) in den Vorstand der Gehilfen-Kcankenkasse: Herr B. Thiel 35 Stimmen; v) als Ueberwachungs-Ausschuß der Gehilfen-Krankenkassc: Herr A. Künast 36 Stimmen, als Ersatzmann: Herr H. Gilhofer 36 Stimmen. In der Stichwahl zwischen den Herren vr. M. Breiten stein und C. Kubasta, welche beide nicht die absolute Majorität erreichten, erhielt Herr vr. M. Breitenstein 25, Herr C. Kubasta 6 Stimmen. Vier Stimmzettel waren ungiltig. Es erscheint daher Herr vr. M. Breitenstein in den Korporations-Ausschuß gewühlt. Zum Punkt IV ergriff Herr Otto Friese das Wort, um auszuführen, daß die Frage, ob eine Versicherung für den Transport der Büchersendungen überhaupt nötig sei, nicht zweifelhaft sein kann, ob die Art und Weise, wie selbe seiner Zeit durch Herrn Eugen Marx eingeleitet wurde, die richtige sei, soll hiermit näher beleuchtet werden »Als Referent habe ich nun die Ueberzeugung gewonnen, daß die Summe der jenigen Beträge, welche alle zusammen bei Einzelversicherung zu zahlen hätten, ganz bedeutend über 240 fl. im Jahre hinausgeht. Genau das zu beweisen, ist schwer, wenn man aber annimmt, daß von den ca. 74 000 des jährlichen Verkehrs mit Deutschland doch gewiß »/z ^ 15 000 ^ auf die Wiener Korporations-Mitglieder fallen, so würde die Prämie mit 4 kr. p. 100 fl., wie sie uns Herr Spediteur Bindtner offeriert, zusammen jährlich 15 00 fl. ausmachen. Dabei ist der Transport innerhalb der Monarchie gar nicht gerechnet. Wenn man ferner annimmt, daß wohl niemand unter uns ist, der weniger als 1000 fl. jährlich per Bahn bezieht und versendet, so hätte dieser bei Einzelversicherung wie jetzt 40 kr. zu zahlen, hat aber jetzt außerdem noch die Versicherung seiner Post pakete umsonst Bisher war nun die Summe von 30 000 fl. für jeden Tag versichert, welche Summe als zu gering zu erachten ist, da eine solche von 60 000 fl., allerdings im Höchstbetrage als an irgend einem Tage laufend, angenommen werden muß. Da aber die Direktion der Düsseldorfer Ver sicherungs-Gesellschaft schriftlich erklärt hat, daß sie die bezüg lichen Angaben der Korporation anerkennt und im Schaden falle auf den sonst üblichen Nachweis der an einem Tage laufenden Werte verzichtet, steht es der geehrten Versammlung frei, obenerwähnten Betrag prüfen zu lassen. Vielleicht läßt sich etroas ersparen.« Bisher sei kein größeres Unglück geschehen, und da im neuen Vertrage auch die Bedenken des Herrn Spediteur Bindtner volle Berücksichtigung gefunden hätten, so glaube Referent, daß der Ausschuß mit gebotener Vorsicht seiner Pflicht zur Förderung der gemeinsamen gewerblichen Inter essen nachgekommen sei. Die Düsseldorfer Versicherungs- Gesellschaft habe einige kleine Schäden bisher coulant erledigt; er habe aber auch an den Fall gedacht, daß man einmal mit ihr nicht übereinkomme, und dann sei gegründete Aussicht, daß eine der größten österreichischen Gesellschaften die Ver sicherung übernehme. Aus allen diesen Gründen empfehle er der geehrten Versammlung, das Vorgehen ihres Ausschusses gutzuheißen. Der Vorsitzende befragt die Versammlung, ob sie mit den Ausführungen des Referenten einverstanden sei und den Abschluß des Versicherungsvertrages auch für weitere Jahre genehmige, was einstimmig bejaht wird. Punkt V der Tagesordnung: e) Obligatorische Einführung der Sonntagsruhe vom 1. Mai bis 1. Oktober. Hier ergreift Herr Müller das Wort, um auszuführen, daß es ein allseitiger Wunsch sei, den Gehilfen in den Sommer monaten freie Sonntage zu gewähren. »Die Kollegen sind seit Jahren gebeten worden, an Sonntagen geschlossen zu halten, doch sind viele Kollegen, welche dieser Bitte nicht Folge leisteten; wir wollen nun ein Mittel haben, um diese Firmen zwingen zu können.« Herr Brand begrüßt diesen Antrag sympathisch, möchte ihn jedoch auf die Zeit vom 1. April bis 1. Oktober er weitern. Er spricht dabei die Befürchtung aus, daß, wenn die Sonntagsruhe nur für 4 Monate gesetzlich werde, manche Firmen, welche bisher in mehr als einem Drittel des Jahres an Sonntagen geschlossen halten, den bisherigen Gebrauch aufgeben und sich nun auf den gesetzlichen Zwang beschränken würden. Nachdem Herr Kone gen darauf aufmerksam gemacht hat, daß nach dem Gesetze auch Geschäftsleute, die keine Gehilfen beschäftigen, an den Stunden, in welchen die Sonntagsarbeit zu ruhen hat, ihre Lokale geschlossen zu halten haben, ergreift Herr Kufahl das Wort, um der Versammlung wärmstens zu empfehlen, den Antrag der Korporationsvorstehung ein stimmig anzunehmen, da eine Regelung dieser Frage schon seit Jahren zu den Wünschen der Gehilfenschaft gehöre. Gegenüber der Befürchtung des Herrn Brand, daß die An- 546'
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